Vaterschaft - darf eine Mutter falschen Vater angeben obwohl sie genau weiß wer der richtige ist?

24. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
blutengel30
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 19x hilfreich)
Vaterschaft - darf eine Mutter falschen Vater angeben obwohl sie genau weiß wer der richtige ist?

ich hätte mal eine frage!!!
darf eine mutter einen falschen vater angeben obwohl sie genau weiß wer der richtige vater ist vom kind?

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12316.12.2009 13:56:33
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 33x hilfreich)

Da wo kein Kläger, dort kein Richter.



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#2
 Von 
blutengel30
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 19x hilfreich)

ich kann mir nicht vorstellen das es erlaubt ist einfach nach lust und laune einen vater anzugeben nur weil sie gerade mit ihm zusammen ist. es hat doch immer was mit dem kindeswohl zu tun.

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#3
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo blutengel,

simples Beispiel:

Frau gebiert in bestehender Ehe Kind einer Nebenbeziehung. Ehemann ist automatisch rechtlicher Vater des Kindes, wenn Frau keinen anderen Vater an gibt.

Da kräht kein Hahn nach, wenn der Ehemann entweder keine Ahnung hat oder gar zustimmt.

Selbst bei Kenntnis anderer Umstände hat der biologische Vater praktisch keine Möglichkeiten, sich in seine Rechte und Pflichten als Vater zu klagen.

Apropos Rechte und PFLICHTEN ...

... ist der "glückliche Wahlpapa" sich im Klaren über die lebenlangen finanziellen Konsequenzen seiner (hoffentlich wenigstens) freiwilligen Übernahme der rechtlichen Vaterschaft? Inklusive Unterhaltspflicht Mutter und Kind gegenüber, falls die glückliche Beziehung überraschenderweise doch in die Brüche gehen sollte? Dazu noch ein voll erbberechtigtes nicht leibliches Kind ...

... wie man sich bettet :augenroll:


Grüße


PS: natürlich ist ein solches Vorgehen dem Kindeswohl schon deshalb abträglich, weil es dabei schon im Vorfeld mutmaßlich um Kenntnis seiner Abstammung und Möglichkeit zum Aufbau einer Beziehung zu seinen biologischen Wurzeln väterlicherseist betrogen wird.

Mir ist allerdings kein Paragraf bekannt, nach dem das strafbar wäre ... :(

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"Persönliche Meinung ... ohne Gewähr "

-- Editiert am 24.10.2009 19:56

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#4
 Von 
blutengel30
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 19x hilfreich)

bei ihr ist das problem sie ist 20 jahre. hat mindestens 5 anzeigen wegen betrug diebstahl usw.
der neue weiß ja nicht wie sie ist weil er sie erst 2 wochen kennt und sie aber in der 5 woche schwanger ist.
sie erzählt aber er ist der vater. naja das ist ja sein ding wenn er das glaubt. aber macht das jugendamt da nichts wenn sie so heftige anzeigen hat. sprich vom arbeitsamt und von mir. das es nicht das erstemal ist das sie die sie anzeigen hat kann es doch nicht gut sein für ein kind dann. denn geld bekommt sie jetzt schon nicht mehr vom amt. also ein halbes jahr komplett sperre mit betrug dazu. sollte man da dann ihr das kind anvertrauen?

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#5
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Kannst Du mit diesem Wissen, daß ein anderer "eingesprungen" ist, deinem Lebenspartner in die Augen sehen? Und mit ihm leben?
Weißt Du, was passiert, wenn Dein Lebenspartner nach Jahren dahinterkommt?
Wenn sein Sohn so gar nicht nach ihm kommt? Du wählst die Hölle und betrügst Dein Kind!

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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

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#6
 Von 
blutengel30
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 19x hilfreich)

deswegen frage ich ja ob es erlaubt ist was sie macht. ich würde gerne zu dem kind stehen weil es so ist. ich habe schon kinder ( nicht mit ihr). natürlich kann ich damit nicht leben wenn jemand den vater spielt. aber wenn er auch keine ahnung hat weil er sich genauso blenden lässt

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#7
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
sie erzählt aber er ist der vater. naja das ist ja sein ding wenn er das glaubt.

Meinst Du, der kann nicht bis 9 zählen? Wenn es soweit ist, wird der schon nachdenklich werden. Es ist jedenfalls eine unglaubliche Sauerei- na ja, paßt zu dem Bild, das du von der Mutter gezeichnet hast!

