Vaterschaftsfeststellungsklage, wenn der vermeintliche Vater gestorben ist?

28. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
traurigeWitwe
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)
Vaterschaftsfeststellungsklage, wenn der vermeintliche Vater gestorben ist?

Hallo,

zunächst möchte ich auf meinen Thread im Erbrecht verweisen, der so etwa am 10. September endete. Zur Erinnerung nochmals ganz verkürzt wiedergegeben. Mein Mann ist unerwartet verstorben, eingeäschert und begraben. Noch vor der Trauerfeier meldete sich eine "Dame" bei mir, die für ihre 15-jährige Tochter einen Erbanspruch geltend machte. Mein Mann sei der Kindsvater. Wir hatten erhebliche Zweifel an der Richtigkeit dieser Angabe, nunmehr kommt doch tatsächlich eine Vaterschaftsfeststellungsklage ins Haus. Unser Anwalt hat schallend gelacht. Trotzdem bin ich natürlich verunsichtert und im Augenblick noch nicht so furchtbar belastbar. Eure Einschätzung hätte ich gerne.

Der gegnerische Anwalt schreibt, bisher habe man sich nicht um die Vaterschaft kümmern können, da der Mutter der Name des Erzeugers entfallen war. Als die Mutter nach dem Tod meines Mannes ein Foto von ihm mit Namensnennung in der Zeitung gesehen habe, sei ihr alles wieder eingefallen. Auch die Tante des Kindes habe sofort meinen Mann als damaligen Liebhaber wieder erkannt.

Als Beweis werden eidesstattliche Versicherungen der beiden Damen angeboten. Es wird außerdem beantragt, ein erbbiologisches Gutachten einzuholen. Mein Mann ist verbrannt worden. Bleiben also nur seine Eltern übrig und unsere gemeinsame Tochter (?). Allerdings hat mein Mann drei Brüder, die alle so aussehen wie er. Alle haben weißblonde Haare, grüne Augen, wurden schon oft verwechselt.

Wie kann dann durch einen Gentest festgestellt werden, dass mein Mann und nicht etwa einer der Brüder der Vater ist?

Über den Zeugungszeitraum (so in etwa) sind keine Angaben gemacht. Auch nicht darüber, wie oft man wo verkehrt habe. Ich möchte noch hinzufügen, dass die Zeugung unserer Tochter erst nach einer medizinischen Behandlung von ihm möglich war; er war vorher (fast) zeugungsunfähig.

Was haltet ihr von der Angelegenheit?

Herzliche Grüße

Witwe

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50 Antworten
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#1
 Von 
guest-12329.10.2010 15:08:24
Status:
Frischling
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#2
 Von 
quiddje
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Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

ISt doch hübsch, dass die Dame nach 15 Jahren einen Mann wiedererkennt, dessen Namen und Kontaktmöglichkeiten sie leider so lange vergessen hatte.
Ich erinnere mich an den Thread; die Dame hat nichts zu verlieren, ihr Anwalt offenbar auch nicht - die versuchen es eben mal.
Wir wollen der Dame ja nichts unterstellen, vielleicht glaubt sie wirklich, dass der Mann, dessen Bild sie da inirgendeiner Zeitung gesehen hat, der Vater ihres Kindes ist. Sie hat sich da ja jedenfalls was zahlungskräftiges ausgesucht.

Was hat dein Anwalt denn nach dem Lachanfall unternommen?`Vielleicht solltest du etwas mehr mit ihm reden, um beruhigt zu sein, dasss da alles den richtigen Weg nimmt. Hat er schon die Geburtsurkunde des Kindes und den bisherigen Eitrag zum Thema "Vater" (unbekannt oder ist da noch jemand andeers angegeben)?
Laß dich nicht verrückt machen; aber nur Lachen ist auch nicht richtig. Wenn der Anwalt das Ganze aufgrund seiner Kenntnis des Verstorbenen nicht ernst nimmt, dann sollte er vielleicht einen Kollegen hinzuziehen; als Anwalt weiß er doch, dass Recht haben und Recht bekommen zweierlei ist.

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#3
 Von 
traurigeWitwe
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

erst einmal Danke! Leider fehlt ja eine Antwort, ich meine aber, da hätte drinnen gestanden, die Brüder meines Mannes müssten auch eventuell zum Vaterschaftstest. Warum eigentlich? Wieso müssen wir der Gegenseite die Klage schlüssig machen? Sehe ich irgendwie nicht ein. Meine Frage ging eher dahin, ob man aus einem Gentest, zu dem die Eltern ihre Probe geben und dem Test beim Kind schließen kann, dass mein Mann und nicht einer seiner Brüder der Kindsvater ist. Ich gehe zwar nach wie vor davon aus, dass mein Mann aus verschiedenen Gründen als Vater nicht in Betracht kommt, aber wissen möchte ich es schon.

Mein Anwalt hat natürlich nicht nur gelacht. Aber auch. Er hat sehr kurz erwidert. Er meinte, er wolle der Gegenseite keine Klage schlüssig machen. Er hat also nur sehr kurz erwidert. Hat die Vaterschaft bestritten, gebeten, doch mal mitzuteilen, wann denn das Kind wo gezeugt worden sein soll. Einen Teil des Zeugungszeitraumes, der, so mein Anwalt, sehr weit gefaßt sei vom Gesetz her, hat mein man nämlich sein Auslandssemester gehabt. War also gar nicht hier.

Eigentlich möchte ich meinen Schwiegereltern, die immer noch sehr unter dem Tod ihres Sohnes leiden, so einen Test ersparen. Ich hab ihnen das noch gar nicht gesagt.

@ quiddje: ich erinnere mich noch daran, dass du mir in dem anderen Thread auch sehr geholfen hast. Deshalb hier noch die Information, dass die Kinder wieder im Leben angekommen sind. Bei mir geht das natürlich langsamer. Aber, wir haben keine finanziellen Sorgen, wie viele Familien in vergleichbarer Situation. Deshalb bin ich bei allem dem Leben doch sehr dankbar. Ab dem 1. Januar arbeite ich auch wieder.

Ach ja, ich vergaß noch was. Gestern kam ein Brief von der ARGE, in welchem angefragt wurde, wie hoch das Erbe der angeblichen Tochter sei. Ich werde denen freundlich mitteilen, dass die angebliche Tochter keine Erbin meines Mannes ist. Mal schauen, wie das weitergeht.

Herzliche Grüße

Witwe

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#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

quote:
Auch die Tante des Kindes habe sofort meinen Mann als damaligen Liebhaber wieder erkannt.
Klasse, dass die ihn nach 15 Jahren anhand eines Zeitungsfotos weidererkennt und eidesstattlich versichert, dass er der Liebhaber ihrer Schwester war, aber den Namen leider vorher nicht wußte. Das nenne ich mal ein echt selektives Gedächnis!
Was das Familiengericht in Sachen Vaterschaftsfeststellung letztenendes anordnet, weiß ich natürlich auch nicht. Aber ich vermute schon, dass erst mal ein paar halbwegst glaubwürdige Verdachtsmomente aufgezeigt werden müssen, bevor man einen Gutachter einschaltet. Wenn das Gericht den Damen mit dem selektivem Gedächnis allerdings vertraut, kann es ein Gutachten anordnet. Von euch aus müßt ihr in der Tat nichts anbieten.

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#5
 Von 
guest-12301.11.2010 09:46:37
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

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#6
 Von 
traurigeWitwe
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

von den Brüdern lebt einer in Kalifornien, einer in Israel. Die Adressen sind mir nicht bekannt. Man sieht sich halt von Zeit zu Zeit bei den Schwiegereltern. Ich sehe eigentlich nicht ein, dass ich bei diesem Spielchen mitmachen muss. Dass es die Brüder gibt, ist belegbar, klar, durch das Standesamt. Aber mehr, ist das unsere Aufgabe oder die der Klägerin?

Herzliche Grüße

Witwe

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#7
 Von 
guest-12301.11.2010 09:46:37
Status:
Frischling
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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38345 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nun ja, ich verstehe die Witwe so, dass sie wohl, wenn es zur Anordnung eines Tests kommen sollte, vortragen wird, dass es noch die Brüder gibt. Würde mich auch interessieren:. langt das als Sachvortrag? Oder muss sie Adressen rausgeben oder ermitteln?

wirdwerden

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#9
 Von 
guest-12301.11.2010 09:46:37
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38345 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nun, sie kann ja wohl beweisen, dass es die Brüder gibt. Was soll sie denn mehr tun?

wirdwerden

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#11
 Von 
guest-12301.11.2010 09:46:37
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38345 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nun ja, ich habe kein einfachstes juristisches Grundwissen. Aber einen ähnlichen Fall im Freundeskreis. Deshalb mein Interesse. Ich spinn den Fall mal weiter. Sie bestreitet die Vaterschaft ihres verstorbenen Mannes. Sie weist mit Namen darauf hin, dass auch die Brüder so aussehen wie ihr Mann und behauptet einfach, dass die natürlich auch in Betracht kämen, als Vater. Sie weist darauf hin, dass der eine in Kalifornien wohnt, der andere in Israel unter unbekannter Adresse. In Kalifornien gibt es keine Meldepflicht. In Israel? Keine Ahnung. Was würde das Gericht jetzt tun? Denn die Klägerin kann ja bei dem Sachvortrag (am Foto erkannt) kaum ausschliessen, dass die Kindsmutter mit einem anderen Bruder GV hatte.

Und ein positiver Gen-Test wäre dann ja wohl nicht aussagefähig. Es wäre ja wohl nur nachzuweisen, dass einer aus der Familie als Vater in Betracht kommt. Oder hab ich da irgendwo einen Denkfehler?

wirdwerden

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-- Editiert am 01.11.2010 08:38

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#13
 Von 
guest-12301.11.2010 09:46:37
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

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#14
 Von 
traurigeWitwe
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

da bin ich kaum mal ein paar Minuten mit dem Hund draußen, und schon tut sich hier so viel. Ich glaube, ich muss noch ergänzend einiges mitteilen. Im ersten Anschreiben des gegnerischen Anwalts war sogar der Vorname falsch. Da stimmten also nur der Nachname und die Feststellung, dass die Kindsmutter nunmehr den Vater auf dem Foto in der Zeitung erkannt habe. Mehr gibt es bisher nicht an Sachvortrag. Ich möchte hinzufügen, dass die Brüder wirklich wie Drillinge aussehen. Dann gibt es noch einen 4. Bruder, der ebenfalls wie die anderen aussieht. Der lebt zwar in Deutschland, hat aber aus Sicherheitsgründen eine absolute Meldesperre. Es gibt Fotos, da sind alle vier drauf. Selbst ich habe da Schwierigkeiten, herauszufinden, welcher nun mein Mann ist.

Was mein Mann allerdings hatte, das war ein markantes Muttermal im Intimbereich und eine Blinddarmnarbe. Das haben die Brüder beides nicht. Ist aber nicht vorgetragen von der Gegenseite.

Mein Anwalt meint, bei dem dünnen Sachvortrag würde das Verfahren gar nicht über das Vorverfahren (Verfahrenskostenhilfe) hinaus kommen. Letztlich ist ja nur ein Nachname bekannt und ein Wiedererkennen auf einem Zeitungsfoto, mehr nicht. Und damals hatte er eine andere Frisur. Ich bin natürlich verunsichert und beunruhigt. Ein Kind wäre bei uns kein Problem gewesen. Ganz sicher nicht. Wir hatten beide ein Vorleben, mein Mann hat sich auch um meine mitgebrachte Tochter rührend gekümmert. Nur, ich lass mich ungern betrügen.

Herzliche Grüße

Witwe

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#15
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

quote:
Beweislast für ihre Behauptung, einer der Brüder könnte der Vater sein, würde jedenfalls bei der TE verbleiben.


