Verweigerung Besuchsrecht

24. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
PoorPa
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 6x hilfreich)
Verweigerung Besuchsrecht

Meine Ex verweigert mir seit kurzem das Umgangsrecht mit meinem Kind. Was kann ich tun?
Was gibt es für Möglichkeiten, schnell und effektiv.
Was kann man tun wenn auch der tel. Kontakt verwehrt wird.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sumse66
Status:
Schüler
(439 Beiträge, 67x hilfreich)

Wenn gar nichts mehr hilft, bleibt nur der Weg übers Gericht: Umgangsrecht einklagen. Ob das aber dem Wohl des Kindes (wie alt? Kanns schon selbst entscheiden?) dient? Zwar haben beide -Vater und Kind - ein Recht aufeinander, aber Mama braucht bloß sagen, dass das Kind jedesmal nach Kontakt gestört oder verstört oder..... ist, uns dann siehts schlecht aus. Vielleicht hilft ja, vorab die Drohung, dass das Umgangsrecht eingeklagt wird und die Dame entspannt sich wieder. Aber wenn mans androht, muss man es dann auch durchziehen. Viel Erfolg!!!!

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"hjoedicke"

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#2
 Von 
PoorPa
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 6x hilfreich)

Thanks, das werde ich auch machen, wie funktioniert es. Familiengericht, kann man es ohne RA machen?
Ab wieviel Jahre kann ein Kind selbst entscheiden?

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#3
 Von 
Sumse66
Status:
Schüler
(439 Beiträge, 67x hilfreich)

Wie genau das funktioniert, weiß ich nicht. Bei uns war die "Drohung auf Klage" bisher ausreichend.
Erstinstanzlich dürfte es ohne RA gehen.
Ab wann Kinder selbst entscheiden können, weiß ich auch nicht genau, hängt sicher auch mit der Entwicklung des Kindes zusammen, aber gefragt werden sicher auch schon kleinere Kinder. Solche Fragen wie, bist Du gern beim Papa, gefällts Dir da, unternehmt Ihr schöne Sachen, oder sitzt Ihr/er nur vorm Fernseher/Computer .... kann schon ein Dreijähriges Kind beantworten. Ein älteres kann auch schon mal erzählen, wie Mama da entgegenwirkt, so nach dem Motto ich würde ja gerne, aber meine Mama... Die Gerichtspsychologen finden ganz schnell raus, "warum" ein Kind plötzlich nicht mehr "will".

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"hjoedicke"

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#4
 Von 
olympia
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 74x hilfreich)

Wie alt ist denn Dein Kind? Habe mal gehört, dass Kinder ab 14 Jahren entscheiden dürfen, bin mir aber nicht sicher.
Gruß
Olympia

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#5
 Von 
PoorPa
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 6x hilfreich)

Mein Kind ist 7Jahre, d.h. ich muss noch 7 Jahre warten bis sich die Sache entscheidet, weil momentan heisst es, zu Gunsten der Mutter und die Mutter beeinflusst das Kind übermäßig....

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#6
 Von 
Sumse66
Status:
Schüler
(439 Beiträge, 67x hilfreich)

In 7 Jahren kann die Mutter aber alles kaputt gemacht haben. Wenn Du einem Kind nur lange genug einredest, wie schlecht/böse/gemein... der Papa ist, hat es irgendwann gar kein Interesse mehr, mit dem Papa in Kontakt zu sein. Mit schlechten Menschen will man ja bekanntlich nichts zu tun haben. Und wenn dann jemand noch leicht zu beeinflussen ist (und mit 7 ist man das noch), stehen die Chancen noch schlechter, dass das Kind dann von allein den Wunsch äußert, Kontakt zum Vater zu haben. Da hat die Mutter (leider) die besten Karten, da das Kind mehr als überwiegend dort ist.
Wie oft hast Du denn bisher Kontakt gehabt. Vielleicht lässt sich da ein "Gewohnheitsrecht" von ableiten?

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"hjoedicke"

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#7
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hi PoorPa,
ein Kind wird auch mit 7 Jahren befragt, wenn es nötig ist.
Zuerst mal würde ich mit dem JA sprechen um vielleicht was zu vermitteln.
Was ist denn der Punkt bei euch auf einmal???
Wie war das denn ausgemacht mit dem Kontakt und, wo sind die Probleme?
Nicht gleich klagen. Denn.
Das verbessert die Sache eigentlich nicht unbedingt.
Viele haben ja Schwierigkeiten in den Übergabezeiten miteinander vielleicht kann man da etwas verbessern.
Meine Erfahrung ist die, dass eine Klage überhaupt nichts verbessert im Gegenteil, wenn ein Kind krank ist oder was auch immer man sich da ausdenken mag, dann hilft auch kein Urteil.
Aber mache dich ruhig kundig auch hier im Forum, ob oder was die Erfahrungen so mit sich bringen.
Vielleicht hast du Beispiele o. ihr seit mit dem JA schon in Kontakt getreten ohne Erfolg oder sonst was.
Alles Gute;)




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"LG Anny*D. Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens, den man Liebe nennt"

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#8
 Von 
sleha
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo PoorPa,

also meine Tochter war 4 Jahre alt, und ihr Vater hat damals, das ist jetzt halbes Jahr her, geklagt und recht bekommen. also das kannst du auch machen. ich würde es dir empfehlen. er hat zwar geklagt, aber seine besuche muss ich jetzt mal fordern, da er sie nicht besucht. so schnell kann sich das ändern. du wirst aber vor dem gericht recht bekommen, lese mal bgb. da steht, das jedes kind hat recht auf den kontakt mit der mutter und mit dem vater. klagst du vor gericht, bekommst du recht, umgang wird geregelt und dann bekommst du das kind jede 2 wochen über das wochenende. das ist sicher. sie kann nicht dir das kind entziehen. beim gericht wird dein kind zwar aussagen, aber es geht sehr humann zu. am besten wendest dich sofort an jugendamt. die helfen dir noch vor dem gericht. sie werden die mutter einladen und dich, und da muss sie alles sagen, wieso sie kein kontakt möchte. und da kommt sie nicht durch.

ich hoffe, dass du das kind sehen möchtest, weil du es lieb hast und weil du dich an der frau rechen möchtest, so wie in meinem fall.

wünsche dir viel glück und wenn dran denkst, sag bescheid.

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#9
 Von 
sleha
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

sorry,

in meinem beitrag davor habe ich mich verschrieben.
auf jedenfall hoffe ich, dass du dich nicht an der frau rechen möchtest......so war das gemeint.

danke

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