Vater will Kind nicht sehen!!!!

28. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
belladonna
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater will Kind nicht sehen!!!!

Hallo.
Mein Sohn ist 10 Monate alt. Die ersten 4 Monate hat sich der KV sehr gut um ihn gekümmert, aber seit ich ihm gesagt habe, dass ich nicht zu ihm ziehe will er nichts mehr von seinem Sohn wissen.Er ruft nicht an, er schreibt nicht...zahlt nur schön brav den Unterhalt. Ich kann einfach nicht verstehen, warum er sein eigenes Kind nicht sehen will. Ich habe nur Angst, dass er mal in 3 Jahren oder so kommt, um ihn zu sehen, aber dann ist er doch total fremd für den Kleinen. Hat jemand vielleicht auch so ein ähnliches Problem??? Würd mich auf ein paar Antworten freuen. Gruß

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



63 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
hast du mal versucht, mit ihm über eine Familienmediation zu sprechen?
Evtl. würde ihm das klarmachen, wie wichtig der Kontakt zum Vater für ein Kind ist !!
Auch gibt es sehr viele interessante Artikel im Internet, die du ihm mal zum Lesen überlassen könntest.
Ich finds klasse, dass du so viel Wert darauf legst, dass das Kind Kontakt zum Vater hat.... weiter so und nicht aufgeben! Letztendlich wirst du ihn nicht zwingen können. Wäre auch für das Kind nicht unbedingt die beste Atmosphäre, wenn der Vater es nur aus Pflichtgefühl abholt. Aber ich denke, du solltest am Ball bleiben, Caritas, Jugendamt usw... um Mithilfe bitten und viele Gespräche mit dem KV führen. Wenn er vorerst gar nicht will, versuche dem Kind zu vermitteln, dass der Vater momentan wenig Zeit hat, seinen Kopf freimachen muss usw.... ( natürlich alles Kindgerecht, sobald der Kleine verstehen kann ). Den Vater aus dem Leben des Kindes zu verbannen, ist auf jeden Fall der falsche Weg. Nach der ersten Verletztheit wird sich der Vater bestimmt wieder fangen und Kontakt aufnehmen. Lass ihm Notfalls diese Zeit !
Ergreif du die Initiative... ruf ihn an, erzähl ihm von den Fortschritten des Jungen, schick ihm Bilder vom Kleenen, lad ihn auf eine Tasse Kaffee ein usw.... ( Nur musst du natürlich vermeiden, ihm wieder Hoffnung auf einen Neuanfang zu machen.... nicht einfach, aber bestimmt machbar oder!? )
Wenn du das durchziehst, wird der Vater dem Jungen selbst in 3 Jahren nicht soooo fremd sein, dass er ihn gar nicht sehen will. Es liegt m.E. zu 99% an der Einstellung des betreuenden Elternteils, ob die Kinder das andere Elternteil sehen wollen oder nicht. ( Ausnahmen bestätigen die Regel )
Und auch der Vater wird mit der Zeit merken, dass du ihm nichts Böses willst und bestimmt erkennen, dass es an der Zeit ist, wieder von selbst Kontakt mit dem Jungen zu schliessen.
Die Zeit heilt i.d.R. die Wunden ! Momentan ist er verletzt, weil du nichts mehr von ihm wissen willst. Versuche das zu verstehen und gib ihm die Zeit! Das gibt sich aber bestimmt bald und dann wird er seinen "Pflichten" bestimmt wieder nachkommen !! Wenn du in der Zwischenzeit dabei hilfst, dass das Kind nicht zu sehr entfremdet wird, wird sowohl er, als auch das Kind dir irgendwann sehr dankbar sein und du bekommst mehr zurück, als du gegeben hast!!
---- ich spreche übrigens aus eigener Erfahrung !! ---
Ich wünsche euch viel Glück..... du bist auf dem richtigen Weg mit deiner Einstellung!!!
Anna

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
belladonna
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Teufelin, vielen Dank für Deine Antwort. Stell Dir vor, heute früh hatte ich einen Brief von seiner Anwältin im Briefkasten. Eine Unterlassung. Ich soll nicht nicht mehr anrufen, SMS schreiben, Briefe oder Fotos vom Kleinen schicken. Es steht ausdrücklich so drin: Mein Mandant möchte keinen Kontakt zu dem Kind. Und jetzt? Wie soll ich mich denn verhalten? Wollte ja nur, dass ein Kontakt zwischen Vater und Sohn besteht. (Je früher desto besser,meinte ich) bin ratlos und sehr enttäuscht. Der Kleine kann ja nichts dafür. ???????????

