Vater will Geld von mir

8. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
lola2009
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater will Geld von mir

Hallo,

mein Ex-Freund und ich haben 3 Kinder zusammen. Beide haben wir das Sorgerecht, die Kinder aber sind bei mir. Er holt sie sich mehr oder weniger regelmäßig alle 14 Tage.
Er ist genau wie ich HartzIV Empfänger, hat aber zusätzlich noch eine MAE-Stelle. Er zahlt keinen Unterhalt und beteiligt sich auch sonst an nichts.
Er lag mir bereits einige Zeit damit in den Ohren, das er Geld von mir für die Wochenenden ( Verpflegung, Unternehmungen etc ) haben möchte. Bisher habe ich mich immer geweigert ( vor meiner Weigerung habe ich Ihm 10€ pro Wochenende plus Windeln/Feuchttücher angeboten, was er abgelehnt hat ),da ich der Meinung bin das ich nicht dafür Sorge zu tragen habe, das er sich die Kinder für die 2x2 Tage im Monat "leisten" kann. Windeln und Feuchttücher habe ich Ihm immer mit gegeben.
nun war er allerdings beim JobCenter und zeigte mir einen Brief ( vom 12.2.09....damit ich ja nichts gegen unternehmen kann? ) wo steht, das er Geld für diese besagten 2x2 Tage im Monat beantragt hat und ich Ihm das geben muss.
Ich selber bekomme vom JobCenter keinen Cent für die Kinder ( außer Mietanteil ) da ich Unterhalt und Kindergeld bekomme, wo von ich ja Essen/Trinken/Anziehsachen/Schuhe/Kindergarten/Unternehmungen im Kindergarten/Spielsachen/Geburtstage usw bezahlen muss.

Nun meine Frage...muss ich dem wirklich was zahlen, oder sollte ich einen Anwalt einschalten?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mio2344
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 111x hilfreich)

Der Vater, der sein Umgangsrecht mit seinen Kindern wahrnehmen möchte, muss die Kinder auf eigene Kosten in üblichem Rahmen abholen und wieder zurückbringen, er ist verantwortlich für die Verpflegung der Kinder. Dass Du ihm Windel mitgibst, ist schon ein großes Entgegenkommen. Dafür ist die Mutter nicht verpflichtet, ihm auch noch Bargeld für die Umgangszeit zu geben. Damit würde er vor keinem Gericht Recht bekommen.
Mio2344

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lola2009
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Mio2344,

danke für Deine Antwort.

Ist das Deine persönliche Meinung, oder kann man diese Aussage irgendwie stützen?
Ich habe hier nun seit der Threaderstellung im Internet gesucht und bin da auf recht widersprüchliche Aussagen gestoßen. Manchmal stand dort das, was Du sagst, manchmal aber auch das ein " Satz " von 4,40€ pro Tag und Kind normal wäre. Auch war davon die Rede, das das Kind für diese besagten 2x2 Tage im Monat in die Bedarfsgemeinschaft des Kv aufgenommen werden kann und mir somit diese Tage " gestrichen " werden können.

Bei www.frag-einen-anwalt.de gab es einen Thread, wo es zwar um etwas anderes ging, aber wo der Kv ebenfalls Geld haben wollte. Und da wurde von einem Anwalt dies als Antwort gegeben:

Auch bei gemeinsamen Sorgerecht fallen die Umgangskosten- d.h. z.B. Fahrtkosten - dem Umgangsberechtigten zur Last.


Edit:

Eben fand ich noch dieses hier:

http://www.pappa.com/recht/umgangskosten-musterklage-arge.htm

-- Editiert am 08.03.2009 21:00

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Hallo,
ich würde erst mal das JA einschalten.
Die können ihm dann gleich mal ein wenig auf die Füsse treten da er ja nicht mal den Mindestunterhalt für die Kids bezahlt. (Wie wäre es denn mal mit Arbeit für ihn???).
Hast du eine Beistandschaft für deine Kinder?

Ach ja, du bist nicht verpflichtet ihm Geld zu zahlen damit er seine Kinder am Besuchswochenende verköstigt. Dafür ist er zuständig. Wenn ihm das Geld zu knapp ich kann er ja mal ein paar Zeitungen austragen....

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)

...ein argument könnte auch sein, dass dein mann egale in welcher situation er ist, immer mindestunterhaltspflichtig ist, der anspruch besteht auch dann, wenn er nicht leistungsfähig ist.

er kann diesen unterhalt auch in naturalleistungen (versorgung) erbringen. mal unabhängig davon, dass ich auch glaube, dass er nie vor einem gericht durchkäme, musst du aber prüfen, ober vielleicht wirklich nicht in der lage ist, den kindern essen zur verfügung zu stellen. was dann? vielleicht versichker sein hartz ja irgendwo.

das amt wird auch das prüfen. sorgerechtlich seit ihr beide verpflichtet, die kinder zu versorgen, wenn es dein ex nicht hinbekommt, musst du ja einspringen.

aber ihr solltet dringends beim amt ein gespräch führen.

viel glück

uwe

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
neffel
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

@Hola2009

du solltest mal nachdenken wie es kommt das Du so sauer auf "DEM"bist, du hast ihn doch geliebt als eure Kinder kamen oder????Du hast da wohl was noch nicht verarbeitet und tragt das jetzt auf dem Rücken eurer Kinder aus.Dein EX kann nicht für Unterhalt aufkommen ,gut dafür gibt es Unterhalts
vorschuß den Du ja ausgezahlt bekommst,wenn eure Kinder zu Besuch zum Vater gehen hast Du doch keine ausgaben an diesen Tagen und wo liegt das Problem ist es nicht möglich die Summe X für deine Kinder mitzugeben damit den Kindern geholfen ist,Der Vorschuß ist für die Kinder von Amtswegen berechnet .Wenn du deinem EX so mißtraust wie es hier rüberkommt so gib doch Lebensmittel (KEHRPACKET) mit.Einigt euch für eure Kinder den die können nichts für eure gescheiterte Beziehung oder habt ihr gefragt ob sie auf die Welt wollten.

neffel

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@lola

er hat einen mae job und will von dir geld? dem würde ich beine machen und ihm ggfalls sagen, dass du bewerbungen sehen willst.

@neffel

quote:
,wenn eure Kinder zu Besuch zum Vater gehen hast Du doch keine ausgaben an diesen Tagen und wo liegt das Problem ist es nicht möglich die Summe X für deine Kinder mitzugeben damit den Kindern geholfen ist,


wie das denn? der/ die erziehende muss kleidung, schulsachen, freizeitförderung etc von dem unterhaltsvorschuss zahlen und soll dem besuchsrechtinhaber was zahlen obwohl der ja einen mae job hat mit dem er 1,50€ zusätzlich zum alg2 erhält? das existenzminimum des vaters ist gedeckt durch alg2, der mae job ist ein extra, das nicht angerechnet wird und er somit voll zur verfügung hat.

dem unterhaltsverpflichteten sollte man mal klar machen, dass der staat seine kinder finanziert und er wenigstens von seinen ca 100-150€ monatlich über dem existenzminimum durchaus zahlungen leisten kann...
es sind auch seine kinder.

sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

@ neffel

Hast du auch mal richtig gelesen, bevor du hier lospolterst?

quote:
Bisher habe ich mich immer geweigert ( vor meiner Weigerung habe ich Ihm 10€ pro Wochenende plus Windeln/Feuchttücher angeboten, [color=red]was er abgelehnt hat[/color] ),da ich der Meinung bin das ich nicht dafür Sorge zu tragen habe, das er sich die Kinder für die 2x2 Tage im Monat "leisten" kann. Windeln und Feuchttücher habe ich Ihm immer mit gegeben


Nur weil sie darüber hinaus, dass er schon keinen Unterhalt zahlt nicht auch noch seine Unternehmungen mit den Kids finanzieren will, muss sie nicht irgendwas nicht verarbeitet haben.

Eine Frage hab ich noch: Was bitte schön ist ein [color=blue]KEHRPACKET[/color] ?

-----------------
"LG KuschelbaerR

Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Menno Kuschel,

quote:
Was bitte schön ist ein KEHRPACKET ?


Das ist so ein kleiner Besen mit zusätzlichem Schäufele....
Nene, nicht das Schäufele, das du für Tellerfleisch verwendest.... :neck:

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Nee nee nee, das kann nicht sein @ Loddar.

Damit würde ja neffel dem Vater unterstellen, er müsse erst mal saubermachen, bevor die Kinder zu ihm können und damit er das kann, hätte die TE ihm das Handwerkzeug dazu mitzuliefern.
Oder soll er nebenbei putzen gehen, damit er sich den Umgang leisten kann?

Nee, das muss was anderes sein...



-----------------
"LG KuschelbaerR

Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
lola2009
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

@ henriette68:

Nein, ich habe keine Beistandsschaft für die Kids.

"Ach ja, du bist nicht verpflichtet ihm Geld zu zahlen damit er seine Kinder am Besuchswochenende verköstigt. Dafür ist er zuständig."

gibt es das auch irgendwo schriftlich?

@uweundpapa:

Ich bekomme Unterhaltsvorschuss. Selbst wenn sein HartzIV wo versickert, er bekommt noch Geld für seine MAE-Stelle.

@neffel:

Bei deinem Post verschlägt es mir echt die Sprache. Mich würde einmal Interessieren, wie Du darauf kommst das ich da irgendwas nicht verarbeitet hätte. Auf dem Rücken der Kinder wird nichts ausgetragen, warum auch.
Wie Du meinen Thread sicherlich entnommen hast, habe ich Ihm 10€ pro Wochenende angeboten, worauf er nicht eingegangen ist.
Es wäre auch kein Problem ihm Kehrpackete mit zugeben ( da ich Ihn ja so misstraue...obwohl ich diese Stelle noch suche :-) ) aber es geht um was anderes ( mal davon abgesehen, das er auch das nicht will ). Ich möchte einfach wissen, ob ich Ihm Geld geben MUSS damit er SEINE Kinder verpflegen kann ( hat bisher auch ohne geklappt ) und OBWOHL er noch ein zusätzliches " Einkommen " von seiner MAE Stelle hat.

@ Sunbee1:

Du sprichst mir aus der Seele



0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.729 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen