Vaterschaftsfeststellungsklage

24. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
Jessica-T
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vaterschaftsfeststellungsklage

Hallo zusammen ich bin neu hier und hoffe hier einige brauchbare Antworten zu finden.

Ich schildere mal meinen Fall. Im August 2010 hatte ich ein kurzes Techtelmechtel mit einem Mann. Ich bin schwanger geworden. Ich war zu dem Zeitpunkt noch verheiratet und somit war mein Ehemann der Kindsvater. Als das Kind dann da war haben wir ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren in die Wege geleitet. Das mittlerweile auch abgeschlossen ist.

Dem leiblichen Vater des Kindes hab ich damals Versprochen das ich ihn aus allem raushalten werde und ihn nicht als Vater angeben werde. Da er eine Beziehung und schon 2 weitere Kinder hat und er Angst um seine Familie hatte. Das Problem ist aber das mir jetzt keine andere Wahl mehr blieb. Ich lebe mittlerweile alleine und habe noch 2 weitere Kinder und da mein kleinster um den es hier geht erst 11 Monate als ist bin ich noch zu Hause und bekomme Leistungen von der ARGE. Die ARGE verlangt nun von mir das ich UVG-Leistungen beantrage und den Namen des Erzeugers preisgebe. Mir wurde gedroht das mir sonst meine Leistungen gesperrt werden da ich eine Mitwirkungspflicht habe. Das kann ich mir nur momentan nicht leisten. Somit bin ich zum Jugendamt habe eine Beistandschaft gemacht und den UVG-Antrag gestellt.

Natürlich habe ich dem Kindsvater vorher Bescheid gegeben und versucht mit ihm zu reden. Er war allerdings total verständnislos und ist sehr sauer auf mich. Ich hab mir üble Beleidigungen anhören müssen. Hat uns den Tot gewünscht, seine worte waren: "Ihr sollt beide tot umfallen, und wir sollen uns nie wieder in seiner nähe blicken lassen"

kurze zeit später bekam ich eine nachricht von ihm das er jetzt einen test eine vaterschaftsfeststellungsklage machen will und wenn dann bestätigt wird das es sein sohn ist. das er ihn mir weg nehmen will denn er will ihn ganz oder gar nicht. und er der meinung ist dem kind geht es in einer familie besser als bei mir.

das er sein sohn ist weiss er aber seine freundin verlangt den test als beweis, somit die klage.

jetzt meine fragen: muss ich irgendwelche kosten bei der feststellungsklage erwarten??

und auch wenn ich weniger angst habe da ich weiss das ich eine gute mutter bin. ist das gefühl doch etwas mulmig. wie hoch sind seine chancen das er mir mein baby tatsächlich nehmen kann??

ich weiss das seine freundin ziemlich "bosartig" ist und sie auch nicht gerade gut mit ihren eigenen kindern umgeht. kann ich für die zukunft es verbieten das mein baby kontakt mit ihr hat???

ich finde es wirklich sehr heftig und traurig wie man sich in einem menschen täuschen kann, er war immer okay zu mir und hat zumindest ab und an mal nachgefragt wie es uns geht. doch seit das jetzt ist das ich sein namen angeben musste und er unterhalt zahlen soll wird er zum monster. wünscht uns erst den tot und dann will er mir mein kind nehmen. ich denke ja eher er will das kind nur um keinen unterhalt zahlen zu müssen. denn wirklich interessiert hat er sich ja nie für das kind :(

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Jessica,

dass Du den biologischen Vater jetzt benannt hast, ist absolut richtig. Da solltest Du Dir keine Vorwürfe machen.

Natürlich war der KV bisher okay zu Dir, ihn trafen ja keine Verpflichtungen. Nun soll er KU zahlen, da will er natürlich das Geld bei sich behalten.

Da das Kind nicht ehelich geboren wurde, hat der KV nicht das gemeinsame Sorgerecht. Da wird es schwierig, dass der das Kind zu sich bekommt.

Was will der KV denn mit der nun angestrebten Vaterschaftsfeststellungsklage erreichen? Das ist doch bereits abgefrühstückt. Ich bezweifele, dass ein Familiengericht dem noch stattgeben würde.

An Deiner Stelle würde ich dem ganzen recht entspannt entgegensehen. Wenn Du beim JA eine Beistandschaft eingerichtet hat, kümmern die sich eh darum.

LG nero

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-- Editiert nero070 am 24.04.2012 20:07

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

@jessica-T,
"muss ich irgendwelche kosten bei der feststellungsklage erwarten??"

Da Sie AlgII erhalten, können Sie Prozesskostenhilfe beim Gericht beantragen.

"wie hoch sind seine chancen das er mir mein baby tatsächlich nehmen kann??"

Sehr gering, einfach weil schon verdammt viel passieren muß, bevor man einer Mutter ihr Kind wegnimmt. Sie können sich ja auch dazu beim Beistand des JA erkundigen.

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#4
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
was ich nicht ganz verstanden habe ist worauf der KV klagen will. Soll festgestellt werden, das er der KV ist, das wäre doch unnötig, er bräuchte die Vaterschaft doch nur anzuerkennen.
Wenn er die Vaterschaft bestreitet, verstehe ich nicht wie er dir das Kind wegnehmen will (ist sowieso sehr unwahrscheinlich, dass dies passiert).
Ihn (und seine Freundin) wird tierisch nerven, dass er zukünftig Kindesunterhalt zahlen muss. Das ist auch richtig so, oder sollte die Allgemeinheit dafür aufkommen?
Da kommen über die Jahre gerechnet so einige zig tausend Euro zusammen, die den beiden fehlen werden.
Ob der KV Umgang mit dem Kind pflegen wird, bleibt abzuwarten. Es gibt da die unterschiedlichsten Verhaltensweisen von totaler Verweigerung des KV bis zu sehr regelmäßigen engen Kontakten. Sollte der KV Umgang wollen, so solltet ihr mit z. B. mit Hilfe des JA eine vernünftige Regelung finden.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14008x hilfreich)

Wenn ich es richtig verstehe, ist festgestellt worden, dass der Ehemann nicht der Vater ist, nicht aber, wer der Vater ist. Denn bisher hat die Gute den Vater doch völlig raus gehalten. Ist natürlich selten dämlich, denn so braucht es halt zwei Verfahren, wo eigentlich eines ausreichend gewesen wäre.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
da du Beistandschaft beim JA beantragt hast brauchst du dir um die ganze Angelegenheit wenig Sorgen zu machen. Eigentlich sollten sie dich dort eingehend beraten haben, ansonsten Klick hier.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

@Nick_19:
"Eben aus dem einen Grund, dass das Führen von zwei Verfahren als mutwillig gesehen werden kann, was ein Ausschlusskriterium für Verfahrenskostenhilfe ist."

In 2010 wusste Jessica-T höchswahrscheinlich noch gar nicht, dass das Verfahren in 2012 notwendig werden könnte, entgegen deiner Behauptung. Sie war verheiratet und lebte mit ihrem Partner zusammen. Soviel zur Mutwilligkeit.

"Man kann nicht einfach Geld rausschleudern und dann die eingetretene Bedürftigkeit abpassen, um dann den Staat dafür bezahlen zu lassen."

Du kennst Jessica-T anscheinend persönlich, wenn du ihre finanzielle Situation so genau einschätzen kannst.




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#9
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

@amako: Ja der Staat soll bezahlen, ist hier die Meinung vieler. Je nach Thread ist das nämlich die Schlussfolgerung aus manchen Postings und antworten.
By the way, wenn der Vater des Kindes "alles richtig macht" braucht er eh keinen Unterhalt zahlen. Denn er wird wahrscheinlich nicht genug verdienen um allen Unterhalt zahlen zu können. Somit ist wiedereinmal der Staat an der Reihe. Aber wie schrieb Nick_19 in einem anderen Thread "Zunächsteinmal möchte ich darauf hinweisen, dass "zig Millionen " für den Finanzhaushalt des "Staats " ein absoluter Klacks sind und nicht das Entsetzes auslösen, dass du vermutlich auslösen wolltest.



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#11
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)


"Zumindest halte ich die pauschale Aussage, dass sie PKH/VKH erhalten wird, für gewagt."

Nochmal auf Anfang, Jessica muß die Vaterschaft feststellen lassen, weil sie jetzt AlgII bezieht und das Jobcenter fordert, dass sie den Namen nennt, wenn sie weiter Leistungen beziehen will.
Jessica-T wird keinen Cent vom Unterhalt sehen, da dieser komplett vom AlgII abgezogen wird.
Bei Ablehnung der PKH hat sie einen guten Grund, der Forderung des Jobcenters nicht nachzukommen.

P.S.seit dem 01.01.2011 gibt es keine ArGen mehr.


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#12
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)


"Zumindest halte ich die pauschale Aussage, dass sie PKH/VKH erhalten wird, für gewagt."

Nochmal auf Anfang, Jessica muß die Vaterschaft feststellen lassen, weil sie jetzt AlgII bezieht und das Jobcenter fordert, dass sie den Namen nennt, wenn sie weiter Leistungen beziehen will.
Jessica-T wird keinen Cent vom Unterhalt sehen, da dieser komplett vom AlgII abgezogen wird.
Bei Ablehnung der PKH hat sie einen guten Grund, der Forderung des Jobcenters nicht nachzukommen.

P.S.seit dem 01.01.2011 gibt es keine ArGen mehr.


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