Vaterschaftsanerkennung; Mutter verweigert

29. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
albundie
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Vaterschaftsanerkennung; Mutter verweigert

Habe seit 2 Jahren eine Freundin mit der ich eine gemeinsame 4 Monate alte Tochter habe. Wir wohnen gemeinsam. Leider haben wir noch keine gemeinsame Vaterschaftsanerkennung gemacht. Bisher weigert sie sich weil sie Angst hat das ich nach einer eventuellen Trennung Anspruch auf Umgangsrecht habe.
Bei der Taufe und im Krankenhaus bei der Geburt wurde ich auch als Vater angegeben.
Kann ich dieses Umgangsrecht eventuell nach einer Trennung einklagen ???


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11 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

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#2
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#3
 Von 
kfstj
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 6x hilfreich)

So siehts aus...

§ 1626a
Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen
(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie

1. erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), oder
2. einander heiraten.


(2) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.



Aber wenn sie schon wegen dem Sorgerecht Bedenken hat, ist (2)2. wohl noch ungeeigneter...:)

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#4
 Von 
albundie
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Freundin kennt mich als sehr kinderlieben Vater weil ich schon eine Tochter aus erster Ehe habe die ich regelmäßig sehe. Derzeit haben wir Probleme in unserer Beziehung, sie erpresst mich das ich bei ihr bleiben soll ansonsten hätte ich bei einer Trennung kein Umgangsrecht mit unserer gemeinsamen Tochter. Kann ich das Umgangsrecht verweigert bekommen obwohl ich der leibliche Vater bin, und finanziell Unterhalt zahlen möchte ??

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#5
 Von 
Kirsty
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo albundie,

natürlich hast Du auch ein Umgangsrecht bei Deiner jüngsten Tochter.

Gegen den Willen Deiner Freundin kannst Du die Vaterschaft nicht wirksam anerkennen.
Da bleibt Dir dann nur die Möglichkeit, in einem gerichtlichen Vaterschaftsfeststellungsverfahren Deine Vaterschaft auch gegen ihren Willen feststellen zu lassen .

Deine Freundin wird dann aber auch erklären müssen, warum sie Dich nicht offiziell als Vater anerkennen lassen möchte, die Wahrheit käm dann vor Gericht verdammt schlecht....oder kommt da evtl. doch noch ein anderer Mann in Frage ?

Wie auch immer, lass Dich nicht erpressen.

Alles Gute

Kirsty





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#6
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
albundie
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Ganz so schlimm sind unsere Beziehungsprobleme doch nicht, wollte aber dennoch schonmal eure Meinung wissen ob ich die Vaterschaftsanerkennung auch ohne ihre Zustimmung haben kann. Nicht das ich irgendwann einmal beispielsweise 6 Jahre Tochter groß gezogen habe und dann endet unsere Beziehung und dann habe ich kein Umgangsrecht.

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#9
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Ist es nicht bei ledigen Müttern so, dass das Jugendamt auffordert, die Vaterschaft anzuerkennen?

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#10
 Von 
malindi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

Hast du Unterlagen? Taufurkunde?
Deine Freundin müsste demnach beim Jugendamt als Vater "unbekannt" angegeben haben, da bei unehelichen Geburten ja das Jugendamt automatisch in Aktion tritt.

Wenn du Unterlagen hast, wende dich damit doch an das örtliche Jugendamt, mal sehen, ob die dir weiterhelfen können!

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#11
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 276x hilfreich)

@sika0304
@malindi

Wir leben heute im Jahre 2006.....und wo kein Kläger, da kein Richter.

Heißt, als Mum kann ich aufs standesamt gehen, und Vater "unbekannt"eintragen lassen.

Das Jugendamt wird deshalb heute nicht mehr eingeschaltet, andere Institutionen auch nicht.

Es beginnt zu wackeln, wenn Unterhalt gefordert wird.

Erst dann interessiert sich das JA etc, wo der Dad steckt.

Wenn man in EÄ Verhältniss lebte, und Mum mit Paps zusammenlebte, und keiner was vom Staat wollte, ist es wurscht. Es muß nicht zwingend ein Paps eingetragen werden etc....erst, wenn es darum geht, das der Staat finanziell in anspruch genommen wird.

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