Verzicht auf Kindesunterhalt, Kinderfreibetrag?

7. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
cheche
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verzicht auf Kindesunterhalt, Kinderfreibetrag?

Hallo,
mein Mann hat einen Sohn aus erster Ehe, der seit 4 Jahren bei uns lebt. Seine Ex-Frau hat uns das Kind erst überlassen, als wir schriftlich auf Kindesunterhalt verzichtet haben. Nun erzählte uns ein Arbeitskollege, das meinem Mann das ganze Kind auf der Lohnsteuerkarte zustehen würde, da seine Mutter keinen Kindesunterhalt zahlt. Meine Frage ist: steht meinem Mann das ganze Kind auf der Steuerkarte zu, obwohl er auf den Kindesunterhalt freiwillig verzichtet hat?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

der Kinderfreibetrag kann in Anspruch genommen werden, wenn der Unterhaltspflichtige mindestens 75% des Mindestunterhalts leistet. Das ist ja nun nicht der Fall. Daher würde der volle Kinderfreibetrag dem KV zustehen. Macht aber finanziell nicht wirklich viel aus.

Was allerdings bei einem freiwilligen Verzicht auf Unterhalt ist, das kann ich nicht sagen. Das wäre wohl eine Frage für das Unterforum Steuerrecht.

Auf Kindesunterhalt kann übrigens nicht wirksam verzichtet werden. Es ist ein Anspruch des Kindes. Wie könnte ein Elternteil da wirksam verzichten? Die schriftliche Vereinbarung ist daher nicht mehr wert als das Papier auf dem sie geschrieben wurde. Nicht mal so viel.

Ich würde einfach mal eine Beistandschaft beim JA einrichten und schauen was passiert. :devil:

LG nero

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Georg-58
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

dieser Vertrag ist sittenwidrig, da das Kind einen Rechtsanspruch auf Unterhalt hat, und nicht dein Mann. Mit diesem "Vertrag" fällt die Mutter 100% auf die Nase falls dein Mann sich doch entscheiden sollte und Unterhalt fordert für den Sohnemann.
Ich würde mich diesbezüglich aber mal mit dem JA in Verbindung setzen und mich informieren.

lg Georg

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1x Hilfreiche Antwort

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