Versorgungsausgleich bei vorzeitiger Rente

3. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
penzer
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)
Versorgungsausgleich bei vorzeitiger Rente

Hallo, meine Frau ist von Ihrem ersten Mann seit 10 Jahren geschieden. Sie bekommt einen Teil Rente und einen Teil Pension später, da nach der Wende verbeamtet. Der Versorgungsausgleich wurde zugunsten des Ex Ehemanns berechnet, er bekommt also Leistungen von ihrem Rentenkonto. Ihr Ex Ehemann beabsichtigt jetzt vorzeitig in Rente zu gehen. Bekommt er dadurch dann schon den Versorgungsausgleich oder erst wenn er in die Regelaltersrente eintritt ?
Danke im Voraus.

-- Editier von penzer am 03.03.2016 17:36

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21 Antworten
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#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo penzer,

also 100% sicher bin ich mir nicht.

Die Rentenpunkte stehen bereits auf dem Konto vom Exmann.

Entsprechend der Anzahl der Rentenpunkte ,erhält er die Rente bei erreichen der Regelaltersgrenze.

Geht er früher in Rente werden dementsprechend Abschläge vorgenommen.

lg
edy

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

Hier ist zu unterscheiden zwischen internem und externen Versorgungsausgleich. Die Punkte, die sie aus ihrem Angestelltenverhältnis erworben hat, die sind auf seinem Rentenkonto. Die Rentenkasse in Berlin berechnet seine Ansprüche, und gut ist. Das merkt die Frau gar nicht, geht sie ja auch nichts mehr an. So, der externe Versorgungsausgleich, der seinen Grund im Beamtenverhältnis hat, das ist etwas anderes. Da ist zu schauen, ob bereits eingezahlt werden musste, wie dieses Verhältnis abgerechnet wurde. Sollte sich alles aus dem Scheidungsurteil ergeben. Nur, mal vom Grundsatz her: weil er vorzeitig in Rente geht, sollte sich nichts an den Zahlungsverpflichtungen/Übertragungsverpflichtungen der Frau ändern. Es sei denn, dass die Summe, die sie aus dem externen Versorgungsausgleich jetzt schneller nachzahlen muss. Aber nach so vielen Jahren sollte das eigentlich alles abgewickelt sein.

wirdwerden

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#3
 Von 
penzer
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Zur ersten Antwort: bedeutet das nun, daß er bei vorzeitiger Rente teilweise Geld vom Konto meiner Frau bekommt?
Zur zweiten Antwort: im Scheidungsurteil steht da gar nix, der Versorgungsausgleich wurde abgetrennt verhandelt mit dem Ergebnis, das er einen nicht unbeträchtlichen Teil (Punkte) vom Konto meiner Frau erhält.
Greift dieser Betrag X dann auch bei vorzeitiger Rente (dann anteilmäßig) ?

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

Damit sind doch die Punkte vom Rentenkonto Deiner Frau schon weg. Einerlei, wann er in Rente geht.

wirdwerden

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#5
 Von 
penzer
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja das ist ja jetzt klar. Ich wollte wissen, ob er bei freiwilligen vorzeitigen Rentenbegin schon finanziell davon profitiert oder erst mit Eintritt der Regelsaltersrente.

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#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von edy):
Entsprechend der Anzahl der Rentenpunkte ,erhält er die Rente bei erreichen der Regelaltersgrenze.

Geht er früher in Rente werden dementsprechend Abschläge vorgenommen.

lg


edy

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

Aber das hat mit dem Ex-Partner überhaupt nichts zu tun. Das ist alles bei der Scheidung abgewickelt worden, sei es im Scheidungsverfahren direkt oder aber im abgetrennten Versorgungsausgleichsverfahren.

wirdwerden

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#8
 Von 
penzer
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Hilft mir alles irgendwie nicht weiter, sorry. Jetzt mal fiktiv, er steht bei einer vorzeitigen Rente durch die übertragenen Punkte meiner Frau besser da, als wenn er noch mit ihr verheiratet wäre? Richtig?

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#9
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Penzer,

wie alt ist denn der EX ? und mit welchem Alter geht er in Rente?

lg
edy

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ob er besser dasteht, das können wir hier nicht abschätzen. Nur, bei einer Nochehe wäre ja die gegenseitige Unterhaltspflicht gegeben. Und die hat die Frau nicht.

