Vaterschaftsklage durch Jugendamt - Kann ich Schadensersatz von meiner Ex-Frau fordern?

1. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
HeikoB
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vaterschaftsklage durch Jugendamt - Kann ich Schadensersatz von meiner Ex-Frau fordern?

Hallo Forum,
meine Ex-Ehefrau hat in der Ehe ihr Kind zur Welt gebracht, es war klar, dass es nicht von mir ist. Unsere Trennung war im Februar 2007, geboren wurde das Kind im Dezember, die Scheidung wurde im Februar 2008 eingereicht. Mir war nicht bewusst, dass ich damit automatisch der Vater werde, sogar, wenn der leibliche Vater das Kind anerkennt, was der Fall ist. Schwebend unwirksam sei es, meinte das Jugendamt damals. Mein Scheidungs-Anwalt hat mich darüber überhaupt nicht aufgeklärt, obwohl im bekannt war, dass sie schwanger und wann der ET ist. Das Jugendamt hat im Namen des Kindes dann Vaterschaftsklage gegen mich eingereicht, das Kind bekommt PKH, ich nicht. Die rund 600 Euro Gerichtskosten und Kosten für den Test habe ich kürzlich überwiesen.
Hätte der Anwalt mich im Rahmen der Scheidung darüber beraten müssen? Kann ich Schadensersatz über die 600 Euro von meiner Ex-Frau fordern?
Besten Dank für Eure Antworten.
Gruß, Heiko

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
HeikoB
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Anwalt wollte sogar, dass ich einen Beweis einhole, dass sie schwanger ist. Deshalb habe ich mir den Mutterpass von ihr zeigen lassen. Es war ein zentrales Thema. Ich hatte vorgeschlagen, den Trennungszeitpunkt vorzuverlegen, das wollte sie nicht, warum auch immer.
Ich habe grad was gefunden:
http://www.jurathek.de/showdocument.php?session=504745393&ID=5865
Könnte das ein Weg sein, um mein Geld einzufordern? Ich habe einen Brief an den leiblichen Vater aufgesetzt, mit dem ich meiner Forderung Ausdruck verleihen werde, bevor ich gerichtliche Schritte einleite. Was sagt ihr dazu?

-- Editiert von HeikoB am 01.12.2008 22:58

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#4
 Von 
HeikoB
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja richtig, das genetische Gutachten ist nicht nur angeordnet, sondern bereits durchgeführt. Ich gehe weiterhin davon aus, dass seine Vaterschaftsanerkenntnis, die er bereits vor der Geburt abgegeben hatte, also immerhin vor einem Jahr, mittlerweile wirksam ist. Das Scheidungsurteil wurde Ende September rechtskräftig. Oder wäre es vermessen anzunehmen, dass sowas länger als zwei Monate dauert? Insofern ist die Woche Überdenkzeit schon 8x vergangen.
Gibt es bzgl. Schadenersatz eigentlich Fristen?
Fordern würde ich die Kosten, die ich wg. der Anfechtungsklage hatte, also Gerichtskosten, Gutachten, Arbeitsausfall und Fahrtkosten.
Drohen damit, diese Forderung notfalls gerichtlich durchsetzen zu lassen.
Ich entnehme deinem Beitrag jedoch, dass meine Forderung grundsätzlich so durchsetzbar ist oder liege ich da falsch?

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#6
 Von 
HeikoB
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die Tipps.
@D.romedar: Laut Klageschreiben vom Gericht und auch im Urteil ist von einer Vaterschaftsklage die Rede, nicht von einem Ehelichkeitsanfechtungsverfahren. Was ist hier der Unterschied?

Der biologische Vater war im Verfahren nicht mit einbezogen, es ging lediglich darum festzustellen, dass ich nicht der Vater bin.

Ist ein eventuelles Schadenersatzverfahren dem Familien- oder dem Zivilrecht zuzuordnen? Gibt es Fristen, bis wann ich meine Ansprüche geltend machen muss? Muss wissen, ob ich in Zugzwang bin. Eventuelle Fristen dürften ja auch erst laufen, wenn ich von der anerkannten Vaterschaft Kenntnis erlange oder?

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#7
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Hallo Heiko, Du bist doch in einer für "Scheinväter" einmalig guten Position:
Das JA hat Dir die Arbeit der Vaterschaftsklage abgenommen, der Test ist gemacht, Du weißt, daß da ein Männlein ist, der jetzt schon die Vaterschaft
anerkannt hat (was ja im Augenblick noch nicht geht, weil Du vor dem Gesetz noch Vater bist), also irgendwann bist Du kinderlos. Ich hoffe, Dir ist der Name und die Anschrift des biologischen Vaters bekannt. Solltest Du wegen der Kostenerstattung unbedingt herausfinden!!
Du brauchst jetzt nur etwas Geduld, bis Du das Urteil bekommst, daß Du nicht der Kindesvater bist. Dann wartest Du einen Monat, bis das Urteil rechtskräftig ist.
Der biologische Vater wird dann wohl rechtsgültig beim JA anerkennen- oder,
wenn er in das Gutachten einbezogen wurde, wird das Gericht entscheiden, daß er der Erzeuger ist. Auch hier mußt Du dann abwarten, daß das Urteil rechtskräftig ist. Vorher geht nichts.Dann kannst Du gegen ihn Deine notwendigen Kosten geltend machen. Anwaltskosten, Gutachtenkosten, Arbeitsausfall, Fahrkosten, ebend alles, was NOTWENDIG war, das Verfahren durchzuführen. Wenn Du für das Kind Unterhalt gezahlt haben solltest (geht aus Deinen Beiträgen nicht hervor),
darfst Du auch dieses vom biologischen Vater zurückfordern.
Das Wichtigste im Augenblick für Dich: Abwarten und schön die Kosten zusammentragen. Und vor allem: sicher sein, wer da unterschreibt bzw. wer als Kindesvater festgestellt wurde. :party:
Wenn es Dir nicht gelingt, das herauszufinden, schreib mir eine Persönliche Mitteilung!


-- Editiert von Pachlus am 16.12.2008 18:49

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