Verheiratet - Unterhalt......

20. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.01.2010 12:06:34
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Verheiratet - Unterhalt......

Bin seit Dezember 2009 verheiratet. Arbeite, verdiene 1700 netto. Habe eine Sihn, der nicht das Kind des neuen Mannes ist. Kein Unterhalt des Vaters, keine Transferleistungen.
Mein Mann lebt in RF da er keinen Aufenthalt bekommt. Hat immer noch Duldung. Soll A1Deutschzertifikat machen. Ich kann es nicht zahlen. Meine laufenden Kosten betragen schon alleine 1500,00€ im Monat. Bin 60% schwerbehindert.

Ich denke er kann mich verklagen? Kann er Erfolg haben?
Wenn er das macht, werde ich wohl die Scheidung einreichen. Wohnen eh nicht zusammen, haben keine Ehegemeinschaft oder wirtschaftliche Gemeinschaft oder wie man dies nennt! Ist hier auch nicht angemeldet.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

quote:
Bin seit Dezember 2009 verheiratet.

Ohne Worte.. :schock:

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#2
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Hallo,

was heißt bitte "RF"?

Was ist denn das bitte für eine Ehe? Habt ihr euch überhaupt jemals gesehen?

In welcher Sprache kommuniziert ihr? A1 bedeutet laut europäischem Referenzrahmen rudimentäre Grundkenntnisse, er kann also bis jetzt kein Wort Deutsch?

Wie wär's mit einer Selbstanzeige wegen Scheinehe. Keine Ahnung ob sich das strafmildernd auswirken würde, einen Versuch wäre es doch aber vielleicht wert, um aus der Bredouille wieder raus zu kommen.

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#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Wohnen eh nicht zusammen, haben keine Ehegemeinschaft oder wirtschaftliche Gemeinschaft oder wie man dies nennt!


Scheinehe?

quote:
Ich denke er kann mich verklagen? Kann er Erfolg haben?
Wenn er das macht, werde ich wohl die Scheidung einreichen


Trennungsunterhalt müsstest du wohl u.U. zahlen müssen.
Dein Selbstbehalt gegenüber deinem Mann läge bei 1000€.

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#4
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Blicke nicht mehr durch. Im Forum Ausländerrecht: [color=red]Heirat Inland, ABH verweigert AE, vorher Duldung [/color]
Mein Mann (Nigerianer) haben am 7.12.2009 in Neuwied Rheinland-Pfalz geheiratet. OLG Koblenz hat der befreiung zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses zugestimmt!.... wurde in Neuwied geheiratet.
Nun: Mein Mann lebt in RF da er keinen Aufenthalt bekommt. RF= Frankreich?


Nun verweigert die ABH Neuwied einen Aufenthaltstitel Ich lebe und arbeite in Berlin, Lebensmittelpunkt wäre Berlin. Er kann ja nun nicht umziehen. Ausserdem hat man meinem Mann die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zum 1.12.2009 vollständig gestrichen;

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#5
 Von 
guest-12321.01.2010 12:06:34
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Seit ihr hier voreingenommen! RF heißt Rheilnad-Pfalz, ist doch allgemeinbildung. Ja wir kennen uns seit 3 Jahren! Sehen uns sehr, sehr oft.
Warum wir nicht zusammen leben: Die ABH verweigert eine Aufenthalt bis zum A1!
Ich mag Menschen, die immer von Scheinehe ausgehen, nicht!. Wir haben 2 Jahre gekämpft um hier zu heiraten.
Es geht nur darum, dass ich keine 2 Haushalte finazieren kann. Wo bleibt dabei mein Sohn.
Ja, ich erwarte wieder Kommentare mit Vorurteilen.

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#6
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

quote:
RF heißt Rheilnad-Pfalz, ist doch allgemeinbildung



quote:
Rheinland-Pfalz ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland, das 1947 gebildet wurde. Es gehört zu Südwestdeutschland. Abkürzung: RLP, RP beziehungsweise RPF.

Quelle:https://www.definero.de/Lexikon/Rheinland-Pfalz



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"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"

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#7
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Lexikon:
Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland, das 1947 gebildet wurde. Es gehört zu Südwestdeutschland. Abkürzung: RLP, RP beziehungsweise RPF.


Sorry, aber dass RF die Abkürzung war mir bisher nur als Abkürzung für Republik Frankreich bekannt.

Kommentare mit Vorurteilen kann man nicht erwarten.

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#8
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

http://www.berlin.de/vhs-marzahn-hellersdorf/data/download/pb4-deutsch-beratung-infos.pdf

Wer wird von den Kosten befreit?
Für die Teilnahme am Integrationskurs sollen Kosten in angemessenem
Umfang unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit erhoben werden
(1,00 Euro pro Unterrichtsstunde).
Ausländer/-innen, die Arbeitslosengeld II nach SGB II oder Sozialgeld nach
SGB XII beziehen, können beim Bundesamt einen Antrag auf Befreiung
vom Kostenbetrag stellen. Dem Antrag ist ein aktueller Nachweis über
den Bezug der Leistung beizufügen.
Die Antragstellung erfolgt zusammen mit dem Zulassungsantrag während
der Beratung.





