Hallo
Eine frage.
laut meines wissens ist es so, das wenn man die vaterschaft annerkennt hat, also unterschreibt,ist man der vater,auch wenn sich später durch vaterschaftstest herrausstellt, das man nicht der bioligische vater ist.
die vaterschaft bleibt bestehen vor dem gesetzt ,mit allen plichten.wenn man also auch nicht der biologische erzeuger ist .
ist das richtig?
da mich dieser gesteztes auszug und die ausage eines juritzen mir gegenüber verwundert, der meinte, man kann es jederzeit wiederrufen,noch dazu wenn der vaterschaftstest das gegenteil besagt, oist es praktisch nicht mehr so:
§ 1599 Nichtbestehen der Vaterschaft
(1) § 1592 Nr. 1 und 2 und § 1593 gelten nicht, wenn auf Grund einer Anfechtung rechtskräftig festgestellt ist, dass der Mann nicht der Vater des Kindes ist.
(2
Danke sehr um ihre hilfe
herzlichst
kleo222
-- Editiert von kleo222 am 07.03.2008 14:37:26
Vaterschaft?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
hallo
die frist zu so einer -Wiederrufung_ oder testung beträgt also ein jahr? wo wenn ich nicht der vater sien sollte es also hinfällig ist?
hab ich dies richtig herrausgelesen?
danke nochmal
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Nochmal mit einfachen worten. vaterschaft wurde annerkannt von mir.keine ehe.
bin mir aber nicht sicher
kinder jetzt 2 jahre alt.
was muss geschehen , um das diese annerkennung unwirksamm werden würde ?
danke sehr
kleo222
--- editiert vom Admin
Hallo,
also wer immer dir gesagt haben mag, dass man eine Vaterschaft einfach 'widerrufen' kann, es handelt sich dabei um völligen Blödsinn!
Die Vaterschaft kannst du nur innerhalb von zwei Jahren anfechten, nachdem dir Sachverhalte bekannt geworden sind, die einer Vaterschaft entgegenstehen. Die Tatsache, dass dir die Kinder nicht ähnlich sehen ist ausdrücklich KEIN Anfechtungsgrund!
Wenn du tatsächlich nicht der Vater sein solltest, dann hast du jetzt denkbar schlechte Karten. Die Kindesmutter wird sich einem Vaterschaftstest vehement widersetzen und kann sich dabei auf die Persönlichkeitsrechte des Kindes berufen! Und Auskunft über den wahren Kindesvater wird sie dir wohl auch kaum geben wollen. Denn sie könnte ja nur verlieren ...
Und wenn es keine handfesten Beweise gibt, dann wird es wohl bei der (gesetzlichen) Vaterschaft bleiben. Die Kindesmutter hätte dir das Kind erfolgreich untergeschoben! Es soll eine ganz beachtliche Dunkelziffer solcher "Kuckuckskinder" geben ...
Allerdings könnte das Kind dann nach Eintritt der Volljährigkeit die Vaterschaft anfechten. Aber das nutzt dir vermutlich auch nicht mehr viel ...
Grüße
-----------------
Meine private Meinung - Rechtsberatung gibt's beim Rechtsanwalt!<P></P><BR>
-- Editiert von Groellheimer am 07.03.2008 15:10:45
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