Verpflichtung Jugendamtsurkunde (Titulierung)

30. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Maverick70GER
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)
Verpflichtung Jugendamtsurkunde (Titulierung)

Hallo zusammen,

ich habe heute einen Brief von der Anwältin meiner "Nochehefrau" erhalten.

"Sehr geehrter Herr X,

wie Ihnen bekannt ist, vertrete ich Ihre getrennt lebende Ehefrau X.

Unstreitig ist, dass Sie für Ihre Tochter x Kindesunterhalt leisten müssen und dies auch regelmäßig tun. Gleichwohl hat Sie meine Mandantin darum gebeten für den Kindesunterhalt eine Jugendamtsurkunde erstellen zu lassen. Hierzu sind Sie verpflichtet.

Ausgehend von einem bereinigtem Nettoeinkommen von € 2100,-fordere ich Sie daher nochmals auf, den Unterhalt entsprechend der Düsseldorfer Tabelle Altersgruppe 1, Stufe 3 dynamisch titulieren zu lassen.

Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum 14.01.2011.

Mit freundlichen Grüßen"

Hierzu meine Fragen:

Bin ich wirklich dazu verpflichtet?
Darf ein Anwalt dafür eine Frist setzen?
Was passiert wenn ich mich weiger?

Zusatzinformationen:

Ich zahle pünklich per Dauerauftrag, seit der Trennung den Kindesunterhalt für meine Tochter.
Die Höhe des KU wurde gemeinsam mit meiner Frau, mir und der Anwältin des oberen Schreibens laut Tabelle vereinbart.
Wir waren uns einig nur einen Anwalt zu nehmen und nun kommt so etwas.

Bin für jeden Rat dankbar.

Gruß Mave


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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38440 Beiträge, 14004x hilfreich)

Es besteht ein Anspruch auf einen Titel. Preiswert (weils nichts kostet) beim Jugendamt. Teuer, weils was kostet, beim Gericht.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo Maverick70GER,

in einem Rechtsforum kann man nicht erwarten vollumfänglich und den eigenen Erwartungen entsprechend beraten zu werden.
Manchmal aber schaut der eine oder andere vorbei, dem ideologisierte Halbwahrheiten auf den Puffer gehen und zur Korrektur bewegen.

In diesem Sinne:
1. Ja
2. Ja
3. entweder wie von @wirdwerden beschrieben oder:
Du kannst dich an einen Notar wenden, der bisher nicht in der Sache für dich tätig war.
Und Details kannst du [URL=http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html#titel]--->HIER!
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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
Wir waren uns einig nur einen Anwalt zu nehmen und nun kommt so etwas.


Offensichtlich ist die Zeit des Einvernehmens vorbei. Denn so ein Schreiben sieht mir nicht gerade "einvernehmlich" aus ... *grins*

quote:
Was passiert wenn ich mich weiger?


Na, dann wird deine (künftige) Ex den Titel vermutlich vor Gericht einklagen. Denn auf Titulierung ihrer Ansprüche hat sie ein Anrecht.

Aber bevor du einen dynamischen Titel unterschreibst, solltest du dich wohl besser von deinem EIGENEN Rechtsanwalt beraten lassen, damit du nicht über den Tisch gezogen wirst! Meine Empfehlung: Such dir umgehend einen fähigen Advokaten, der DEINE Rechte vertritt! Und bitte die Gegenseite sich bis dahin freundlicherweise zu gedulden!

Von der Idee nur einen Anwalt zu nehmen, solltest du dich m.E. unter diesen Umständen verabschieden. Ein Anwalt ist nämlich immer nur der Seite verpflichtet, die ihn beauftragt hat. Oder willst du wirklich dein Schicksal in die Hände des gegnerischen Anwalts legen ...? *breites grins*

-- Editiert am 30.12.2010 20:21

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Maverick70GER
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten. :-)

@ARTiger...ich habe mir die FAQ durchgelesen und bin am überlegen ob ich das Schreiben ignoriere, den Kindesunterhalt wie immer überweise und auf ein Schreiben vom Gericht warte. Falls es zu einer Verhandlung kommt würde ja nur der Streitwert und die Titulierung verhandelt werden. Damit sollten sich die Gerichtskosten ja im Rahmen bewegen. Dennoch wüßte ich gern grob wie hoch diess sein könnten?
Mal nebenbei, wo ist da eigentlich die Gerechtigkeit, ich bin ein zahlender Vater und werde dazu genötigt ein Schriftstück zu unterzeichenen was nur Nachteile beinhaltet, siehe FAQ und wenn ich mich weigere kommt es zur Gerichtverhandlung und ich darf die Kosten dafür auch noch übernehmen. Ich würde dies verstehen, wenn ich nicht zahlen würde, aber so ist es einfach ungerecht.

Sorry für das Dampfablassen.

Achso, wie lautet denn der Paragraph in dem meine Pflicht mir einen Titel zu holen festgesetzt ist?

