Verteilung Hausverkauf, nach Scheidung

6. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Ach,naja
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Verteilung Hausverkauf, nach Scheidung

Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt, ich bin seit 2005 verheiratet, Zugewinngemeinschaft, kein Ehevertrag. 2008 habe ich ein Haus gekauft und allein und in bar bezahlt. € 100.000.- davon habe ich während unserer Ehe geerbt, € 40.000.- mein Erspartes. Ich habe meine Frau im Grundbuch als Eigentümerin eintragen lassen, da ich selbständig bin und es immer wieder mal zu Zahlungsausfällen kommt. Nun leben wir seit 2 Jahren getrennt und die Scheidung steht bevor. Meine Frau ist der Meinung, ich bekomme nichts vom Haus, da sie alleinige Eigentümerin ist. Ich bin der Meinung, dass mir zumindest die Hälfte zusteht, da wir das Haus während der Ehe angeschafft haben. Habe sogar einmal gehört, dass Erbschaften alleine dem zustehen, der geerbt hat. Demnach würde meine Frau nur die Hälfte der € 40.000.- zustehen und die Hälfte der Wertsteigerung des Hauses seit Kauf. Weitere nennenswerte Werte gibt es nicht, abgesehen von einigen Auslandsimmobilien, die meine Frau heimlich von unserem Geld angeschafft hat und von denen ich nichts genaues weiß. Gibt es hier jemanden, der mehr konkretes Wissen hat als ich ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zugewinn wird für jeden Partner extra berechnet.

Was du am Ehetag hattest und was du geerbt hast, dürfte hier egal sein.

Wenn du bei Zustellung des Scheidungsantrages nicht mehr hast, dann kein Zugewinn.

Anders kann es bei der Baldex aussehen:

Hatte sie am Ehetag nichts und bei Scheidung das Haus, dann ist der Wert des Hauses ihr Zugewinn,den sie hälftig mit dir teilen musst ( in €).

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
Ach,naja
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Aha, Dankeschön.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47626 Beiträge, 16833x hilfreich)

Es ist sogar denkbar, dass Du das Haus komplett zurückfordern kannst.

Bei dem Umstand, dass Deine Frau als Eigentümerin für ein Haus eingetragen wurde, das von Deinem Geld bezahlt wurde handelt es sich um eine ehebedingte Zuwendung.

Sollte Dein Vermögen aktuell mehr als 140.000€ betragen wäre es aber im Ergebnis egal, wenn das nur über den Zugewinnausgleich läuft.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Zitat (von Ach,naja):
Weitere nennenswerte Werte gibt es nicht, abgesehen von einigen Auslandsimmobilien, die meine Frau heimlich von unserem Geld angeschafft hat und von denen ich nichts genaues weiß. Gibt es hier jemanden, der mehr konkretes Wissen hat als ich ?


Über die Auslandsimmobilien? Leider nicht. Aber wenn ich was höre.... ;) SCNR

Signatur:

"Valar Morghulis"

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