Vater zahlt keinen Unterhalt - kann man woanders Unterhalt beantragen?

28. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
smukke
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater zahlt keinen Unterhalt - kann man woanders Unterhalt beantragen?

Hallo,

ich habe einen Sohn, der im Juni 6 Jahre alt wird. Da ich mit dem Kindsvater schon ewig nicht mehr zusammen bin, hat der Kleine jetzt volle 72 Monate UVG bekommen. Nun läuft das ja aus, aber der Vater geht immer noch nicht arbeiten, bekommt ALG2 und interessiert sich auch nicht im geringsten dafür, dass ich nun kein Geld mehr bekomme. Meine Frage ist nun, ob es Stellen gibt, die vielleicht wenigstens einen Teil des Unterhalts bezahlen. Ich selber bin noch Schülerin und ab dem nächsten Jahr sehr wahrscheinlich Studentin. Die Frau vom Jugendamt meinte, dass ich ALG2 beantragen solle. Kann ich das nur für den Kleinen beantragen, da mir ja sowieso auf Grund meines Bafögbezugs kein ALG2 zusteht. Fragen über Fragen und ich hoffe, dass mir jemand von Euch weiterhelfen kann.

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16 Antworten
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#1
 Von 
guest123-975
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 123x hilfreich)

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#2
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

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#3
 Von 
guest123-975
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 123x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Geh doch arbeiten.
Was willst du denn in dem Alter noch studieren ?
Oder ist Studieren bequemer ?
Nicht immer nur Vätern die finanzielle Verantwortung aufdrücken, du hast die nämlich auch !

Gruss
leinad

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#6
 Von 
Trixi67
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@leinad
Was hat das denn damit zutun, das sie arbeiten gehen soll?
Ein Vater muss immer zahlen, egal ob er sich ums Kind kümmert oder nicht.
Ich selbst gehe auch arbeiten und mir würde es im Traum nicht einfallen, dem Vater deshalb die Unterhaltskosten zu erlassen!!

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#7
 Von 
Jutta123
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 27x hilfreich)

Leinand, du weisst doch gar nicht, wie alt smukke ist. Kann ja mit 16 Kind bekommen haben, kein Abschluß, keine Ausbildung. Vielleicht holt sie jetzt den schulischen Abschluß nach. Mit Kleinkind kannst du das nicht so ohne weiteres. Frage ist auch, ob das Kind schon in der Schule ist. In der Zeit, wo smukke arbeiten soll, muß das Kind ja auch versorgt werden. Und warum wälzt sie die finanzielle Verantwortung auf den Vater. Wenn ich das richtig lese, sorgt sie ja für sich mit Bafög, wird sicherlich auch noch Kindergeld für sich erhalten, aber warum soll der Vater keinen Unterhalt für das Kind zahlen sollen? Du willst sie also arbeiten schicken und er muß nicht zahlen? Oder hab ich dich falsch verstanden?
Und es ist ja auch so, dass sie ohne Ausbildung nur Aushilfsjobs bekommt, die auch nicht so besonders gut bezahlt werden. Also denke ich schon, erstmal Studium oder Ausbildung und anschließend arbeiten gehen. Dann ist das Kind auch alt genug, um im Hort oder so untergebracht zu werden.
Lg

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#8
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Trixi: In einem anderen Tread schreiben Sie, daß Sie von Alg II leben. ;)

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#9
 Von 
Sabrina25
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 14x hilfreich)

Wo steht denn das Alter???

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#10
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Nicht immer nur Vätern die finanzielle Verantwortung aufdrücken, du hast die nämlich auch !


Auch wenn es immer noch nicht in den Schädel einiger gepiesakter Unterhaltsgeschädigter rein will: die Mutter leistet BETREUUNGSunterhalt, der Vater BARunterhalt - und das bis zum 18. Lebensjahr!!! Und die Mutter möchte für das gemeinsame KIND den Unterhalt, nicht für sich!!! :zoff:


-----------------
"gruß azrael"



-- Editiert von azrael am 28.03.2007 14:18:04

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#11
 Von 
zuspät
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 179x hilfreich)

An TE - Berate Dich mit dem Jugendamt und beantrage evtl. eine Beistandschaft. JA sind oftmals geneigt zahlungsfaulen Vätern kräftig in den Hintern zu treten, in dem sie Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung stellen. Solange der Vater einen Job hat, wird er natürlich nicht eingesperrt werden, aber es gibt häufig eine Bewährungsstrafe, die ihm vor Augen führen sollte, dass die Bürde des Barunterhaltes nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte.

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#12
 Von 
gela1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo, ich bin neu hier und hab mal eine frage an alle mütter,
wie sieht es aus, wenn das 14jährige kind ( nach 1,5 jahren) von der mutter zum vater gezogen ist?
mutter hat noch 1 kind von 11 jahren und ist halbtags berufstätig. sie verdient gutes geld und ist nun der meinung, ich zahl das was ich kann!!!! haaaallo, ich denke es ist egal ob vater oder mutter barunterhalt zahlen.
der vater musste auch zahlen, egal ob er konnte oder nicht ( selbsständig)
danke schon mal für eure antworten
gela

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#13
 Von 
Vaughn
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 22x hilfreich)

Also sowohl Vater als auch Mutter sind Unterhaltspflichtig. Unterhalt lässt sich nicht aufheben wenn ein Kind beim Vater wohnt und eins bei der Mutter, da es ja nach dem Alter gestaffelt ist. Denke der Vater sollte einen Titel erwirken, dann kann ihr notfalls das Konto gepfändet werden wenn sie nicht den vollen Unterhalt überweist.

Gruß,
Vaughn

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#14
 Von 
gela1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

wie bitte kann er einen titel erwirken? habe null ahnung von diesem ganzen *mist*
gela

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#15
 Von 
Vaughn
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 22x hilfreich)

Am besten geht er zum Jugendamt und richtet eine Beistandschaft ein. Dann kümmert sich das Jugendamt darum das die Mutter ihren Unterhaltsverpflichtungen nachkommt. Die holen dann auch Gehaltsabrechnungen ein. Dort kann er auch einen Unterhaltstitel gegen sie erwirken.

Gruß,
Vaughn

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#16
 Von 
smukke
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

erstmal Danke für die ganzen Antworten.

@reike:

Bei der Kindergeldkasse habe ich gestern angerufen. Den Kindergeldzuschlag krieg ich höchstwahrscheinlich nicht, weil meine Tochter von ihrem Vater jeden Monat 249,-€ Unterhalt bekommt. Die Kinder dürfen nicht mehr als 140,- € "Einkommen" im Monat haben und so kommt meine Tochter quasi mit ihrem Unterhalt für ihren Bruder auf. Komische Regelung, aber so ist das.

@leinad:

So einen Quatsch. Ich bin eine sehr junge Mutter, und habe mich bisher immer alleine versorgt (und man glaubt es kaum, ich hab sogar gearbeitet), aber nun bin ich dran. Schließlich bin ich noch keine 40, wenn beide Kinder schon volljährig sind. Und wie die Anderen schon sagten, dass eine schließt das andere ja quasi aus, denn ich will keinen Unterhalt für mich, sondern für unseren gemeinsamen Sohn und der steht ihm ja auch zu. Also: Erst denken, dann schreiben!!! ;)

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