Vaterschaft anfechten - wie ist die Vorgehensweise?

6. August 2003 Thema abonnieren
 Von 
Sigma
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vaterschaft anfechten - wie ist die Vorgehensweise?

habe vor 1 mon die vaterschaft von dem kind meiner freundin anerkannt.. wobei ich nicht der vater bin..
und jetzt trennen wir uns..
wie ist hier dann die vorgehensweise??

schon mal im vorraus danke..

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Shiyantra
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

soweit ich weiß kann die Kindesmutter zum Jugendamt gehen und das dort regeln.

Ansonsten mußt Du Dir einen RA suchen und die Vaterschaft anfechten, denn es gibt eine gesetzl. Frist von 2 Jahren, wenn die verstrichen ist, ist es DEIN Kind.



-----------------
"Shiyantra
"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

Schau doch mal da rein:

http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/abstammung/index.html

Gruss stern

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sigma
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die antwort ;

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sigma
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

Freundin hat heute mal beim Jugendamt angerufen, die haben gesagt sowas läßt sich nur über das Gericht regeln.

Gibts auch Möglichkeit das ohne Anwalt zu regeln?

mfg

Sigma

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
entenjäger
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich denke schon, daß ein Anwalt nicht nötig ist, geh einfach mal zur Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk das Kind seinen Wohnsitz hat, ich glaube das wäre örtlich zuständig-oder ruf bei deinem Wohnsitz-Amtsg. an, verlange die Rechtsantragsstelle und frage nach der örtlichen Zuständigkeit. Dort kann man zur Niederschrift mündlich den Antrag stellen auf Feststellung der Nichtabstammung. Die erklären einem aber auch wie man vorgeht.

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