Vaterschaft - Die Kasse weigert sich aber zu zahlen ohne die Angabe des Vaters?

9. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Superwoofer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vaterschaft - Die Kasse weigert sich aber zu zahlen ohne die Angabe des Vaters?

Eine Bekannte von mir hat ihr Kind während der Schwangerschaft im 2. Monat verloren. Nun erhielt sie ein Formular der Krankenkasse in der sie den Vater angeben soll. Sie hat aber von ihm weder eine Anschrift noch eine Telefonnummer, da es sich um einen Fehltritt während des Urlaubs gehandelt hat. Die Kasse weigert sich aber zu zahlen ohne die Angabe des Vaters? Ist das rechtens, und wie ist zu verfahren?

-- Editiert von Superwoofer am 09.02.2005 11:35:01

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo Superwoofer,

geht es um Kostenübernahmefragen? War deine Bekannte nicht versichert?

Ansonsten gilt dieses hier:

Fehlgeburt

Eine Schwangerschaft, die mit einem Geburtsgewicht unter 500 Gramm oder vor Erreichen der Lebensfähigkeit des Kindes zu Ende geht, bezeichnet man als Fehlgeburt (Abortus). Nach Deutschem Personenstandsgesetz besteht keine standesamtliche Meldepflicht.

Quelle: https://www.tk-online.de/centaurus/generator/tk-online.de/02__lust__aufs__leben/02__familie__und__kinder/02__schwangerschaft/05__risiken__in__der__schwangerschaft/10__fehlgeburt/Fehlgeburt_281679_29.html

Demzufolge ist m.E. der Vater der Krankenkasse gegenüber nicht anzugeben (wozu auch?). Eine Ausnahme besteht u.U. wenn kein Versicherungsschutz bestand. Ansonsten würde ich mal nachfragen, ob sie deiner Bekannten - die jetzt ohnehin sensibilisiert ist- das auch noch antun wollen...

Gruß nef



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#2
 Von 
Superwoofer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist ja das abstrakte. Sie ist ganz normal, ich glaube bei der DAK, versichert.
Sie wollen die Kosten für die Operation 880 Euro und hört sich jetzt schlimm an, die "Entsorgung"des Kindes 250 Euro nicht übernehmen wenn sie keinen Vater angibt.
Das kann es meiner Meinung nach doch nicht sein. Wie kann man sich denn gegen diese Art wehren???

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#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Sorry aber "Entsorgung des Kindes" im 2. Monat? Haben die Tinte gesoffen? Hört sich vielleicht auch schlimm an aber normalerweise verschwindet ein Embryo in diesem Stadium ( wenn es denn überhaupt schon einer ist ) im Plastikeimer der Klinik. Oder hat sie was anderes gefordert?

Es war doch eine Notoperation oder? Keine Abtreibung! Also - was hat der leibiche Vater damit zu tun?
Habt ihr mal angefragt, was mit dieser Frage bezweckt werden soll?
Wenn es um reine "Bürokratie" geht und die KK das so für ihr Ego haben will ( wenn auch total dünnsinnig - aber egal ) dann gebt doch einfach einen guten Freund an. Oder den Papst oder Prinz Charles...
Sollte es um eine potenzielle Kostenerstattung gehen, die sie zu leisten hat, wäre es evtl. was anderes. Aber das wird man ihr ja whl mitgeteilt haben oder?


Bist du dir sicher, dass es der 2. Monat war? Normalerweise ist da noch gar keine OP notwendig - aber ich bin kein Mediziner.
Ich aber denke mal, dass da irgendwelche Tatsachen eine Rolle spielen, die dir nicht bekannt sind.

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#4
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

@Teufelin,

doch leider ist das eine Art OP, es findet eine Ausschabung statt, durchaus mit Narkose und allem Drum und Dran....



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#5
 Von 
olympia
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 74x hilfreich)

Stimmt genau, liebe nef. War bei mir auch mal so. Aber da hat überhaupt keine KK nach dem Vater gefragt. Ist aber schon lange her, 10 Jahre oder so. Vielleicht hat sich da was geändert? Kann ich mir aber nicht vorstellen.

LG
Olympia

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#6
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Danke liebe Olympia,

und weil ich mir das auch nicht vorstellen kann, habe ich weiter oben auch noch etwas dazugeschrieben....

Um das genau beurteilen zu können, bräuchte man Hintergrundinfo und Wortlaut des Krankenkassenschreibens... So bleibt das hier ohnehin alles nur Spekulation!

LG nef

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