Mein verstorbener Stiefsohn hat ein Kind, das ohne den Namen des Vaters registriert wurde (Vater unbekannt). Die Mutter des Kindes hat (derzeit?) kein Interesse an der Feststellung der Vaterschaft. Meine Frau (leibliche Mutter des verstorbenen Vaters, EG-Ausländerin) möchte aber, dass die Vaterschaft festgestellt wird.
Eine DNA-Probe des Verstorbenen existiert.
Welche Möglichkeiten bestehen, die Vaterschaft ohne Einwilligung der Mutter des Kindes feststellen zu lassen ?
Das Jugendamt sieht keine Möglichkeit. Die Mutter des Kindes bezieht Unterhaltsvorschuss.
-----------------
""
Vaterschaftsfeststellung nach dem Tode des Vaters
5. Januar 2010
Thema abonnieren
Frage vom 5. Januar 2010 | 10:01
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vaterschaftsfeststellung nach dem Tode des Vaters
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 5. Januar 2010 | 10:15
Von
Status: Master (4821 Beiträge, 1821x hilfreich)
Wenn festgestellt werden sollte, dass der Stiefsohn der leibliche Vater ist, könnte es durchaus sein, dass nun die Ehefrau Unterhaltspflichtig wird.
-----------------
""
#2
Antwort vom 6. Januar 2010 | 12:09
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Das wäre nicht so wichtig, weil die Fähigkeit, Unterhalt zu zahlen gar nicht gegeben ist. Wichtig ist, dass im Sinne des verstorbenen Sohnes die Vaterschaft festgestellt wird.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
268.137
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
13 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
9 Antworten
Top Familienrecht Themen
-
43 Antworten