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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

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#8
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
aber wenn er auch keine ahnung hat weil er sich genauso blenden lässt



Derläßt sich nicht blenden, sondern seine Ahnungslosigkeit wird mißbraucht!
:kotz: Pfui! :kotz:

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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

-- Editiert am 24.10.2009 20:38

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#9
 Von 
blutengel30
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 19x hilfreich)

ja genau so sehe ich das auch. die polizei versucht sie schon zu ermitteln weil sie ja bei mir gemeldet ist und im mietvetrag die gleichen rechte hat wie ich.
mit dem jugendamt habe ich auch schon versucht in kontakt zu treten aber die haben damit ja nicht zu tun. für mich ist es jetzt schon eine kindes geferdung. denn ohne geld kein essen und alles weitere. ich weiß ja ihr neuer heisst habe auch die nummer von ihm aber die alte belöffelt ihn so. ichhabe auch sehr guten kontakt zu ihren eltern. selbst die wissen das ich der vater bin. und versuchen da etwas zu machen. aber es sind alles die hände gebunden. obwohl si egerade vor 2 monaten von zu hause zu mir gezogen ist ist. mit jugendamt zusammen. und jetzt ist es dem jugendamt egal

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#10
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Um endlich deine Frage zu beantworten: strafrechtlich wird sie nicht verfolgt, wenn das deine Sorge war. Leider nicht.

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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

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#11
 Von 
blutengel30
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 19x hilfreich)

aber könnte ich einen vaterschafttest machen wenn ich mir ganz sicher bin wenn ich der vater bin?

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#12
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo blutengel30,

eine Anfrage zu diesem Thema wurde hier(!) recht umfassend beantwortet.
Vielleicht hilft dir das zu deinem Fall weiter?!

Lieben Gruß

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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

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#13
 Von 
blutengel30
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 19x hilfreich)

ich kann es leider nicht öffnen. wenn du magst kannst du es mir auf meine email-addi schicken. brandenburger29@web.de

wäre super lieb

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#14
 Von 
einzige!-kleine-koenigin.
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 186x hilfreich)
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#15
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
aber könnte ich einen vaterschafttest machen wenn ich mir ganz sicher bin wenn ich der vater bin?


Ja, jederzeit, und das brauchst du noch nicht einmal zu begründen.
Dazu muß der Erdenbürger erst einmal da sein. Wenn du der Pseudovater bist, solltest du 2 Dinge unterlassen: 1. diese Dame heiraten, (dann ist es nämlich rechtlich dein Kind, ohne daß du der Erzeuger bist!) 2. Das Baby ohne vorherigen Vaterschaftstest anerkennen! Für den Test gibt es bestimmte Regeln, die Du einhalten mußt. Frag hier noch mal nach, wenn es soweit ist! :wipp:

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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

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#16
 Von 
blutengel30
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 19x hilfreich)

es ist ja mein kind. mit dem typen ist sie erst 2 wochen zusammen und ist aber in der 5 woche. und fremd gegangen ist sie nicht da bin ich mir 1000% ig sicher. und er wohnt auch ebend mal 30 kilometer weg

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#17
 Von 
einzige!-kleine-koenigin.
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 186x hilfreich)

quote:
es ist ja mein kind. mit dem typen ist sie erst 2 wochen zusammen und ist aber in der 5 woche.


Die Wochen werden übrigends nicht ab "Entstehung" gerechnet, sondern ab dem 1. Tag des letzten Zyklus, welcher in der Regel 4 Wochen andauert. In der fünften Woche kann dann auch heissen 30 Tage ab Beginn des letzten Zyklus.

Dass sie erst zwei Wochen mit ihm zusammen ist, heisst nicht, dass er nicht der Vater sein kann.

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"Wenn man etliche Bewertungen zugleich bekommt, sind die Trolle mal wieder fleissig gewesen. :) "

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#18
 Von 
blutengel30
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 19x hilfreich)

sie hatte am 28.8 den ersten tag der letzten periode. ist aber erst seit dem 28.9 mit ihm zusammen und am 24 ist sie bei mir abgehauen

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#19
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Hallo!

Also ich weiß ja nicht, ob ich jetzt nen Denk- oder Rechenfehler habe.
Wenn der 28.08.der 1. Tag der letzten Regel war, dann ist sie lt. meinen Berechnungen nunmehr schon in der 9. Woche.

Oh Gott, soweit ists hier mit uns schon, dass wir womöglich noch den Entbindungstermin errechnen :crazy:

Egal wie, Du wirst wohl warten müssen, bis das Kind da ist. Erst dann ist ein Vaterschaftstest möglich.

LG beijing

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"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"

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#20
 Von 
blutengel30
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 19x hilfreich)

ja da wird mir nichts anderes überig bleiben

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#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

quote:
aber macht das jugendamt da nichts wenn sie so heftige anzeigen hat.

Eine Anzeige ist noch keine Verurteilung. Die Anzahl der Anzeigen ist daher irrelvant.
Bei Beziehungsende hagelt es oft Anzeigen der Partner gegeneinander, insofern wird das Jugendamt regelmäßig den Ausgang der Ermittlungen bzw. die Verurteilung abwarten.



Das Jugendamt schreitet erst ein, wenn sie ins Gefängnis muss oder das Kind sonst irgendwie in seiner Entwiklung gefährdet ist. Da kommt es auch mit darauf an wie der aktuelle Lebenspartner auf das Kind einwirkt.



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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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