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
belladonna
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

versteh ich....und wenn er dann doch irgendwan mal seinen Sohn sehen will, muß ich es zulassen, obwohl ich schwarz auf weiß habe, dass er ihn nicht sehen will???

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
belladonna
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay.Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
dieVermailte
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 9x hilfreich)

Das ist ja unglaublich!!!!!!!!
Versuch das beste draus zu machen... Hört sich zwar leicht gesagt an, aber versuche es trotzdem. Halt es so wie ich: alles hat 2 Seiten. Und besser es passiert jetzt, wo das Baby "noch nicht soviel mitbekommt" als z.B. in 2-3 Jahren. Das Kind würde dann viel mehr leiden! Bestimmt findest du einen ganz tollen "anderen Vater" der STOLZ darauf sein wird, ein so liebes Kind und eine so tolle Frau zu haben. Und mach dir keine Gedanken wegen später - ich glaube, der Rechtslage nach hat er dann schlechte Karten. Alles gute für Euch! A+ Baby 22.SSW (auch ohne Papa!)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
belladonna
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Unglaublich, aber wahr. Ich habe wirklich alles versucht. Ich kann ja verstehen, dass er mit mir nichts mehr zu tun haben will, aber dass er mit seinem eigenen Kind nichts zu tun haben will, werde ich nie verstehen. Wünsche Dir und Deinem Baby auch alles,alles Gute.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
korimat
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau die Situation ist bei mir eingetroffen! Jahrelang nicht gemeldet und plötzlich ein Gedankenblitz: "Umgangsrecht". Ich bin völlig überfordert mit dieser Farse, ich weiß nicht wie ich überhaupt reagieren soll?

Ich bin der Meinung, Erzeuger haben nicht nur das Umgangsrecht, sondern auch eine Umgangspflicht, und das ab Geburt. Sie können sich nicht einfach aus der Verantwortung ziehen.

Und wenn doch müssen sie mit den Konsequenzen rechnen!

Sorry, ich habe für so ein Verhalten kein Verständnis! Viel Glück!

-----------------
"Korimat"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
belladonna
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Toxic, ja ich habe ihn schon angerufen (in den letzten 2 Monaten 2x) ist das schlimm? wollte mich nur mit dem KV an einem Tisch sitzen und mit ihm den "Umgang" besprechen. Vielleicht falsch von mir. Habe ihm eine SMS geschrieben am Mittwoch, weil ich ihn gebeten habe, sich um die Fam.versicherung zu kümmern, da es bei mir ab August nicht mehr möglich ist, den Kleinen bei mir zu versichern (Ende Erz.geld) daraufhin die Unterlassung. Naja, ich dachte halt es wäre richtig Kontakt zwischen Vater und Sohn. Aber wie man es macht ist es falsch. Ich trage am besten nichts mehr dazu bei und es kann mir passieren, dass ich dann irgendwann mal noch Schuld daran bin...Keine Ahnung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
belladonna
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

So hallo, da bin ich wieder. Gestern hatte ich ein fast 2-stündiges Gesräch mit dem KV. Für mich hat dieses Gespräch irgendwie nichts gebracht. Er hat gesagt, dass er nicht weiß, ob er sein Kind irgendwann mal sehen will. Er kann einfach nich Ja oder Nein sagen. Das regt mich so auf. erst läßt er einen brief von seiner anwältin schreiben, dass er KEINEN Kontakt mit dem Kind haben will. Gestern ruft er mich an, und fragt ob wir uns treffen können zum Reden. Gott-sei-Dank , meinte ich. Endlich ein klärendes Gesprächt. War wohl nichts. Bin jetzt genauso weit wie vorher. Kann mir jemand sagen, warum er sich so verhält. Er läßt immer alles so offen. Das kann doch nicht sein, dass er meint er könne anrufen wann er will, zwecks Kind besuchen. Oder? Es wäre mir lieber gewesen, es wäre bei diesem Brief geblieben mit der eindeutigen Aussage. Wie soll ich mich denn weiter verhalten? Soll ich warten bis er mal anruft und er das Kind sehen will. Soll ich sagen, so nicht. Wenn Du es jetzt nicht weißt , brauchst Du auch nicht in 2 wochen oder 2 monaten kommen? Hilfe!!!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
A.U.
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Ihr,

leider seid Ihr alle ein wenig auf dem Holzweg. Seit dem Kindschaftsreformgesetz von 1998 hat der Gesetzgeber auch ein Umgangsrecht des Kindes festgelegt, das dem Vater auch eine Umgangspflicht auferlegt.

