Vater zahlt nicht mehr

28. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Cala
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater zahlt nicht mehr

Hallo,

seit 2Monaten zahlt der Vater meiner beiden (3J., 2J.) auf einmal keinen KU mehr. Ohne Begründung, ergeht seitdem auch nicht mehr ans Telefon, schreibt mir nur über SMS, er hätte angeblich schon überwiesen..was ja nicht stimmt. Eine Überweisung dauert keine 8Wochen..
Ich habe von ihm für beide Kinder den KU beurkundet vom JuAmt.
Bisher ging es einigermaßen, dass wir über die Runden kamen. Aber seit der Unterhalt wegfällt, weiss ich nicht mehr, wie ich alles zahlen soll.
Noch dazu holt er die Kinder seit ein paar Monaten, seit er neu verheiratet ist, nicht mehr ab. Warum, das weiss ich nicht.
Wir hatten kein enges Verhältinis, konnten uns bis dato aber immer sachlich und normal einigen. Er meinte auch immer, er wird sein Leben lang die Kinder unterstützen usw. Damit is leider nix mehr..
Wohin muss ich mich wegen des KU wenden, wenn er nicht zahlt??
Müsste er die Monate nachzahlen oder verfällt das??
"Darf" er einfach nicht mehr zahlen, wenn er sich eine größere und teurere Wohnung genommen hat(mit seiner jetzigen Frau+ihrem gemeinsamen Baby), die nicht hätte sein müssen?
Arbeiten geht er nach wie vor.

Danke schonmal.

cala

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
schnuckelchen1979
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 5x hilfreich)

er muß natürlich für deine kinder weiterzahlen.am besten ist es,wenn du dir einen anwalt nimmst

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#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo Carla,
es könnte schon sein, dass er durch die Neuheirat und die Geburt eines weiteren Kindes künftig u.U. weniger an dich zahlen müsste. KÖNNTE sein!
Aber selbst wenn: Dazu müsste er erst einmal den Titel abändern lassen und darf nicht einfach den Unterhalt eigenmächtig einstellen.

Er muss selbstverständlich auch nachzahlen, sofern überhaupt bei ihm etwas zu holen ist. Die Ansprüche aus einem Titel verjähren erst nach 30 Jahren.
Also - Wie schon erwähnt wurde: Schnell zum Jugendamt und Unterhaltsvorschuß beantragen.
Auch dieser wird aber vom ihm zurückverlangt werden.
Vielleicht schreibst du deinem Exmann fairerweise, dass du diese Schritte jetzt einleitest, damit er noch Zeit hat, zu reagieren. Tut er es nicht, wird wohl nur noch der Anwalt bleiben, den du aber gleich morgen vorsorglich konsultieren solltest.

Viel Glück!

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#4
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

Cala, wie traurig das auch ist, aber er ist jetzt für diese Frau und Kind auch unterhaltspflichtig. Die mussen auch von was leben. Oder erwartest du, dass diese Frau gerade aus dem Kreissal für sich und KInd arbeiten geht? Er war sicher schon beim Jugendamt und hat es dort angegeben und sein "Selbstbedarf" gesichert. Du solltest allerdings benachrichtigt werden, es ist wohl nicht geschehen weil du deine Ansprüche noch nicht dort geltend gemacht hast. Gehe hin und beantrage Unterhaltsvorschuß, wenn du Glück hast werden Sie es auch rückwirkend bewilligen, sie werden sein Einkommen alle 6 Monate überprüfen und dir dieses mitteilen.
Warte nicht lange, mit der Kopie des Antragess auf Vorschuß könntest du auch zu Arbeitsamt und evtl. ALGII beantragen. Die werden auch deine finanziele Situation überprüfen und eventuel auch finanziel helfen. KOPF HOCH, es gibt auch für dich andere Männer, vergis ihn und mache dich von ihm unabhängig, glaub mir, es ist besser nicht den Unterhalt erbetteln zu müssen, das Amt wird schon bei ihm hohlen, wenn was zu hohlen gibts.
Alles Liebe euch

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Cala
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank für eure Antworten! Beruhigt mich schonmal, dass er nicht einfach tun und lassen kann, wozu er lustig ist.

@ mina:
naja, also seine Frau hat weder vor ihrer Schwangerschaft gearbeitet noch danach...und sie ist auch nicht frisch aus dem Kreißsaal, denn das Kind ist seit Kurzem 1Jahr alt. Und bis eben hat er dieses Jahr ja auch immer gezahlt.
Ich habe selbst einen neuen Partner, also ich möchte mit meinem Ex-Mann wahrlich nichts mehr "zu tun" haben;) und fühle mich auch nicht von ihm abhängig-eher die Kinder!
Ich denke, das Problem ist mitunter sie, denn sie möchte mit meinen/unseren Kindern nichts zu tun haben. Das hat sie mir selbst gesagt. Aber darum geht es ja nun nicht.
Ich werde wohl erst einmal zum Jugendamt gehen und sehen, was die dazu meinen.

wie ist das denn mit Anwalt??? Führt das dann unweigerlich früher oder später zu einer Verhandlung-was ja heissen würde, dass ich dann wieder ewig die Gerichtskosten abstottern müsste!?!?!?:(

Vielen Dank nochmal.

Cala

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

Kann es sein, dass er nicht zahlt weil du einen neuen Partner hast?
Leider kann ich nur aus eigenen Erfahrung sprechen, und diese ist eine der alleinstehender Mutter. Ich weis nur als ich damals heiratete, wurde mir auch der Unterhaltsvorschuß abgestellt, nach der Scheidung wurde dieser wieder bewilligt.
Erkundige dich aber auf alle Fälle dich beim Jugendamt, die kennen sich auf alle Fälle mit Gesetzen aus und können dir erstmal kostenlos beraten. Wenn euer Einkommen das soziale Minimumnicht wesentlich überschreitet oder gar unter ist, gibts eine Prozesskostenhilfe bzw, Beratungshilfe für den Anwalt, gehe zum Amtsgericht und erfrage, ob du diese Hilfe auch in Anspruch nehmen kannst, oder wage zu Familienanwalt zu gehen und er berät dich eventuel auch ohne viel zu verlangen, zumindestens was Prozeskostenhilfe betrifft, die stellen auch von sich aus alle entsprechende Anträge.
Gute nacht

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