Hallo, ich habe eine Frage zur Vaterschaft.
Ich wurde 1974 in der DDR geboren und glaubte bis vor einem halben Jahr
dass Vater
x mein leiblicher Vater sei. Nun erzählte mir meine Mutter das
sie damals fremd gegangen ist und nannte mir den Namen dieses Mannes. Wir
trafen uns und haben seid dem ein sehr gutes Verhältniss. Er sieht mir
auch sehr ähnlich im gegensatz zu Vater x.
Nun meine Frage ?
1.Kann ich die Vaterschaft von Vater x aberkennen lassen ? Ich weiß wo er
wohnt, aber Kontakt hatten wir nie. Er ist hoch verschuldet und ich will
für seine spätere Beerdigung nicht aufkommen, da er ja nicht mein
leiblicher Vater ist.
2.Mit welchem der beiden Männer muss ich ein Vaterschaftstest machen
lassen?
3.Kann ich meine Geburtsurkunde ändern lassen ?
Mfg Ronny
Vaterschaft als Kind aberkennen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hast Du überhaupt keinen Anstand?
wieso keinen Anstand??
Ich verstehe die Aussage von armesocke nicht.
Ich würde auch nicht die Beerdigung einer Person, die nicht mit mir verwandt ist, bezahlten wollen. Besonders dann, wenn ich diese Person nicht wirklich kenne (nie Kontakt hatte)
Meine Meinung:
Wenn du mit dem richtigen Vater zum Vaterschaftstest gehst, dann sollte sich nachweisen lassen, dass X nicht der Vater ist (man kann ja keine 2 Väter haben - zumindest rein biologisch gesehen)
Damit sollte sich dann auch die Vaterschaft des X aberkennen lassen. Wie das dann aber genau geht, weiß ich nicht, da solltest du auf weitere Antworten warten. Oder einen Fachanwalt für familienrecht befragen
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quote:
Ich würde auch nicht die Beerdigung einer Person, die nicht mit mir verwandt ist, bezahlten wollen.
Aber was denn, wenn Person X evtl. all die Jahre Unterhalt gezahlt hat, oder einen Schuldenberg am Staat für aufgelaufene Unterhaltszahlungen hat?
Die ganzen Einbußen, die er vielleicht deshalb hinnehmen mußte?
Bekäme x dann alles erlassen, bzw. den gezahlten Unterhalt zurück, vom potentiellen Vater, nach evtl. Beweis?
-- Editiert von merline am 10.09.2006 22:12:46
Und Deine Mutter hat sowohl Dich, als auch diesen Vater x jahrelang in dem Glauben gelassen, ER sei der leibliche Vater? Meine Güte, was für ein Früchtchen......
@merline: Falls dieser Vater x tatsächlich Unterhaltszahlungen geleistet hat, sollte dies dann wohl die Mutter zurückzahlen!
DAs wäre ja wohl ein Ding, wenn der tatsächliche Vater jetzt nach über 30 Jahren Unterhaltszahlungen ableisten müsste!!!!
-- Editiert von sunny249 am 10.09.2006 22:26:50
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