Was kostet die Teilnahme an einem Integrationskurs?
Für 100 Unterrichtsstunden zahlen
Teilnehmende ohne Zulassung (Selbstzahler) 110,00 Euro
Teilnehmende mit Zulassung durch das Bundesamt 100,00 Euro
Teilnehmende mit Zulassung und Kostenübernahme
durch das Bundesamt 0,00 Euro



Durch eine entsprechende Eintragung auf der Lohnsteuerkarte könnten die Kosten für den A1-Sprachtest schon bestritten werden.

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#9
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

@nkem

Im Ausländerforum schreibst du, dein Mann weigere sich, das A1-Zertifikat zu machen. Was denn nun?

Mag ja sein, dass bei dir zuhause R heinland-P falz RF abgekürzt wird, anderswo kommt da niemand drauf!

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""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

quote:
Ich denke er kann mich verklagen? Kann er Erfolg haben?
Wenn er das macht, werde ich wohl die Scheidung einreichen . Wohnen eh nicht zusammen, haben keine Ehegemeinschaft oder wirtschaftliche Gemeinschaft oder wie man dies nennt! Ist hier auch nicht angemeldet.


quote:
Ja wir kennen uns seit 3 Jahren! Sehen uns sehr, sehr oft.


quote:
lebe und arbeite in Berlin, Lebensmittelpunkt wäre Berlin


quote:
Ich mag Menschen, die immer von Scheinehe ausgehen, nicht!. Wir haben 2 Jahre gekämpft um hier zu heiraten


also kennen 3 Jahre, 2 Jahre gekämpft um heiraten zu können und nach 1 Monat an Scheidung denken?

quote:
verdiene 1700 netto

quote:
Meine laufenden Kosten betragen schon alleine 1500,00€ im Monat


Wie kann man sich sehr oft sehen wen man nur 200 € zur Verfügung hat und von Berlin nach RLP muß?

und dann sowas
quote:
Ja, ich erwarte wieder Kommentare mit Vorurteilen.


Wieso wundere ich mich eigentlich, dass die TE sich aufregt?

In einem Jahr regt sie sich auf weil sie für einen Mann aufkommen muß der sie nur geheiratet hat um hier die Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen...

RF - meine Allgemeinbildung ist anscheinend grottenschlecht, obwohl oder vielleicht weil ich 45 Jahre in RLP gelebt habe ;-)

Kleine Hexe


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" "

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#11
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Aus einem anderen Forum in rot:

[color=red]Pass ist ja schon da.
A1 wird gemacht, daher der Aufenthalt aus humanitären Gründen bis zum Erhalt des A1 Zertifikat
Wohnsitzauflage wollten wir streichen lassen, nun sagt die ABH NEIN[/color]

Also: A1 wird entweder verweigert, oder kann nicht bezahlt werden.
Weiter aus dem Forum:

[c[color=red]olor=black]Wieder mal so eine Frage.
Kann man mit diesem Aufenthalt reisen? USA, EU?[/color][/color]


Kein Geld für A1, aber in die USA reisen wollen. :???:


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#12
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

die Antworten scheinen ihr nicht gefallen zu haben

sie ist weg ...


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" "

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#13
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

nkem
T



Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch Wie bekomme ich meine Scheidung?Mann lebt im Ausland.
0[color=black]3.[color=red]01.2007 um 12:44:55[/color][/color]
Ich lebe seit Sep. 2001 getrennt von meinem Mann. Er lebt seit Dez. 2001 in London.Ich habe erstmals die Scheidung 2004 eingereicht, aber man konnte ihm den Scheidungsantrag nicht zustellen. Letzten Sommer fand ich seine neue Adresse heraus und stellte im August erneut den Antrag zur Zustellung.Bis jetzt habe ich noch nichts gehört.
Meine Situation hat sich geändert. Ich habe einen Ayslbeweber kennengelernt und bin in der neunten Woche schwanger. Er soll Ende des Monats abgeschoben werden, gibt es irgendeine Möglichkeit für uns? Soweit ich ertfahren habe,, haben wir schlechte Karten. Er kann sein Kind nicht anerkennen, da ich noch nicht geschieden bin und das Kind somit ehelich wäre. Was kann ich machen??? Bitte füttert mich mit Informationen!!!!

[color=red]Bin seit Dezember 2009 verheiratet[/color]. Arbeite, verdiene 1700 netto. Habe eine Sihn, der nicht das Kind des neuen Mannes ist.

nkem


Zumindest scheint sie eine Neigung zu abgelehnten Asylbewerbern zu haben, was der Ausländerbehörde auch nicht entgangen sein wird.

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