Vaterschaftsanerkennung - kann mich das Gericht zwingen die Vaterschaft anzuerkennen?

2. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
userdan317
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vaterschaftsanerkennung - kann mich das Gericht zwingen die Vaterschaft anzuerkennen?

Hallo.Ich bin seit ca 6jahren getrennt lebend von meiner frau und auch ebensolange nicht mehr mit ihr zusammen.Sind aber noch verheiratet da wir es einfach noch nicht geschafft haben aus finaziellen gründen uns scheiden zu lassen.Jetzt hat meine noch ehefrau vor ein paar monaten ein kind von ihrem lebensgefährten bekommen.Sie meint jetzt ich müßte die Vaterschaft für das Kind annerkennen da wir ja noch verheiratet sind.Obwohl ich nicht der vater bin.Und müßten dann gleich darauf die Vaterschaft wieder anfechten.Ist das so korrekt oder läuft es anders ab?Kann mich das Gericht zwingen die Vaterschaft anzuerkennen?Da wir ja noch "verheiratet" sind?Wäre für ein paar antworten sehr dankbar.Gruß Dan

-- Editiert von userdan317 am 02.07.2007 17:17:38

-- Editiert von userdan317 am 02.07.2007 17:19:16

-- Editiert von userdan317 am 02.07.2007 17:20:11

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12 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

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#3
 Von 
userdan317
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie meint ich müsse mit ihr aufs standesamt und soll dort bestätigen das ich der vater bin,damit das Kind einen namen bekommen kann.Danach soll ich es gleich wieder anfechten.Wie in umgekehrter konstellation?

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#4
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Das wurde dir doch schon geschrieben, du giltst automatisch nach dem Gesetz als der rechtliche Vater mit allen Rechten und (Unterhalts-)pflichten, brauchst also nirgendwo mit hin, um irgendetwas anzuerkennen. Im Gegenteil, du musst zusehen, dass du die Vaterschaft anfichst und der leibliche Vater möglichst bald die Vaterschaft anerkennt, damit du eben nicht in die Haftung genommen werden kannst.

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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#5
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Also das ist ja eine tolle Kiste!

Wenn ein Kind während der Ehe geboren wird, dann bist du automatisch der Vater. Hier musst du jetzt aufpassen, sonst BLEIBST du das auch.

Beim Standesamt, solltest du deshalb in dieser Hinsicht unter keinen Umständen etwas anerkennen! Das ist nicht DEIN Kind! Punkt!

Ich würde mich an deiner Stelle sofort an das Jugendamt wenden und dort den Fall vortragen. Die sollten dafür sorgen, dass der richtige Vater, die Vaterschaft anerkennt.

Im Zweifel würde ich dir hier empfehlen einen Anwalt zu konsultieren.

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#6
 Von 
userdan317
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ja sie meinte aber das kann gerichtlich erzwungen werden das ich es anerkenne.Muß ich wegen der geburtsurkunde und das es meinen namen bekommen darf.Danach will sie mit mir u ihrem freund aufs jugendamt und er unterschreibt das er der vater ist u ich das ich es nicht bin.

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#7
 Von 
chris2207
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kann dir die Situation mal von der anderen Seite schildern. Ich bin Vater eines Kindes und meine Ex ist auch noch verheiratet,ich habe zwar eine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben und er,dass er nicht der Vater ist,aber solange die beiden verheiratet bleiben,IST und BLEIBT der Ehemann der Vater.Diese Vaterschaftsanerkennung ist nämlich bis zur Scheidung "schwebend unwirksam". Zu meinem Glück kommt hinzu,dass die beiden wieder zusammen sind und ich wohl niemals die Chance haben werde,offiziel Vater meiner Tochter zu werden.
Ich hoffe zwar noch auf ein kleines Wunder,aber eher aussichtslos.
Ach ja, was für dich besonders wichtig ist, DU bist für das Kind unterhaltspflichtig,solange ihr verheiratet seit!!! Von daher,scheiden lassen!!! Ist weitaus billiger,als Unterhalt zu zahlen für ein Kind,das nicht deins ist!!!

Ach ja,mein Anwalt meinte diesbezüglich müsste ich gegen das Gesetz klagen,was natürlich super Aussichten auf Erfolg hat.



-- Editiert von chris2207 am 02.07.2007 18:50:25

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#8
 Von 
userdan317
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

drecks Heiraterei.Mach ich net mehr :bang:

-- Editiert von userdan317 am 02.07.2007 19:21:02

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#9
 Von 
chris2207
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Eins weiss ich auf jeden Fall,ich werde NIEMALS heiraten :fight: viel zu teuer...wenigstens kommst Du mit ner Scheidung aus der Nummer raus.
Auf diesem Weg lernt man auch die schöne Rechtssprechung in Deutschland (Bürokratenstaat) kennen. Kann dich sehr gut verstehen,dass Du nen Hals hast!!

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#10
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Was ich nicht verstehe, ist dieser Satz hier:

quote:
Sind aber noch verheiratet da wir es einfach noch nicht geschafft haben aus finaziellen gründen uns scheiden zu lassen.

Im Rahmen von PKH sollte es jedem möglich sein. Schon mal drüber nachgedacht, dass deine Ex, solange ihr noch verheiratet seid bzw. der Scheidungsantrag nichts rechtshängig ist, an deinen Rentenanwartschaften profitiert?
Es sei denn, sie verdient mehr als du, dann wäre es evtl. umgedreht, aber ja kaum wahrscheinlich, wenn sie grad ein Kind bekommen hat. Warte noch ein paar Jahre mit der Scheidung, dann kriegst du vllt. das große :kotz: , wenn der Versorgungsausgleich durchgeführt wird und du erfährst, was du von deiner Rente abgeben darfst.
Und so lange ihr nicht gescheiden seid, so lange bist du Vater eines Kindes, welches dich im Prinzip nichts angeht, mit geteiltem Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhaltspflicht.

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#11
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

quote:
drecks Heiraterei.Mach ich net mehr


Wenn beide Partner gut und gleichviel verdienen und keine Kinder aus der Ehe hervorgehen passiert da auch erst mal nicht viel.

Ob ihr beiden gleiches Einkommen habt, das bezweifle ich aber auch. Wenn du die Scheidung aus "finanziellen Gründen" herauszögerst, dann steht da meist der steuerliche Vorteil aufgrund der Splittingtabelle im Vordergrund. Die Folgekosten (Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich) werden da gern übersehen. Und nun, wo sogar noch ein fremdes Kind vorhanden ist, da brennt der Kittel.

Du solltest dir schleunigst Gedanken machen, wie du deine Angelegenheiten nun ordentlich regeln möchtest. Wie schon gesagt: ein Anwalt wäre vielleicht keine schlechte Idee.

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