Vereinbarung Mutter an Vater

15. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Ernie5
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Vereinbarung Mutter an Vater

Guten Tag,
ich klage derzeit auf den Umgangskontakt für mein Kind 3 Jahre,
für die KM bin ich nur der biologische Vater und sie möchte nicht das ich Kontakt zu dem Kind habe.
Sie sagte zu mir lass uns in Ruhe ich will auch keinen Kindesunterhalt von dir ich komme schon alleine zurecht
Frage: Wäre solch eine Vereinbarung rechtlich ?? Ich bin der vom Kindesunterhalt kann man(n) nicht entbunden werden

Hat hier schon jemand Erfahrung gesammelt oder ist in einen ähnlichen Situation
Gruß
Sunline

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-190
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

So ein ausgemachter Schwachsinn! Das ist ne typische Troll-Antwort. Ohne Sinn und Verstand!

Die Mutter darf!!! nicht auf KU verzichten. Das ist nicht ihr! Anspruch, sondern der des Kindes.

Hallo Sunline,

die Mutter darf rechtlich nicht auf den KU verzichten. Jedwede Vereinbarung in dieser Hinsicht wäre nichtig.

Sofern Du Umgang zu dem Kind haben möchtest, bleibt Dir nur das Gespräch mit der Mutter zu suchen oder aber das Ganze gerichtlich anzugehen. Der Umgang hat aber nichts mit dem geschuldeten KU zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-190
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Anderer Meinung? Das kann sein, diese ist jedoch falsch, sofern Du sie hier -wie immer- als Wissen hinstellst.

Unterschied zwischen Wissen und Meinung? Wissen beinhaltet Wahrheit (davon hast Du nix), ne Meinung ist diskutabel, das haben wir getan.

Ergebnis? Immer noch, daß rechtlich nicht auf KU verzichtet werden darf.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-190
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Troll? Dir was belegen? Du beliebst zu scherzen, oder?

Selbst das, was man Dir belegt, verstehst Du nicht. Glaubst Du allen ernstes immer noch, daß man nicht merkt, wes Geistes Kind hinter *Troll* steckt? Allein dieser Name beschreibt mehr als zutreffend, was Du bist, obwohl Kanalmeister auch nicht schlecht war und mindestens ebenso passend.

Aber als Tip: Das Lesen und Verstehen von Gesetzen erleichtert oftmals die Rechtsfindung. Viel Spaß.



0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-190
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Und Ihre Rechtschreibung, sehr geehrter Herr Troll, belegt meine Aussage, daß man erkennt, wes Geistes Kind Sie sind.

Und nu is gut. Laß Dich von anderen bespielen. Du bist für mich kein geeigneter Gesprächspartner.

By und baba und löööööööööööl

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ernie5
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten, auch wenn ich nicht verstehe dass sich hier untereinander gefetzt wird !!!

Falls die KM mir demnächst einen Anwaltsschreiben zu kommen läst mit der Vereinbarung sie verzichte auf meinen Kindesunterhalt dafür soll ich sie und die Kinder in Ruhe lassen ich dieses unterschreibe dürfte mir später auch nix mehr passieren oder ???
Ich weis aber noch nicht ob ich das machen soll, weil ich mir da echt nicht sicher bin hinterher muss ich einige Jahre später alles rückwirkend nachzahlen
Gruß
Sunline

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

ich wiederhol´s gerne nochmal fürs arme Reike


die Kindesmutter DARF nicht auf KU verzichten, sie würde sich sogar strafbar machen...

eine solche Vereinbarung wäre nicht einmal das Papier wert auf dem sie steht


amen

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

@tränchen

1000 Dank. *dickesbussi*

@Ernie

Das ist kein Fetzen, das ist retten was noch zu retten ist. :)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen