Vater zahlt keinen Unterhalt!!

7. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12308.10.2010 20:34:22
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)
Vater zahlt keinen Unterhalt!!

Hallo Liebe Leser,


ich bin 25 Jahre alt und Student.
2007 haben mein Anwalt und Ich, uns außergerichtlich mit meinem VAter geeinigt wieviel Unterhalt er zahlt. Nun zahlt er seit Januar 2010 einfach 100€ weniger und daraufhin habe ich wieder meinen Anwalt eingeschaltet. Nun geht die ganze Sache vor Gericht und seit diesem Monat zahlt mein Vater garnicht mehr.

Einen Titel beim Jugendamt gibt es nicht mehr, da ich 25 bin und diese wie man mir sagte dort nur bis 21 gemacht werden. Nun glaube ich jedoch das mein Vater die 431€ notariell hat festsetzen lassen, weis dies aber nicht.

Nun meine erste Frage, wie bekomme ich raus ob es dort eine notarielle Beurkund gibt und kann ich jetzt trotzdem eine Pfändung über meinen Anwalt machen lassen, denn die außergerichtliche Einigung ist ja auch was wert?


Danke für Ihre Hilfe.


LG
Bayern848

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24 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13980x hilfreich)

Du bekommst das gar nicht raus. Nur, eine notarielle Beurkundung macht ja nur dann Sinn, wenn alle Betroffenen eine Ausfertigung der Urkunde bekommen. Wenn Du keine bekommen hast, dann wird auch wohl notariell nichts festgesetzt sein.

wirdwerden

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Bayern848,

Wichtig wäre zu wissen was in der Einigung steht.

Ist eine Dauer angegeben?

Oder z.B. bis Ende des Studiums?

Steht dir überhaupt noch Unterhalt zu?

Was sagt der RA?

lg
edy


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"Mein Motto:
irgend wie geht's schon.."

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#3
 Von 
guest-12308.10.2010 20:34:22
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,


ja wir haben meinen Bedarf errechnet und mir stehen 650€ zu. Mein Vater und ich hatte hatten uns über den Anwalt auf 431€ geeinigt, ohne Zeitlimit.


Nun hat er aber aufeinmal ab Januar nur 335€ gezahlt und deswegen bin ich zum Anwalt, wir haben die 650€ Bedarf errechnet und gefordert, seit dem im Rechtsstreit, naja bis jetzt hat er nur 335€ gezahlt und seit diesem Monat zahlt er einfach garnix mehr.

Darf er das?? Und was sagst Ihr zu der Einigung von 2007?

Danke

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#4
 Von 
guest-12308.10.2010 20:34:22
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

Zusatz:

Originalzitat meines Vaters im Brief an meinen Anwalt 2007: "... in Zunkunft werde ich zum 1. des Monats die 430€ überweisen."

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#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Bayern848,


Wichtig wäre zu wissen was in der Einigung steht.

lg
edy


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"Mein Motto:
irgend wie geht's schon.."

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13980x hilfreich)

"In Zukunft" - ewig, bis zum Ende der Ausbildung oder wie oder was?

wirdwerden

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#7
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
... und daraufhin habe ich wieder meinen Anwalt eingeschaltet.


Das klingt aber ganz schön kess!

Wenn dein Vater sich in einem Schreiben bereit erklärt hat, 418 EUR Unterhalt zu zahlen, dann kann er dies natürlich jederzeit auch widerrufen und eine Neuberechnung verlangen.

Und wenn er bis zur Klärung deiner Ansprüche nix zahlt, dann ist erst mal eine Pfändung nicht möglich, weil es wohl keinen Titel gibt, aus dem vollstreckt werden könnte.

Als Student steht dir Unterhalt zu, aber nur, wenn du dein Studium auch ZÜGIG absolvierst. Du bist 25 ... wie lange hast du denn noch vor zu studieren ...? Die Frage ist also zunächst mal, ob du überhaupt noch UnterhaltsANSPRUCH hast.

Solltest du noch Anspruch haben, dann liegt dein Bedarf normalerweise bei 640 EUR ... ggfs. gibt es wegen irgendwelcher Umstände noch 10 EUR mehr aber das war's dann auch. Und dieser Bedarf ist von Vater und Mutter quotiert nach ihrem Einkommen zu entrichten. Ohne Nachweis der Einkommenshöhe von BEIDEN Elternteilen läuft also schon mal gar nix.

Außerdem bist du nicht mehr privilegiert ... und deshalb unterliegen deine Eltern nicht mehr der verstärkten Erwerbsobliegenheit. Sie müssen Unterhalt nur bis zur Grenze des Selbstbehalts leisten. Und wenn der erreicht ist, dann gibt's auch nix mehr. Dass sie MEHR verdienen kannst du nicht von ihnen verlangen. Das könnte die UnterhaltsHÖHE stark reduzieren.

Das Eis auf dem du dich bewegst ist also vermutlich ziemlich dünn ... vielleicht solltest du deshalb erstens dich mehr deinem Studium widmen und zweitens eine Tätigkeit etwa am Wochenende erwägen, um dir selbst etwas hinzu zu verdienen. Machen andere Studenten nämlich auch ... :grins:

Übrigens ... vielleicht hast du ja selbst einmal Kinder ... wer weiß, wie du dann über die Sache denkst, wenn die einmal kess "ihren Anwalt" konsultieren, um dich zum Unterhalt heranzuziehen .... :grins:

-- Editiert am 07.10.2010 18:43

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#8
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Als Student steht dir Unterhalt zu, aber nur, wenn du dein Studium auch ZÜGIG absolvierst. Du bist 25 ... wie lange hast du denn noch vor zu studieren ...? Die Frage ist also zunächst mal, ob du überhaupt noch UnterhaltsANSPRUCH hast.



quote:
...aber ich möchte 2013 approbieren.

Für die Hilfe bin ich dankbar.

Bayern848

von bayern848 am 14.09.2010 19:37


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"gruß azrael"

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#9
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Au Vater ... 2013 ... Der Knabe will also noch bis 28 studieren! Da habe ich so meine Bedenken, ob der Unterhaltsanspruch gerechtfertigt ist ...

Na, dann kann man nur hoffen, dass der Papi hier mitliest und dann SEINEN Anwalt konsultiert, damit der SEINE Rechte wahrnimmt ... :grins:

Studium und Sangesfreude gestehe ich ja durchaus gern jedem zu ... aber wenn man derart kess dem Papi auf der Tasche liegen will, dann hört der Spaß schon auf ... :grins:

Übrigens geht der Unterhaltsanspruch dann irgendwann auch mal in die andere Richtung ... wenn der Papi mal mittellos werden sollte, dann darf nämlich Sohnie für ihn blechen ... das stelle ich mir dann wirklich spaßig vor ... :grins:

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#10
 Von 
guest-12308.10.2010 20:34:22
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

Also wie schon geschrieben, wenn kein Unterhaltsanspruch bestehen würde und mein Anwalt meinen würde da wäre nichts zu machen, dann hätte ich hier auch net gefragt und würde das nun auch nicht vor Gericht anfechten,.

Für diejenigen unter Euch die es so mit dem Studienzeiten haben und mich hier als Söhnchen oder Bengelchen beleidigen. Es gibt Studiengänge die dauer 14 Semester, wie da zum Beispiel meins. Ich habe mit 20 angefangen zu studieren udn war 4 Semester schwer krank. Durch meine Doktorarbeit und meinen von der Uni geplanten Studienplan, gibt es keinen Arbeitgeber der mir mit den Zeiten wo ich arbeiten könnte einen Job gibt. Ja Doktorarbeit heißt auch Samstag Sonntag ins Labor und die Uni geht oft von 7 bis 20 Uhr mit OP-Zeiten, ich habe probiert in den Pausen zu arbeiten aber für die 3 Stunden am Mittag braucht dich als studentische Ausshilfe so unregelmäßig wie ich nur kann niemand und so gehts vielen Studenten die den selben Studiengang haben.


Als bitte ich habe bereits an alles gedacht und versucht vorher auszuschöpfen. Auch jegliche andere Förderungen wie BAFÖG oder Studenten Darlehen bekomme ich aufgrund des zu hohen Gehaltes meines Vaters nicht und leider ist man als Student wenn man Förderanträge beim Staat stellt immer gezwungen Angaben zu den Eltern zu machen.

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#11
 Von 
guest-12308.10.2010 20:34:22
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

Achso und normaler Stundensatz studentische Aushilfen in der Stadt wo ich wohne 8,50€. Bei max. 20h in der Woche ist das nicht viel und die meisten lassen sich sowieso nur auf 400€ ein und die günstigste Miete im Studentenwohnheim 260€ und Monatsticket Öffentliche 70€, Krankenversicherung 75€, Bücher 70€, Studiengebühren mtl. 100€, Strom 20€, so nun kann man sich das ausrechnen und wenn man dann egal wo nur Absagen von Förderungen und Stipendien bekommt, weil der Vater zuviel Verdienst hat, dann bleibt mir nun der Weg den ich jetzt gehe. Achso und Mutter gibt schon genug dazu, das was sie gesetzlich verpflichtet ist

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13980x hilfreich)

Es gibt BAFÖG. Und wenn das wegen der zöglerlichen Studiererei nicht mehr funktioniert, dann gibt es Darlehen. Vom Bund, teilweise von den Ländern, von vielen Banken. Zu ganz günstigen Studentenbedingungen.

Auch kann ich mich bei meinem Kind (hat kürzlich den Abschluß wohl in Deinem Fach gemacht) nicht erinnern, dass er die Semeserferien durchgängig an der Uni war, dass er die Sonntage überhaupt in die Uni reinkam. Wer sich da eine 7-Tagewoche konstruiert, der ist selbst schuld! Der Doktor wird bei Euch doch so eher nebenbei gemacht, ist nichts weltbewegendes, im Vergleich etwa zur Theologie, der Philsophie oder auch den Rechtswissenschaften. Irgendwie gehst Du das alles wohl nicht so ganz effektiv an oder aber Du bist hoffnungslos überfordert. Beides wäre zu überdenken. Auch die Ausgestaltung der Semesterferien! Sei es nun für einen Job oder fürs effektive Lernen!

wirdwerden

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#13
 Von 
margitk
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 28x hilfreich)

Oh, wirdwerden, heute mal wieder das Spekulations-Höschen angezogen? Du kennst das Leben des Fragestellers mal wieder besser als er selbst?


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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nö, aber er hat doch etliches von sich kundgetan.

wirdwerden

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#15
 Von 
guest-12308.10.2010 20:34:22
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

Also wirdwerden kennt anscheinend jedes Leben hier. Nur dann muss man sich auch mal richtig informieren bevor man schreibt.

Hat hier jemand was von zögerlichen studieren erzählt. Ich bin in der Regelstudienzeit und meine Freisemester waren krankheitsbedingt, da hab ich auch kein Unterhalt bekommen trotz Studiengebühren und Ähnliches, und es war keine Grippe die ich da hatte, wenn man Chemotherapie bekommt ist Uni das letzte an was man denkt.

Zweitens BAFÖG ist Elternabhängig und meine ofizielle Ablehnung war Gehalt der Eltern und da meine Mom aus Privatinsolvenzgründen nicht wirklich dazu zählt und ich weis was mein Vater verdient, war das die Ablehnung, hierzu bekam ich auch die mündliche Bestätigung.

Ich habe bei 8 Studentendarlehensbanken, die vom Staat befähigt sind diese anzubieten, Anträge ausgefüllt und musste auch hier Eltern angeben und es kamen nur Absagen mit der Begründung, keine Bedürftigkeit nachgewiesen, wenn dann nur normaler Kredit.

Drittens, nicht alle Mediziner machen Ihre Doktorarbeit nebenbei, die wo eine experiementelle Doktorarbeit machen,wie ich, brauchen 2 his 3 Jahre und stehen jedes Wochende im Labor und Semesterferien die wie 2 Monate haben, müssen wir mal einen Monat allein für Famulatur (jede Ferien) abziehen, diese geht MO-FR von 7-18Uhr und Sa So ist man dann im Labor und dass hat nichts damit zu tun das man sich eine 7 Tage Woche konstruiert. Wir mediziner haben es nicht so gut wie Theologen und andere Studiengänge, welche kaum Pflichtveranstaltungen haben und auch während Ihrer Doktorarbeit Geld bekommen.

Also vorher informieren und dann erst wieder schreiben.

Außerdem brauche ich niemanden der mir hier persönliche Ratschläge gibt, sondern objektive Antworten zu meiner Frage, von Leuten die wirklich Ahnung haben und hier nicht für alle die Lebensberatung spielen.

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13980x hilfreich)

Studentendaarlehen sind unabhängig vom Verdienst der Eltern! Musst Du mal Suchmaschinen beschäftigen.
Seit wann bekommen Theologen Philosophen und Rechtswissenschaftler während der Promotion Geld? Automatisch? Das wüsste ich. Jedenfalls ist die Promotion nicht mehr von Deinen Eltern zu finanzieren. Das ist Dein Privatvergnügen. Gerade, wenn Du Dich für den langwierigeren Weg entscheidest.

Monnomannomann

wirdwerden

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-- Editiert am 08.10.2010 13:16

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#17
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Die rechtliche Auskunft hast du doch bekommen.

Unterhalt steht dir bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss zu. Die Promotion ist von den Eltern nicht zu finanzieren.

Auch wenn du 7 Tage die Woche während des Semesters beschäftigt sein solltest, in den Semesterferien bist du das sicher nicht. Und da kann man durchaus auch einer Nebenbeschäftigung nachgehen und ansparen, um SEIN Studium zu finanzieren.

Es gibt zig Beispiele dafür, dass Leute das geschafft haben. Und zwar ohne ihre Eltern gleich vor den Kadi zu zerren.

Du hast hier Meinungen zum rechtlichen Umfeld zu hören bekommen. Auch wenn dir diese Meinungen nicht gefallen haben. Und wenn du hier so kess auftrittst und dich damit brüstest, dass du "DEINEN Anwalt" wieder mal konsultieren musstest, dann kann man eben nur hoffen, dass dein Papa nicht auf den Kopf gefallen ist und SEINE Rechte ebenso konsequent wahrnimmt.

Viel Erfolg beim zügigen Studium ... :grins:


-- Editiert am 08.10.2010 13:43

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#18
 Von 
guest-12308.10.2010 20:34:22
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

Okay also wo steht das ich mir meine Promotion fördern lasse??? Ich mache die während meines Studiums, also diese Aussage ist mal echter Misst!!! Bitte erste richtig lesen!!!

Dann habe ich bei mehreren Banken Studentendarlehen angefragt und ja diese sind elternabhängig gewesen, es bekommt nicht Student ein Studentendarlehen.

Und Theologen und andere machen die meisten nach dem Studium, weil es bei den oft wut´rscht ist ob den den Dr.-Titel vorher oder nachher macht. Mediziner brauchen diesen Titel meist zur Berwerbung schon, unikliniken setzen den fast alle voraus und den während der Assistenzarztzeit zu machen, schfaffen 98% nicht mehr und ja anscheinen wird das Kind von wirdwerden auch das alles geschafft haben, wenn man sichs leicht macht geht alles.

Und die Zeit in den Semesterferien wo ich Zeit habe gehe ich arbeiten, aber wie schon mal geschrieben, das sind nur 400€ Jobs, meist verdient man aber nur 350€ und wie auch schon geschrieben 256€ Miete und und und siehe oben.

Und nocheins, ich kenne mal locker die hälfte in meinem Semester, auch mein Alter, die noch Unterstützung von zu Hause bekommen und Väter wie bei mir, die Jahre nicht zahlen wo man sie gebraucht hat und noch nicht mahl nachgezahlt haben, jetzt zahlen könnten und eigentlich noch soviel gerichtlich nachzahlen müssten das ich beim jetztigen Unterhalt bis 30 gezahlt bekommen müsste, können wenigstens jetzt mal zeigen das Sie nen Kind haben.

Auch Rühme ich mich nicht einen Anwalt eingesetzt zu haben, habe mit meinem Vater lange Briefkontakt gehabt, nur wenn er einen Anwalt einsetzt muss ich das ja auch.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Die Regelstudienzeit für Medizin beträgt 12 Semester. Du hast mit 20 angefangen zu studieren. Da die Promotion studienbegleitend durchgeführt wird, müsstest du im nächsten Jahr dein Studium beenden.

Eine Chemotherapie ist natürlich eine bittere Sache. Trotzdem ist das kein Grund komplett 2 Jahre Auszeit zu nehmen. Ich kenne Kollegen, die haben in dieser Zeit sogar durchgehend weiter gearbeitet, weil sie halt nicht zu Hause herumsitzen wollten.

Wenn du noch drei weitere Jahre studieren willst dann kann man durchaus in Frage stellen, ob es sich dann noch um ein zügiges Studium handelt.

Und die meisten Studenten, die von zu Hause Förderung erhalten, die sprechen mit ihren Eltern freundlich und nett, sind dankbar und denken nicht im Traum daran, ihre eigenen Eltern zu verklagen.

Das sind die Fakten. Das ist meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12308.10.2010 20:34:22
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

Okay mein Lieber Junior hab du mal ne Leukämie mit Chemotherapie im Sauerstoffzelt über ein Jahr in der Klinik und dann sagst mir wenn des durch hast wie dann im Sauerstoffzelt in die Uni kommst um Prüfungen zu schreiben. Wenn mir nen Tipp gibts wie das geht, sags mir, tausende Menschen wären dir dankbar.

Ja und mit meiner Mutter spreche ich freundlich ich bin ja auch seit der svheidung bei Ihr und sie hat sich 8 Jahre nicht wie ein riesen Arsch benommen und uns bis aufs letzte verklagt, somit ist es zu verstehen das ich nicht nett mit meinem vater rede und nochmals er geht vor Gericht, ich hätte das gern ohne gewollt, war nicht meine Entscheidung.

Und nun noch mal erst lesen und dann schreiben, ich brauche keine Lebensberatung, diese ganze Sache ging nicht von mir aus, wollte nur eine faire Einschätzung des Sachverhaltes und keine Amateurpsychologen. Danke

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

Hallo,

schade, dass du dich abgemeldet hast ... damit ist kein Dialog mehr möglich.

Ich lese:

quote:
Nun zahlt er seit Januar 2010 einfach 100€ weniger und daraufhin habe ich wieder meinen Anwalt eingeschaltet. Nun geht die ganze Sache vor Gericht und seit diesem Monat zahlt mein Vater garnicht mehr.


dass du bis letzten Monat wohl 335 Euro Unterhalt von deinem Vater erhalten hast.

Dass der Schritt, in dieser Sache einen Anwalt einzuschalten, wohl von dir ausgegangen ist ... so zumindest stellt es sich in deinem Eingangspost dar.

