Vaterschaftstest - nach 4 Jahren beweisen dass der Ex Partner der leibliche Vater war?

27. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Sumalee
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Vaterschaftstest - nach 4 Jahren beweisen dass der Ex Partner der leibliche Vater war?

Hallo :)

ich habe eine Frage und zwar wenn eine Frau ein gemeinsames Kind so im 3 Monat abtreiben tut und das Kind wurde soweit ich weiß auch in einer Sammelstelle beerdigt. Ist aber nun schon 4 Jahre her. Gibt es noch eine Möglichkeit nach 4 Jahren zu beweisen das der Ex Partner der leibliche Vater war ? Aufgrund von DNA Nachweisen oder Aushebung des Grabes oder sonstiges ? Obwohl wie gesagt nach 4 Jahren ob noch DNA Nachweise überhaupt existieren ? Weil wie gesagt im 3 Schwangerschaftsmonat wurde das kleine beerdigt. Man weiss ja nicht ob in der Grabstelle überhaupt etwas ist ... ?

Danke :)

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Wie kommst Du darauf, dass ein Kind, welches im 3. Monat abgetrieben wird, auch beerdigt wird?

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sumalee
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Weil damals vom KH ein schreiben mit Termin der Beerdigung geschickt wurde

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Schaust Du mal in die Gesetze Deines Landes. Das ist nämlich Landessache. Üblicherweise kann eine Totgeburt ab einem Gewicht von 500 € auf Antrag (!) bestattet werden. Und bei uns z.B. nur in einer Sammelbestattung, d.h., alle Frühchen werden gemeinsam eingeäschert und dann auf einer Wiese des Friedhofs im Abstand von vier Monaten bestattet.

Das, was das Krankenhaus damals geschickt hat, das war die Kostenrechnung für die Verbrennung des Fötusses. Was anderes darf das Krankenhaus auch gar nicht veranlassen. also Grabstelle kaufen oder so, das ist nun wirklich nicht die Aufgabe des Krankenhauses.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

quote:
Gibt es noch eine Möglichkeit nach 4 Jahren zu beweisen das der Ex Partner der leibliche Vater war ?


Ich frage mich, wenn das heute zu welchem Zwecke noch dienlich sein sollte.

LG nero

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Das außerdem. Hast ja recht.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sumalee
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Und du bist sicher das die dann eingeächert werden ?
Dann kann man das ja echt vergessen wenn er noch vor hat zu beweisen das er der leibliche vater gewesen wäre

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

So hart wie es klingt: das ist Klinikabfall, der verbrannt wird.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Dieses "Kind" wurde aber nicht beerdigt, sondern verbrandt.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Dieses "Kind" wurde aber nicht beerdigt, sondern verbrandt.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich wüsste so auf Anhieb keinen Grund, warum man sowas überhaupt will?????
Selbst zum Zeitpunkt der Abtreibung hätte der leibliche Vater die Frau nicht dran hindern können.
Und wozu will man vier Jahre später feststellen lassen, dass man der leibliche Vater war?
Davon abgesehen, dass das nun eh nicht mehr möglich ist. Aber selbst wenn es möglich wäre: wozu? Ich verstehe es nicht.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Davon abgesehen, dass das nun eh nicht mehr möglich ist. Aber selbst wenn es möglich wäre: wozu? Ich verstehe es nicht.



Ganz einfach: Rechthaberei

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.553 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen