So, also heute hat mein LG unser Kind was noch nicht auf der Welkt ist anerkannt. Das Kind bekommt seinen Namen. Ich habe das alleinige Sorgerecht, was auch ok ist.
Nun möchte ich, im Falle meines Todes das er dann das Sorgerecht übernimmt. Kann ich das als Testament machen oder wie soll es aussehen?
Vaterschaftsanerkennung... - Testament
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wieso gibst Du ihm nicht sofort das hälftige Sorgerecht?
Per Testament kannst Du das zwar verfügen, es wird aber geprüft, ob es dem Kindeswohl entspricht. Soll heißen: Das Gericht kann dann auch anders entscheiden.
Vollkommene Sicherheit hast Du nur, wenn Du dem KV bereits zu Lebzeiten das hälftige Sorgerecht zusprichst.
Naja, ich habe sowas bei meinen Eltern erlebt. Bin ein verbranntes Kind in dieser Hinsicht. Wir werden alles entscheiden, aber möchte später keinen Ärger haben, falls wir uns trennen sollten.
Ich weiss aber das falls mir was passiert, das Kind bei ihm sehr gut aufgehoben wird.
Was passiert denn wenn ich sterben würde und hätte das alleinige Sorgerecht? Wer ist dann berechtigt das Kind bei sich aufzunehmen?
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Hallo,
also egal was hier zu Lebzeiten bestimmt wurde: ohne Ehe wird im Todesfall des alleinerziehenden Elternteils das Jugendamt tätig werden. Und die können die Rechte des Kindes wahrnehmen und entscheiden, was dem Kindeswohl am Besten entspricht.
Natürlich können sie sich an einer Verfügung der Kindesmutter orientieren. Verbindlich ist das aber nicht.
Kinder sind nämlich keine SACHEN, die man testamentarisch vererben kann. Die haben nämlich eigenständige Ansprüche und Rechte.
Auch wenn man ein gebranntes Kind ist, sollte das eigentlich gar nicht so schwer einzusehen sein, oder?
Grüße
-- Editiert von Groellheimer am 20.09.2007 13:38:58
und du meinst dein Freund kann dir bei einer Trennung nicht das Leben schwer machen nur weil du das alleinige Sorgerecht hast?????
wenn du meinst - gut, dann meine es.
Aber was machst du wenn dir was passiert und das Jugendamt beschließt (trotz Testament) das dein Kind in eine Pflegefamilie soll????
--- editiert vom Admin
quote:
SIE macht dann wohl gar nix mehr.
Das war jetzt endlich mal wieder eine der wenigen, wirklich scharfsinnigen Schlussfolgerungen, die ich hier in letzter Zeit in diesem Forum gelesen habe!
--- editiert vom Admin
quote:
Im übrigen wird der Aufenthalt eines Kindes nach dem Tod NICHT durch ein Testament geregelt, ich glaube, das hatte die TE auch nicht vor.
quote:
Kann ich das als Testament machen oder wie soll es aussehen?
Soviel dazu.
Das ist schon richtig, dass das Jugendamt keine Entscheidungsbefugnis hat. Entscheidungen trifft in solchen Fragen allein das Familiengericht.
Aber das Familiengericht wird in solchen Fällen das Jugendamt um Stellungnahme bitten und gegebenenfalls anhören. Den Empfehlungen des Jugendamtes wird ein Richter üblicherweise geneigt sein zu folgen. Nur in begründeten Ausnahmefällen wird gegen die Auffassung des Jugendamtes entschieden. Und somit haben die schon ein gewichtiges Wörtchen mitzureden.
Welche Verfügungen eine ledige Mutter vor ihrem Tod getroffen hat, ist zweitrangig und keinesfalls bindend.
-- Editiert von Groellheimer am 20.09.2007 17:20:24
--- editiert vom Admin
quote:
Weil als ledig weniger wert, als andere?
Wenn du meinen Argumenten nicht folgen kannst, dann ist das eher dein Problem.
--- editiert vom Admin
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