Und dass dein Vater den Unterhalt erst komplett eingestellt hat, seit Klage eingereicht wurde.

quote:
... wie ein riesen Arsch benommen


dass du ne Mords-Wut auf deinen Vater zu haben scheinst ... wie berechtigt die ist, sei dahingestellt ... ich frag mich, wie dabei ein langer Briefkontakt (einen persönlichen Kontakt gab es wohl keinen) ausgeschaut haben mag ...

Die Frage, ob das Studium mit dem bisher verbliebenen gezahlten Unterhalt zu Ende zu bringen gewesen wäre, scheint obsolet ... der Zug könnte längst abgefahren sein ... aber das wirst du besser wissen.

Wie deine Aussichten auf gerichtlichen "Erfolg" sind, bleibt abzuwarten ... da gibt es keine sicheren Prognosen.

Wie auch immer ...

... ganz gleich, wie der Prozess endet ...

... für mein Empfinden werdet ihr beide, sowohl dein Vater, wie auch du, zuletzt verloren haben ...

Stell dir vor, du bekämest noch Unterhalt zugesprochen ... wie fühlst du dich damit ... als "Sieger"?

Ist es das wert?

Nix für Ungut ...


Grüße






-----------------
"Persönliche Meinung ... ohne Gewähr "



-- Editiert am 08.10.2010 23:17

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Das BaFöG-Amt kann natürlich auch bei ihm (so wie die Arge auch) in den Regress gehen. Frag doch deinen Anwalt bei Gelegenheit auch dazu. Manchmal ist es einfacher mit UH und Festsetzung über ein Amt statt übers Gericht.

-- Editiert am 08.10.2010 23:50

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Weg isser ... na, dann kann ich ja noch mal ungefiltert kommentieren:

quote:
... wollte nur eine faire Einschätzung des Sachverhaltes und keine Amateurpsychologen.


Welche Aussichten die Klage hat, das kann allenfalls der Anwalt des Fragestellers beurteilen. Denn der kennt die Fakten ... wir wissen ja nicht mal welches bereinigte Einkommen KV und KM erzielen ... oder wer das Kindergeld erhält und an ihn abführt ..., wie sollen wir da die zu zahlende Unterhaltshöhe einschätzen?

Die Fragen, die ich hier gestellt habe, wird auch der Anwalt des KV stellen. Da wird erst mal die Einkommensauskunft der Kindesmutter angefordert. Und dann wird nachgefragt, ob das Studium zügig durchgeführt wurde.

Wenn der Fragesteller dann sofort mehr als pikiert reagiert, wenn man da mangels genauer Kenntnis nachhakt, dann ist das eher sein Problem.

Und mir scheint der Fragesteller neigt zur Überreaktiion ... statt mit dem Vater erst mal ruhig zu sprechen, warum er den Unterhalt um 100 Euro gekürzt hat, rennt er gleich zum Anwalt und erhebt Klage. Klar, dass sein Vater den Unterhalt erst mal einstellt, wenn es keinen Titel gibt. Zahlt er nämlich zuviel, dann gilt der Unterhalt hinterher im dümmsten Fall als verbraucht.

Jetzt hat der Fragesteller wohl gemerkt, dass er da eher ein Eigentor geschossen hat. Und will sich hier im Forum Bestätigung holen, dass er doch alles richtig gemacht hat. Tja ... und weil er die nicht bekommt und weil Kritikfähigkeit (ebenso wie Rechtschreibung) nicht gerade zu seinen Stärken zählen, ist er jetzt beleidigt abgedampft.

Wie sag ich das immer an solchen Stellen: die Macht des Faktischen wird unseren medicus in spe einholen ... :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13980x hilfreich)

Ach Marcus, das hast Du schön geschrieben. Wann bekommen wir in unsere Kinder rein, dass die Eltern keine Moneycows sind, die nach Gusto/Belieben der Kinder diese auf der Zeitschiene nach oben offen zu unterhalten haben?

wirdwerden

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