Der Versorgungsausgleich ist abgeschlossen, irgendwann vor 10 Jahren, und wann er in Rente geht, das hat auf das Rentenkonto der Frau null Einfluss. Einzige Ausnahme, die ich kenne, ist, wenn jemand vor oder zu Beginn der Verrentung stirbt, dann können übertragene Punkte rückübertragen werden. Aber, das ist ja hier nicht der Fall.

wirdwerden

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#11
 Von 
penzer
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Er ist 1955 geboren und will mit 63 in Vorrente.

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ist doch völlig einerlei. Hat auf die Anwartschaften der Exfrau keinen Einfluss.

wirdwerden

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#13
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von penzer):
Er ist 1955 geboren und will mit 63 in Vorrente.


Wenn er mit 63 anstatt mit 65 in Rente geht,dann bekommt er halt ca. 10% weniger Rente.

An ihrer Rente wirkt sich das aber nicht aus.

lg
edy

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

Richtig, das sehe ich auch so. Nur, der TE hat das überhaupt nicht kapiert. Nur eine kleine Korrektur. Wenn er einen GdB von mindestens 50 hat, dann erfolgt kein Abzug.

wirdwerden

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#15
 Von 
penzer
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Wieso denn nicht kapiert ? Mich hat nur gewundert, dass er mit einem mal vorzeitig in Rente will, was er vorher nie wollte (finanziell). Da ich das ja net so kapiere :sad: einfach mal in Geld: fiktiv angenommen er hätte vor der Scheidung 1500 € Rente und jetzt durch Übertrag von 200 € Euro vom Konto meiner Frau also 1700 € . Dann steht er doch auch bei 10% Abschlag immer besser da, als wenn die 200 € vom Konto meiner Frau erst bei Erreichen der Regelaltersrente einfließen würden. Hab ich es jetzt verständlich ausgedrückt?

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

Siehst Du, und da ist der Denkfehler. Die Anwartschaften vom Konto der Frau sind vor 10 Jahre in seine eingeflossen. Es interessiert nicht mehr, was seitdem passiert ist.

Und wenn er 10% weniger Rente bekommt, was wir nicht wissen, dann bekommt er das sein ganzes Leben lang. Was ist eigentlich das Problem?

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 08.03.2016 17:57

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#17
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Zitat:
Mich hat nur gewundert, dass er mit einem mal vorzeitig in Rente will, was er vorher nie wollte (finanziell).


Ganz einfach, es gibt die Rente mit 63 d.h. er kann mit 63 Jahren und 6 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen sofern er seine 45 Beitragsjahre hat.

Ihr habt anscheinend ein Problem damit, dass der Exmann länger von den übertragenen Rentenpunkten Rente bekommt.
Neid? Mißgunst?
Das Prinzip der Ehe ist: alles in einen Topf - und das passiert auch mit den Rentenpunkten während der Ehe und da hat deine Frau aus welchen Gründen auch immer mehr bekommen. Würdet ihr ihm etwa einen Ausgleich geben wenn er Punkte hätte abgeben müssen und jetzt früher gehen möchte?

Kleine Hexe

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#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

In Ergänzung zum Hexchen: auch wenn er einen GdB von 50 hat, kann er abschlagsfrei mit 63 in Rente gehen. Aber das alles kann der Ex doch völlig einerlei sein. Es geht sie nichts an, es hat null Einfluss auf die eigene Rente. Die Weichen sind bei der Scheidung gestellt worden.

wirdwerden

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#19
 Von 
penzer
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Antworten. Und an Kleine Hexe-- ne Neid oder Mißgunstdebatte muss ich mir nicht anhängen lassen, diesen Beitrag hätten Sie sich sparen können.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Zitat:
Da ich das ja net so kapiere :sad: einfach mal in Geld: fiktiv angenommen er hätte vor der Scheidung 1500 € Rente und jetzt durch Übertrag von 200 € Euro vom Konto meiner Frau also 1700 € . Dann steht er doch auch bei 10% Abschlag immer besser da, als wenn die 200 € vom Konto meiner Frau erst bei Erreichen der Regelaltersrente einfließen würden.


Zitat:
Neid oder Mißgunstdebatte muss ich mir nicht anhängen lassen


Und warum dann solche Aussagen? :zoff:

Kleine Hexe

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
penzer
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Da mir die Diskussion jetzt zu sehr aus dem Ruder läuft und zu kindisch wird, bitte ich den Administrator den Thread zu löschen.
Danke an kleine Hexe !!!

-- Editiert von penzer am 11.03.2016 14:51

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