Vater verweigert Zahlung Unterhaltserhöhung

2. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Smilla37
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 3x hilfreich)
Vater verweigert Zahlung Unterhaltserhöhung

Hallo liebes Forum,
nehmen wir mal an ein Kindsvater verweigert die Zahlung der Erhöhung des Kindesunterhaltes laut aktueller Düsseldorfer Tabelle mit der Argumentation wenn es einem nicht pasen würde könne man es ja neu berechnen lassen beim JA.
Dem ist aber nunmal nicht so da es sich vielleicht angenommen um einen dynamischen Titel handle. Nun hätte es in dieser Zeit vielleicht schon zwei Erhöhungen gegeben und das Kind ist in eine andere Altersstufe gerutscht, Vater würde immernoch verweigern. Was bestünde denn für eine Möglichkeit dies nun durch zu setzen.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Was bestünde denn für eine Möglichkeit dies nun durch zu setzen.
Klage bei Gericht einreichen...

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#2
 Von 
Smilla37
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 3x hilfreich)

und wer zahlt den Anwalt?

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo lillymaxime,

wenn du eine Jugendamtsurkunde oder einen Beschluss hast der "dynamisch" ist,dann kannst du

den fehlenden Betrag pfänden lassen ( Gerichtsvollzieher/Amtsgericht). Die Kosten trägt letztendlich der Vater.

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#4
 Von 
Smilla37
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 3x hilfreich)

komischerweise steht in dem Unterhaltstitel beides, eine Summe und ein Prozentsatz?

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#5
 Von 
CarlNDS
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 52x hilfreich)

Moin,

Jugendamtsurkunden sind vollstreckbar.
Summe ist nicht entscheidend, der Prozentsatz ist relevant. Meistens steht die Summe da, die zum Zeitpunkt der Erstellung der Urkunde den jeweiligen Prozentsatz in der entsprechenden Alterstufe ausmachte.
Entscheidend ist, das dort stehen sollte, dass das Ganze dynmanisch ist und die jeweils geltende DD tabelle Grundlage ist.

Gruß
Carl

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#6
 Von 
Smilla37
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 3x hilfreich)

Nach direkter Nachschau, es steht tatsächlich in ganz kleiner Schrift "dynamisch" darauf. Das Jugendamt werde ich informieren und sollten diese nichts unternehmen einen Anwalt einschalten.
Den Gerichtsvollzieher halte ich eventuell doch für etwas zu übertrieben, jedoch ein scharfer Brief sollte nun schon die Prinzessin aus dem hochnäsigen Schlaf erwecken

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#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo lillymaxime,

Zitat (von lillymaxime):
Den Gerichtsvollzieher halte ich eventuell doch für etwas zu übertrieben,


Was soll ein RA hier noch klären? Es ist doch alles geklärt.

Setzt ihm eine Frist, wenn er diese nicht einhält lässt du pfänden.

Natürlich wird sich auch ein Anwalt über zusätzliche Einnahmen freuen. :)

lg
edy

-- Editiert von edy am 03.11.2016 09:42

Signatur:

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