http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a_Rechtsfragen/s_826.html

Rein rechtlich betrachtet kannst Du, belladonna, sogar den Vater auf Einhaltung seiner Umgangspflicht verklagen, z.B., wenn Dir das ermöglichen würde, wieder zu arbeiten.
Allerdings hat es rein praktisch kaum Sinn, denn u.U. schadest Du dem Kind damit mehr, als dass Du ihm nützt.

Du solltest Dich aber aufgrund des Unterlassungsbriefes vom gegnerischen RA rechtlich absichern.

Schreib dem RA (oder besser: Dein Anwalt), dass Du auf das Kindschaftsreformgesetz hinweist, wonach der Vater eine Umgangspflicht hat. Aber natürlich hast Du Verständnis dafür, dass er verletzt ist, und akzeptierst befristet für x Monate eine Aussetzung des Umgangs. (Achte darauf, dass Ihr nicht gerade in die Weihnachtszeit mit der Wiederaufnahme kommst, denn die ist eh schon so emotionsbeladen.) Dann forderst Du die Gegenseite auf, dies als gemeinsame Elternvereinbarung zu unterzeichnen.
Natürlich musst Du auch darauf hinweisen, dass Deine Anrufe und SMS inhaltlich nur das Ziel hatten, Umgangstermine zu verabreden.

Damit bist Du erst einmal auf der rechtlich sicheren Seite und vermeidest, dass Dir später Bindungsintoleranz gegenüber dem Vater und Umgangsboykott vorgeworfen werden.

Kurz vor Ablauf der Frist musst Du dann neue Umganstermine anwaltlich vorschlagen lassen!

Hilft das weiter?
Lies bitte den Gesetzestext!

Gruß
A.U.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
belladonna
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo A.U. ,
vielen Dank. Natürlich hilft das weiter. Jetzt weiß ich wieder etwas mehr. Ich habe wirklich alles versucht, dass ein Kontakt zw. Vater und Sohn gemacht wird. Er wollte nicht. Vor ein paar Tagen wußte er nicht-vielleicht ja,vielleicht nein. Gestern sagte er wieder Nein. Ich habe keine Lust mehr auf solche Spiele. Es ist wahrscheinlich besser, wenn das Kind diesen Herrn nicht kennenlernt. Da hilft keine Umgangsrecht und auch keine Umgangspflicht weiter? Ich glaube es ist besser, dass ich in dieser Sache nichts mehr unternehme. Man kann ihn dazu nicht zwingen. Und ich kann das Hin und Her nicht mehr länger mit machen. Gott-sei-Dank bekommt das Baby noch nichts mit. Sollte er sich doch noch entscheiden, das Kind zu sehend dann wird er das wahrscheinlich unregelmäßig tun. Das ist ja auch nicht so toll für den Kleinen.

-- Editiert von belladonna am 06.08.2004 22:24:00

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Marion Gräf
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 34x hilfreich)

Es ist, wie es ist und er will diese Chancen nicht, und da er schon groß ist .. naja ----

Du solltest dein Leben total ohne ihn einrichten und leben, ohne die Vorstellung, was er tun müsste und was nicht.
Vergiss es.

Was du tun musst, ist, das nicht auf dein Kind zu übertragen, trenne es einfach - zum wohle des Kindes.
ich meine damit, dass ich viele Frauen durch meine Arbeit kenne, die mit diesem Frust und Zorn nicht gut zurecht kommen, und Kinder fühlen das. Trenne es und mach dir Gedanken darüber, wie du dein Leben ohne ihn regeln kannst,

:-)
schwer, ich weiß. weil es eine tiefe Verletzung ist, aber es geht nicht anders.



-----------------
"Positiv sollten Sie Ihren Tag gestalten!! "

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
A.U.
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Belladonna,

Solchen Kampf wie Du erlebe ich mit dem Vater unseres Kindes auch schon seit langem. Er will sein Kind nur sehen, wenn es ihm in den Kram passt.

Du solltest aber unbedingt noch auf den Brief wegen Unterlassung reagiern. Noch kannst Du Dich nicht entspannt zurücklehnen und sagen, dass Du alles getan hast. Es ist erstaunlich, wie Väter plötzlich vor Gericht zu "Helden des Haushaltsalltags" mutieren, wenn sie vor Gericht bei der Frage nach dem ABR auch um Kindesunterhalt geht. Dann haben die sich plötzlich die ganze zeit ausschlieslich um's Kind gekümmert und Du wunderst Dich...!

Deshalb mach alles schriftlich und bewahre die Schriftstücke gut auf. Telefonieren ist jetzt erstmal nicht angesagt, aber ab und zu eine E-Mail als Erinnerung darfst Du schon. Gleich ausdrucken und aufbewahren.

ich wünsch Dir viel Kraft
Gruß
A.U.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
belladonna
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo A.U.,
erst einmal Danke für Deine Antworten. Die helfen mir schon mal-fühl mich dann immer etwas besser. Du hast geschrieben, dass ich unbedingt auf den Brief mit der Unterlassung reagieren soll. Wie meinst Du das genau?Meinst Du wirklich, ich soll mich per SMS (Email-Adr. hat er nicht) irgendwann! mal melden um ihn zu erinnern, dass er einen Sohn hat.? Vielleicht bringe ich mich dann noch in Schwierigkeiten weil ich diese doofe Unterlassung nicht berücksichtigt habe. Ach, ich versteh nicht warum das alles so schwer ist. Mich macht das so fertig,ich kann´s nicht beschreiben. Wenn er von dem Baby von Anfang an nichts wissen wollte,kann ich das ja noch ein wenig verstehen, aber er war ja die ganze Schwangerschaft + noch 4 Monate danach für uns da. Und jetzt nur Ärger.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@ belladonna

ich zitiere Tox:

"Wenn er schon mit ner Unterlassung kommt, musst du ihn ja ganz schoen genervt haben. Wenn jemand sein Kid nicht sehen will, wie willst du ihn dazu zwingen? Meinst du, er ueberlegt es sich, nur weil du 5x am Tag anrufst 10 sms schreibst und ihm jeden 2. Tag ein Bild in den Briefkasten wirfst???"

Ich hielt das von Tox für übertrieben, aber da scheint doch mehr dran zu sein, wenn ich deine Frage so lese.
Du willst so wichtige Dinge per SMS klären??

Man ahnt, was da bei Euch los war.....

Grüße,
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
belladonna
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nachgefragt, Du mußt es ja wissen. Warst wahrscheinlich dabei. Ja, dass sind sehr wichtige Dinge. Diese wichtigen Dinge nerven diesen Herrn. Per SMS-per Anruf-per Post-er will sein Kind nicht sehen. Du bist also der Meinung, dass ich warten soll, bis er anruft und sagt: ich vermisse mein Baby, darf ich es sehen? Außerdem habe ich A. U. gefragt und nicht Dich? Wenn ich geschrieben hätte, ich will nicht das der Papa sein Kind sieht, dann hättest Du auch was zum Meckern gehabt. Nimm´s nicht so persönlich Herr oder Frau nachgefragt, ich hab doch nur bei A. U. mal nachgefragt. Gruß zurück. Übrigens, wie würdest Du denn solche wichtigen Dinge klären, wenn Du eine Unterlassung bekommen hast?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@ belladonna

1. belladonna,
Du hast Deine Frage in einem Forum gestellt,
da kann es passieren, dass auch Leute antworten, die man nicht direkt gefragt hat.
Oder anders gesagt: das ist eigentlich der Zweck eines solchem Forums.
Aber kannst mich auf Unterlassung verklagen, dann werde ich sicher nicht mehr antworten.

2. nein, die Empfehlung lautete nicht, dass Du
warten solltest, bis er anruft
Die dringende Empfehlung lautet: NICHT per SMS!
Das ist doch kein Kommunkationsmittel für solch wichtige Fragen, was Umgang und so weiter angeht.
Ist Dir schon mal in den Sinn gekommen, einen Brief zu schreiben.

3. Aufgrund dessen was Du geschrieben hast,
gewinne ich den Eindruck, dass Du es bevorzugst, SMS zu schreiben, und genau da kann ich es verstehen, wenn irgendwann mal die andere Seite genervt reagiert und einen Rückzieher macht.
SMS funktioniert nicht in Umgangsfragen.
Entweder es geht um grundsätzliches: dann per Telefon und per Brief, oder es geht um konkrete Termine oder ähnliches. Dann doch bitte per Telefon.