Das sehe ich anders. Ein positiver DNS-Test bei den Eltern würde nur beweisen, dass einer der Söhne der Vater ist und nicht, dass es der Mann der TE ist. Das muss die TE nicht beweisen. Das beweist der DNS-Test.
Die Kindsmutter muss beweisen das es nur der Verstorbene sein kann. Ein nach 15 Jahren wiedererkanntes Foto in der Zeitung, wobei man vorher selbst den Namen des Liebhabers vergessen hat, und das bei einer großen Ähnlichkeit der Brüder, ist da wohl kaum ausreichend.

Aber wieso sollten eigentlich die Eltern getestet werden? Ein Test der Tochter sollte doch ebenso Auskunft geben können und die Brüder ausschließen, oder?

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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#16
 Von 
guest-12301.11.2010 09:46:37
Status:
Frischling
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#17
 Von 
traurigeWitwe
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

zwei Gutachten werden mit Sicherheit nicht beibringbar sein. Und zwar das des Bruders, von dem wir, obwohl er in Deutschland lebt, die Adresse nicht haben. Und von dem Bruder in Kalifornien. Da haben wir zwar eine Telefonnummer, aber mehr nicht. Die kann ich auch dem Gericht mitteilen. Nur das bringt doch nichts. Wie will man dann nach dem Ausschlußverfahren feststellen, ob mein Mann der Vater ist? In dem anderen Thread hatte ich schon drauf hingewiesen, dass mein Mann einen Dokumentationszwang hatte. Bis zu unser Hochzeit hat er auch darüber Buch geführt, wann er mit wem .....außerdem nach seinen Notizen immer verhütet, und dann die biologische Hemmschwelle bei der Befruchtung. Er war faktisch zeugungsunfähig. Ich meine, das sollte eigentlich langen. Es wäre mir furchtbar, wenn die Eltern meines Mannes hiermit belästigt werden würden. Die sind sowieso fertig mit den Nerven, leiden immer noch sehr.

Nein, sie wollen die Prozedur einfach nicht, was ich verstehe.

Herzliche Grüße

Witwe

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#18
 Von 
guest-12301.11.2010 09:46:37
Status:
Frischling
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#19
 Von 
guest-12303.11.2010 08:55:53
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#20
 Von 
Shihaya
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Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Ich denke, es gilt immer noch der Grundsatz: Wer behauptet, muss beweisen.
Wobei ich in diesem Fall mit beweisen meine, dass alles so glaubhaft dargelegt werden muss, dass der Richter es für bewiesen hält.
Wir sind uns ja wohl einig, dass ein positiver DNS-Test der Eltern nur die Anzahl der möglich Väter auf die Brüder eingrenzen würde.
Nun muss die Kindsmutter beweisen, wer es war und nicht wer es nicht war. Die Verteidigung braucht nur darzulegen, wer es noch gewesen sein könnte, was bei der Ähnlichkeit der Brüder und vorhandenen alten Fotos ja einfach sein dürfte.
Die Kindsmutter kann natürlich auch alle vier Brüder verklagen, sofern sie sie findet, und dann nach dem Ausschlußverfahren vorgehen.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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#21
 Von 
traurigeWitwe
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Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

wir haben doch hier zwei Problemkreise, hab das gestern nochmal mit meinem Anwalt diskutiert.

1. Reicht es aus, ein aktuelles Foto aus einer Zeitung zu nehmen, welches zwar den derzeitigen Menschen ganz gut darstellt, mit dem damaligen aber keine Ähnlichkeit hat (andere Frisur, kein Bart mehr, andere Figur), einen falschen Vornamen zu nennen, einzuräumen, dass auch der Nachname nicht bekannt war, um ein solches Begutachtungsverfahren einzuleiten. Es ist auch kein Zeugungszeitraum genannt, nichts.

2. Wenn das ausreicht, dann steht das Gen-Material der Eltern des Verstorbenen zur Verfügung. Die Adresse des Kindes in Israel ist bekannt. In Kalifornien gibt es eine Tel.-No. Eine ladungsfähige Adresse des in Deutschland lebenden Kindes nicht, dieses ist in einem internationalen Zeugenschutzprogramm. An die letzte Adresse wird auch das Familiengericht nicht rankommen. Was passiert dann?

