Vaterschaft anerkennen bei mehreren potentiellen Vätern

27. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
Ratuschny
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vaterschaft anerkennen bei mehreren potentiellen Vätern

Hallo,
ich habe folgendes Problem,
ich hatte letztes Jahr ein One Night Stand und die Frau sagte mir das sie keine Kinder bekommen könnte und sie aber auch die Pille Nimmt.
Nun hat sie dieses Jahr ein Kind zu Welt gebracht und hat mich beim Jugendamt angegeben als Potentiellen Vater.
Mittlerweile ist dabei rausgekommen das noch weitere Personen als Potentielle Väter in frage kommen wovon sie aber nur noch einen weiteren genannt hat. Derzeit ist die in einer Beziehung wo der Freund die Vaterschaft anerkennen möchte nur das JA das nicht unterstützt, ich möchte (so hart das auch klingt) da raus kommen ohne das man mich noch Rechtlich belangen kann. Was habe ich für Rechte oder Möglichkeiteten daraus zu kommen? Den Test möchte ich auch nicht machen, es sind damit alle einverstanden bis auf das JA. Kann ich das im vorfeld irgendwie abtreten?

MFG
C. Ratuschny

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Das Wichtigste ist ohne Frage, das Kind NICH T anzuerkennen, ohne ein Abstammungsgutachten gemacht zu haben. Du bist jetzt so wie bei der Ziehung der Lottozahlen, abwarten, ob Du den Treffer hattest oder nicht. Um den Test kommst du nicht herum.

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#2
 Von 
Ratuschny
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn der Treffer von mir sein sollte, habe ich die Möglichkeit daraus zu kommen, der neue Partner möchte die Vaterschaft ja anerkennen, ich wäre damit auch vollkommen einverstanden, gibts da nicht ne Art abtritserklärung?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

Nö.

wirdwerden

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#4
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
das JA ist natürlich daran interessiert, dass der leibliche Vater die Vaterschaft anerkennt, bzw. wenn er dies verweigert es zu einem entsprechenden Gerichtsbeschluss kommt. Wenn der jetzige Freund der KM, definitiv nicht der Vater ist, wäre trotz Anerkennung der Vaterschaft späterer Ärger nicht ausgeschlossen (das Kind könnte z.B. die Vaterschaft anfechten, wenn es Kenntnis von den Vorgängen erlangt).
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#5
 Von 
Ratuschny
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Bleibt mir nur abzuwarten was ein eventueller Test ergeben wird und das Kind dann zur adoption freizugeben?

Was ein Mist...

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
gibts da nicht ne Art abtritserklärung?



Der Witz ist gut! Mann, nun höre doch am besten auf mit der Rumeierei. Entweder du warst es oder nicht! Die Begleitumstände spielen dabei überhaupt keine Rolle, was die Dame zu dir gesagt hat und anderes. Wie gesagt: für dich das Wichtigste: nicht anerkennen ohne offiziellen Test. Alles andere findet sich.

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Zitat:
und die Frau sagte mir das sie keine Kinder bekommen könnte und sie aber auch die Pille Nimmt.


Mal ganz bescheiden gefragt: und das hat dich nicht stutzig gemacht? Kriegt keine Kinder und nimmt die Pille? :kotz:

-- Editiert Pachlus am 27.09.2012 18:01

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#7
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Um den Vaterschaftstest wirst du nicht herumkommen. Solltest du der Vater sein, dann wäre sicher die Adoption durch den neuen Partner der Frau eine gute Idee, wenn das denn hält.

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#8
 Von 
Gaestin
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 88x hilfreich)

Hallo,
eine Adoption ist so ganz einfach nicht möglich. Die Beiden müssten heiraten!
Aber wenn der jetzige LG Deiner Ex die Vaterschaft anerkennen möchte, kann er das auch auf dem Standesamt machen. Das JA hat kein Recht zu unterstützen oder auch nicht.

Ihr könntet Euch auch auf einen privaten Test einigen...kostet nicht die Welt und Du hast Sicherheit.
Solltest Du der Vater sein und der jetzige LG erkennt trotzdem die Vaterschaft an, kann es sein, dass Du nach Jahren Unterhalt nachzahlen musst: googel mal nach "Scheinvaterregress".
Zu Deiner eigenen Sicherheit: Mache einen Test!
gaestin

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#9
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Das JA hat kein Recht zu unterstützen oder auch nicht

Versteh zwar nicht so recht, was du damit meinst, aber das JA ist gehalten, die tatsächliche Vaterschaft zu klären und das Kind dem biologischen Vater zuzuordnen, so will es das BVerfG.

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-- Editiert Pachlus am 27.09.2012 22:51

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#10
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
die Variante mit der Anerkennung durch den jetzigen LG fällt ganz klar aus. Die Mutter muß vor dem beglaubgendem Beamten in diesem Fall unwahre Erklärungen abgeben. Diese Tatsache ist den Behörden ja nun einmal bekannt.
Gruß
Andreas

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