Gruß Mave

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4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hi, Maverick70GER,

für deine Überlegungen wirst du schon deine Gründe haben, nehme ich mal an.
Allerdings bleibt es bei dem Beschluss vom Gericht nicht allein bei den Kosten für die Auseinandersetzung, zu denen wohl auch die Kosten für die gegnerische Vertretung fallig wird, sondern die im Beschluss enthaltenen Bedingungen sind nur wiederum nach einschneidenden Veränderungen und dann auch nur nach mindestens einem halben Jahr abänderbar.
Die Ex-Bundesjustizministerin Zypires fand diese Zeitspanne sogar für angemessen, also, keine Kohle auf der Naht, aber munter weiter blechen, bis die Abänderung durch ist.

Also ich würde mir das dann doch nochmal überlegen und lieber selbst die Initiative ergreifen und den Unterhalt so titulieren wie ich es noch halbwegs verschmerzen kann.
Kostet beim Notar um die 20-25€ Schreibgebühren, für jede Beurkundung.
RA/in und Gericht dürften weit in den dreistelligen Bereich gehen.

Die Titulierung geht auf den § 1612a BGB zurück und wurde - soweit ich mich erinnere - irgendwo irgendwann mal von der Fünferbande des XII. Senats am BGH bestätigt.
Dort war dann auch von der Dynamisierung die Rede, allerdings nur insoweit, dass der Mindestunterhalt (der angeblich alle zwei Jahre "angepasst" wird) nicht unterschritten wird.

Lies dir die FAQ nochmal und ganz in Ruhe durch und schlafe eine Nacht drüber.

Link, nochmal!

Lieben Gruß

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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Mave hallo,
gut ins neue Jahr gekommen?

Also, wenn ein Titel erstellt wird achte unbedingt darauf, dass es begrenzt wird bis zum 18 Lebensjahr.

Ein gemeinsamer Anwalt ist nicht so das Problem, achte aber auf die Punkte die hier schon erwähnt wurden.
Von mir noch mal dazu:

Gemeinsamer Anwalt bedeutet, ihr geht gemeinsam zum Anwalt und entscheidet gemeinsam über weitere Schritte.

Redet miteinander. Das sie ihren Anspruch auf einen Titel geltend macht ohne mit dir darüber zu sprechen kann auch daher rühren, dass der Anwalt sie Aufmerksam gemacht hat.

Das erzeugt u. U. in ihr den Verdacht das von deiner Seite eine List vorliegt.........usw. Also, IMMER zusammen zum Anwalt, sonst nimmst dir lieber einen eigenen.

Schau genau hin, du kennst deinen Frau, will sie mehr Geld von dir, hat sie ihr eigenes Auskommen? Neue Partner spielen oft eine Rolle, keine zu haben aber auch. So eine Trennung ist der Horror, also gut aufpassen. Wenn sonst der Kontakt stimmt und du das Kind sehen kannst, redet miteinander. Alles Gute dafür.

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"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38440 Beiträge, 14004x hilfreich)

Es besteht nun mal ein Anspruch auf einen Titel. Warum sperrst Du Dich eigentlich gegen die preiswerteste Lösung? Noch ein Vorteil, derzeit: Ihr seid Euch einig darüber, wieviel zu zahlen ist. Nur das kann das Jugendamt beglaubigen. Kommt es zum Gerichtsverfahren, nur weil Du sie ärgern willst, so könnte es sein, dass mehr Unterhalt geltend gemacht wird, nur um Dich zu ärgern. Und es kann sein, vor Gericht weiss man ja nie, dass da dann mehr herauskommt, als Du jetzt zahlen musst, und als sie jetzt akzeptiert.

Also, ab zum Jugendamt!

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

auch von mir die Empfehlung den geforderten Titel beim JA erstellen zu lassen. Dabei auf die Befristung bis zum erreichen des 18. Lebensjahres bestehen.

Nicht erst auf ein Schreiben vom Familiengericht warten, das ist dann nämlich die Ladung zur Verhandlung. Das Geld kannst Du Dir sparen.

Passt es denn mit dem bereinigten Netto-EK in Höhe von 2.100€?

LG nero

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Maverick70GER
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo zusammen,

Danke an alle für die wertvollen Tipps und ich wünsche euch ein gesundes neues Jahr.

Ich werde nun beim JA einen zeitlich begrenzten, dynamischen Titel erstellen lassen.

@Nero, ja das passt. Es ging mir ja nie darum weniger für meine Tochter zu zahlen, ich wollte mich nur nicht nötigen lassen, als solches empfinde ich es immer noch.

@Anny, ja bin gut reingekommen. Sie hat ihr eigenes Auskommen und nun ihre Jugendliebe als Partner wieder. Zusätzliche bekommt sie von mir noch Trennungsunterhalt, welcher seit 16 Monaten! gezahlt wird.

Gibt es eigentlich eine zeitliche Grenze für den Trennungsunterhalt?

Mir ist bekannt, dass dieser erst nach der Scheidung hinfällig ist. 16 Monate deshalb, weil meine "Noch-Ehefrau" Unterlagen einfach nicht zum Gericht geschickt hat. Nun stehen "nur" noch die Rentenkassenbescheide aus.

Gruß Mave

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3x Hilfreiche Antwort

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