Die Vorstellungen der Kindsmutter über die Höhe des Pflichtanteiles sind natürlich auch märchenhaft. So, wie mir dieses ganze Verfahren vorkommt. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass jemand eine längere Beziehung mit jemanden hat, und schon einige Monate später sich weder an Vor- noch an Nachnamen des Liebhabers erinnern kann.

Herzliche Grüße

Witwe

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#22
 Von 
guest-12303.11.2010 08:55:53
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#23
 Von 
traurigeWitwe
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

die Adresse des Bruders aus dem Zeugenschutzprogramm ist nicht bekannt. Er nimmt von Zeit zu Zeit Kontakt auf, und das wars. Wir konnten ihn auch nicht vom Tod seines Bruders unterrichten, er weiss es bis heute nicht. Der kalifornische Bruder kennt die Kindsmutter nicht, ist aber auch nicht bereit, diesen Zirkus mitzumachen. Das müsste dann schon auf internationalem Weg gehen. Wobei er mir erzählte, dass der Staat Kalifornien sowas grundsätzlich nicht mitmache. Ihm wird also drüben kein Zwangsgentest aufs Auge gedrückt. Da ist er sich als kalifornischer Rechtsanwalt ganz sicher. Dann soll das Gericht doch offiziell laden, ihm ein Flugticket schicken und auch hier das Hotel bezahlen, sowie seinen Verdienstausfall. Der ist nicht unerheblich. Das dazu.

Nach Vortrag der Kindsmutter war es kein ONS, sondern eine länger dauernde Beziehung (was immer länger bedeutet).

Ganz ehrlich, das Kind dieser Frau tut mir leid. Sehr sogar.

Herzliche Grüße

Witwe



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#24
 Von 
guest-12303.11.2010 08:55:53
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#25
 Von 
traurigeWitwe
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

nun sagen ja alle, sie hatten keinen Intimverkehr mit der Mutter (vermutlich, ich unterstelle das jetzt mal), auch derjenige, den sich die Mutter ausgelugt hat, durch seine Unterlagen. Und wirklich, er hat alles, alles dokumentiert. Ich habe 80 gefüllte Kladden Tagebuchaufzeichnungen geerbt, die Mutter taucht nirgendwo auf. Andere Frauen schon, natürlich. Aber immer mit ganz genauen Angaben, wann was wie geschah. Lückenlos, nach meinem Empfinden. Ich weiß, wann er wo auf Parties war, mit wem, u.s.w. Auch der Name der Schwester, bei der ja diese Parties stattgefunden haben sollen, taucht nie auf.

Etwas hab ich gestern noch gemacht. Ich hab mit dem Prof. gesprochen, der seinerzeit die Fruchtbarkeitsbehandlung durchgeführt hat. Er schliesst zu 99 % aus, das mein Mann davor zeugungsfähig war. Wird mir das noch als Kurzgutachten zur Verfügung stellen. Ich hoffe, dass damit dann der Spuk vorbei ist.

Das ist alles so entwürdigend, deprimierend. Da wird in dem Augenblick, in dem sich jemand nicht mehr wehren kann, weil tot, hier unterstellt, dass er sich jahrelang vor Unterhalt gedrückt habe, sich um sein Kind nicht gekümmert, zugelassen, dass dieses Kind in Armut lebt u.s.w. Da wird schon heftig im Dreck gewühlt.

Herzliche Grüße

Witwe

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#26
 Von 
guest-12303.11.2010 08:55:53
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#27
 Von 
traurigeWitwe
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(31 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

am Anfang hab ich auch so gedacht wie Du. Inzwischen nicht mehr. So wie da mit Dreck geschmissen wird. Immer mit der Drohung, man werde an die Presse gehen. Ich würde sie schon noch kennenlernen. Ich finde es nur komisch, dass der fast 100 % tige Ausschluß der Zeugungsfähigkeit nicht ausreichen soll, wohl aber für eine Feststellung einer Vaterschaft genau dieser Prozentsatz ausreichen soll. Da klafft doch was, oder?