4. ich nehm's schon nicht persönlich, nur weil ich mir erlaubt habe, mich hier zu beteiligen.

5. Herr oder Frau nachgefragt ist doch egal.
Oder hängen Deine Fragen oder Antworten davon, ob der Kommunikationspartner männlich oder weiblich ist ?

Gruß,
nachgefragt

-- Editiert von nachgefragt am 09.08.2004 17:12:08

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
A.U.
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Belladonna,

Tut mir leid, dass meine Antwort unklar war.

Nein, SMS solltest Du nicht schreiben. Ich hatte Dir freitag schon die Vorgehensweise beschrieben: Brief von Deinem ANwalt an seinen Anwalt, dass Du
- bittest das Kindschaftsreformgesetz zu beachten,
-Deine Anrufe NUR wegen des Umgangs getätigt wurden,
- Du aber Verständnis dafür hast, dass der KV eine Auszeit braucht und die ihm auch für x Monate lässt.

Und dran hältst Du Dich auch. Danach ( nach Ablauf der Frist) schreibst Du ab und zu einen kurzen, sachlichen Brief, in dem es sich lediglich um Umgang dreht, und bewahrst die Kopie davon auf. Mehr nicht! Telefon und Handy sind tabu!

Dann bist Du zumindest was Bindungstoleranz und Umgangsboykottvorwürfe Dir gegenüber angeht, auf der sicheren Seite.


Jetzt klarer?

LG
A.U.

-- Editiert von A.U. am 09.08.2004 18:04:50

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
A.U.
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Belladonna,

Hat sich bei Dir mittlerweile etwas Neues ergeben?

Gruß
A.U.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Oh hab ich heut einen schlechten Tag.

Liebe Madamme warum wollen Sie denn nicht mit dem Erzeuger zusammenleben ?
Sie wollen doch das Beste fürs Kind, wie Sie hier dauernd vorheucheln.
Das wäre das Beste fürs Kind.
Logo will er nichts von dem Kind wissen, so wie Sie sich aufführen.
Den Kerl als Samenspender missbrauchen und nach getaner Arbeit wegwerfen ?
Ich will meine Freiheit, ich will mich nicht einengen lassen, aber ich will auch das Beste fürs Kind. Dann leben Sie halt Ihren Egoismus auf Kosten Ihres Kindes aus !
Ihr (Deutschen) Weiber habt doch wirklich einen an der Waffel.
Hoffentlich werden meine Jungs schwul und müssen das nicht ertragen.

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
belladonna
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Herr von Leinad!!!
Danke für Ihren Beitrag. Warum haben Sie heute einen schlechten Tag? Folgendes: Ich wollte mit dem Erzeuger nicht gleich zusammenziehen, weil er mich öfter betrogen hat. Ja, ich will das Beste für meinen Sohn.(Dachte dazu gehört auch der Papa). Was heuchle ich denn vor? Wie führe ich mich denn auf? Samenspender? Ich war mit diesem Mann fast 3 Jahre zusammen. Wollte mit ihm immer zusammen sein, aber ich wollte ihn nicht mit anderen teilen? Meine Staatsangehörigkeit ist italienisch, aber ist das nicht egal? Es gibt in jedem Land solche und solche. Ob Ihre Jungs schwul werden oder nicht, hängt bestimmt von keinem Menschen ab. So, und nun antworte ich mal A. U. Ciao.

-- Editiert von belladonna am 31.08.2004 17:10:12

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
belladonna
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo A. U.,
schön, dass Sie nachfragen. Der Papa von dem Kleinen hat sich bei mir gemeldet. Er hat unseren Sohn in dieser Zeit auch 3 mal gesehen. (Das letzte mal am 21.8.04) Zur Zeit ist wieder Funkstille.Grund: ich habe ihn gefragt, ob er sich vorstellen kann, den Kleinen 1x i. d. Woche für eine halbe Stunde zu sehen, damit der Kleine sich an ihn gewöhnt. Seine Antwort: Er braucht noch Zeit und er wird sich bei mir melden, wenn er ihn wieder sehen will. Ich glaube, dass er den Kleinen nicht sehen will und laß das ganze einfach sein. Die Zeit heilt alle Wunden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.634 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
123