Verkauf bzw. Unterhalt des Hauses nach Trennung

23. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
ulle97
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)
Verkauf bzw. Unterhalt des Hauses nach Trennung

Hallo,

ich habe ein paar Fragen zum Thema Haus nach einer Trennung.

Folgende Situation:
In meiner Familie ist zu einer Trennung gekommen. Die beiden haben vor 2 Jahren geheiratet und sich letztes Jahr ein Haus gekauft. Sie ist nun ausgezogen und will sich trennen.
Es gibt keinen Ehevertrag, demnach kommt kommt der Zugewinnausgleich zum tragen. Das Haus wurde gemeinsam gekauft. Der Kredit läuft auf beiden und es sind auch beide im Grundbuch eingetragen. Das Haus wurde nach dem Kauf renoviert. Dabei wurde von beiden Seiten viel Eigenleistung eingebracht. Darüber hinaus haben Ihre Eltern die Renovierung mit einer Summe x unterstützt.

Das Haus wird nach aktueller Lage sehr wahrscheinlich verkauft werden müssen.

Nun zu meiner Frage. Wie kommt der Zugewinnausgleich beim Verkauf zum tragen.
Beispiel dazu: Es wurde Kredit von beiden über 100.000 Euro aufgenommen. Das Haus wird für 120.000 Euro verkauft. Erhält dann jeder 10.000 Euro? Bzw. muss jeder 10.000 Euro Schulden tragen wenn das Haus für nur 80.000 Euro verkauft wird?

Wie verhält es sich darüber hinaus mir dem in die Renovierung eingebrachten Betrag Ihrer Eltern. Hat Sie hier einen Anspruch?

Muss die eingebrachte Eigenleistung in irgendeiner Form berücksichtigt werden.

Er ist aktuell finanziell nicht in der Lage die laufenden Kosten für das Haus zu tragen.
Muss Sie auch wenn Sie ausgezogen ist weiterhin für die laufenden Kosten (Kredit, Steuern etc) aufkommen?

Ich weiß, dass sind eine ganze Menge fragen. Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und danke schon mal in voraus für die Antworten.
Mir ist bewusst, dass hier keine Rechtsberatung erfolgen kann.

Danke und Gruß
ulle97

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Wie verhält es sich darüber hinaus mir dem in die Renovierung eingebrachten Betrag Ihrer Eltern. Hat Sie hier einen Anspruch?


Maßgeblich für die Zugewinnberechnung ist das zum Ende der Ehezeit komplett vorhandene Endmögen. Das Anfangsvermögen, zu dem auch Schenkungen hinzugerechnet werden, wird davon abgezogen.

quote:
Muss Sie auch wenn Sie ausgezogen ist weiterhin für die laufenden Kosten (Kredit, Steuern etc) aufkommen?


Natürlich. Allerdings wird der Ehemann im Gegenzug für die Hälfte des Hauses, das der Ehefrau gehört, Mietausgleich zu leisten haben.

Eine gütliche Lösung wäre erstrebenswert. Ansonsten fressen Anwalts- und Gerichtskosten einen evtl. Zugewinn auf...

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
ulle97
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

danke erstmal für die Info.

Wie verhält es sich mit einen Mietausglauch. Sie ist einfach ausgezogen und wohnt nun bei Ihren Eltern. Hat Sie dann trotzdem Anspruch auf einen Mietausgleich?

Kann jemand hierzu etwas sagen:

Wie kommt der Zugewinausgleich beim Verkauf zum tragen.
Beispiel dazu: Es wurde Kredit von beiden über 100.000 Euro aufgenommen. Das Haus wird für 120.000 Euro verkauft. Erhält dann jeder 10.000 Euro? Bzw. muss jeder 10.000 Euro Schulden tragen wenn das Haus für nur 80.000 Euro verkauft wird?


Danke und Gruß
ulle97

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""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Ulle,

so einfach ist denn der Zugewinnausgleich doch nicht.

1) Zählt hier nicht nur das Haus, es werden vielmehr alle positiven wie auch negativen Vermögenspositionen zu berücksichtigen sein. Außerdem ist auch das jeweilige Anfangsvermögen zu berücksichtigen.

2) War die Zahlung der Eltern zweckbestimmt, können diese ihren eingebrachten Betrag von beiden zurückfordern.

SG

berry

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""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

hast du eigentlich meine Antworten gelesen?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ulle97
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Loddar,

Deinen Antworten habe ich gelesen, danke dafür.
Aber mir ist halt nicht klar, wie sich der Anspruch auf Mietausgleich begrundet bzw. wann dieser besteht.

Danke und Gruß
ulle

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""

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