Vater zahlt keinen Unterhalt - Studium

25. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
drbacke
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater zahlt keinen Unterhalt - Studium

Naja is wohl nich so selten wie ich gerade sehe hrhr
Also es geht um folgendes, ich bin 24 Jahre alt und gerade mit meinem Studium fertig, möchte nun allerdings noch ein Master Studium fortsetzen, dafür muß ich allerdings umziehen.
Mein Vater bezahlt seit meinem 18ten Lebensjahr keinen Unterhalt mehr und wir klagen nicht, weil bei Ihm meine halb Brüder leben und wir nicht möchten das dort gepfändet wird.
Meine Mutter alleine kann mir nicht soviel Geld geben, da Sie einfach nicht genug verdient.
Bafög habe ich schonmal beantragt, aber ich kriege nicht viel weil mein Vater selbstständig ist und sich selbst ein riesen Gehalt angegeben hat.

Kriege ich wenn ich umziehe mehr Bafög, oder hab Anspruch auf Wohngeld oder sonstwas ?
Oder kann ich irgendwie Vorschuss auf den Unterhalt beantragen oder irgendwas ?
Ich weiß einfach nichtmehr weiter, hat Jemand da eine Idee ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mister XYZ
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 31x hilfreich)

Da Sie volljährig sind, müssen Sie den Unterhalt bei Ihrem Vater und Ihrer Mutter gleichrangig fordern. Wenn Sie wenig Bafög kriegen, weil Ihr Vater ein Riesengehalt hat, dann ist dort sicherlich auch Unterhalt zu holen.

gruß
mister xyz

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#2
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Die Frage ist erst einmal. ob bei einem Master-Studium überhaupt noch ein Unterhaltsanspruch besteht, da das erste Studium abgeschlossen ist und drbacke damit eine erste qualifizierte Berufsausbildung hat.

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Genauso sehe ich das auch, weiß jetzt im Moment nicht wo, aber hatte auch schon gelesen, dass sich die Studis mit dem Bachelor-Master-Studium in dieser Beziehung schlechter stehen als Studis mit Staatsexamen-Studium.
Grund: nach dem Bachelorstudium gilt der erste Bildungsweg als abgeschlossen, dieser Abschluß ist aber ohne den Master weniger wert ist als das Studium mit Staatsexamen, welches erst mit dem 2. Staatsexamen als berufsqualifizierender Abschluß gilt.

Beispiel: Lehramtsstudent kann nach dem Staatsexamen-Studiengang das Refendariat antreten und Lehrer werden. Unterhaltspflicht besteht bis zum Ende des Studiums.
Lehramtsstudent im Bachelorstudiengang verliert nach dem Abschluß des Bachelorstudiums den Unterhaltsanspruch, da erster berufsqualifizierender Abschluß erreicht. Damit kann er jedoch nicht Lehrer werden, das Masterstudium ist Pflicht, bevor das Refendariat anschließen kann. Das ursprüngliche Berufsziel ist also noch lange nicht erreicht. Dennoch entfällt nach dem Bachelor-Studiengang rein rechtlich gesehen der Unterhaltsanspruch.

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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

-- Editiert von kuschelbaerr am 25.10.2006 20:36:49

0x Hilfreiche Antwort

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