Diese Frau hat nichts, gar nichts vorgetragen. Nicht, dass mein Mann einige sehr charakteristische Merkmale am Körper hatte, dass er als Nichtdeutscher mit Akzent sprach, wie die ganze Familie. Und vieles andere mehr, was man einfach weiss, wenn man mit jemanden verkehrt. Da ist einfach nichts. Da sieht jemand ein Foto, weiss das etwas zu holen ist, und schon wird die gerichtliche Maschinerie in Gang gesetzt? Nur wegen eines Fotos, das keinerlei Ähnlichkeit mit dem damaligen Mann hat?

Ich hab den Eltern ja doch gestern abend vorsichtig alles erzählt. Nicht, wie krass es ist, aber eben doch. Eigentlich wollten sie sich jetzt auf eine mehrmonatige Schiffsreise begeben. Einfach, weil der Schwiegervater jetzt im Ruhestand ist, und um etwas Abstand zu bekommen. Das können die doch? Haben ja keine Gerichtspost bekommen. Der Richter will erst einmal die Kindsmutter ausgiebig vernehmen, ehe er was weiteres tut. Das hat er meinem Anwalt mitgeteilt.
Kann ich dabei sein und Fragen stellen?

Herzliche Grüße

Witwe

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#28
 Von 
guest-12303.11.2010 08:55:53
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#29
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

quote:
Mein Anwalt meint, bei dem dünnen Sachvortrag würde das Verfahren gar nicht über das Vorverfahren (Verfahrenskostenhilfe) hinaus kommen.
Ich schließe mich der Ansicht des Anwaltes an. Solange er das nicht schleifen läßt, (was er ja offenbar nicht tut) sollte es mich wirklich wundern, wenn es da zu einem Gerichtsverfahren kommt.

Die Mutter behauptet, eine längerfristige Beziehung gehabt zu haben. Daniel Kaffee hat wohl recht, dass man nach 15 Jahren den Namen nicht mehr wissen muss, aber der Zeitraum, nach dem der Name das erste mal relevant wurde, waren ja wohl maximal neun Monate. Die Schwester hat den Ex-Liebhaber ebenfalls auf dem Foto wiedererkannt, nachdem sie sich leider auch nicht an den Namen erinnerte, geschweige denn an sonstige Eigenschaften.
Sage lieber gar nichts von Narben etc. Er hatte besondere Merkmale und da kann man einige nach 15 Jahren ja vergessen haben, aber alles? Sollte es tatsächlich vor Gericht gehen (was ich nicht glaube), kann damit die wohl doch noch nicht völlig aufgegebene Glaubwürdigkeit der Damen endgültig zerschmettert werden.

Vor Anordnung einer medizinischen Untersuchung muss erst mal glaubwürdig dargelegt werden, dass der Verstorbene der Vater sein könnte. Daran dürften die Träume der Mutter hier scheitern, selbst wenn sie selbst von ihrer Behauptung überzeugt ist.

Zu deinem Wusch, dabei zu sein:
Es muss erst mal die Vaterschaft festgestellt werden, erst dannach könnte ein Pflichtteilsanspruch überhaupt angedacht werden. Mit der Vaterschaft hast du natürlich gar nichts zu tun. Einziger Berührungspunkt in dem Verfahren ist für dich somit eine eventuelle Untersuchung deiner Tochter, für die du ja das Sorgerecht hast. Aber bis es dazu kommt, geht das Ganze dich offiziell nichts an und somit darfst du mit Sicherheit nicht bei nichtöffentlichen Terminen zuhören.

Wenn etwas negatives über den Verstorbenen in die Öffentlichkeit kommt, greifen übrigens ganz schnell strafrechtliche Gesetze. Eine Vorstrafe macht die Kindsmutter auch nicht glaubwürdiger, da würde ich mir also keine großen Sorgen machen.
Wer sollte ihr außerdem schon zuhören?

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#30
 Von 
guest-12303.11.2010 08:55:53
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