Vater reguliert Unterhalt selber

17. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.07.2010 14:24:56
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater reguliert Unterhalt selber

Hallo!
Ein Freund von mir ist seit einigen Monaten Student. Er hat es nach langem Kampf endlich geschafft von seinem Vater (der Mann hat genug Geld) endlich Unterhalt gezahlt zu bekommen.

Nun sind jedoch Semesterferien und der Vater hat die Zahlungen einfach so reduziert mit der Begründung, sein Sohn habe ja jetzt frei und könne sich Arbeit suchen.
Selbstverständlich kann er das nicht weil Semesterferien Praktikumszeiten sind...

Ich habe meinem Freund jetzt gesagt er soll sich einen Rechtsbeistand holen weil sein Vater sicherlich nicht frei bestimmen kann wann er ihm wie viel zu zahlen hat.

Ist diese Annahme korrekt und kann er eventuell auch noch weiteres Geld einklagen falls ihm durch den Zahlungsverzug Kosten entstanden sind?

MfG

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Iltis,

so geht das natürlich nicht.
Unterhalt muss in den Semesterferien weiterlaufen.

Dein Freund soll sich mit einem Beratungsschein vom Amtsgericht von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Schau mal hier:

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php

Die Mutter, zahlt sie wenigstens?

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#2
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

ähem wieviel zahlt der Vater denn ???

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#4
 Von 
guest-12323.07.2010 14:24:56
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für die Antwort.

Ja, die Mutter zahlt ihren Teil vom Unterhalt, aber der Vater macht quasi was er will, er hat auch vorher schon lange nicht gezahlt mit der Begründung sein Sohn solle sich Arbeit suchen.

Wieviel der Vater zahlt weiß ich jetzt nicht, aber der ist pensionierter Offizier, der hat genug Geld um zu zahlen.

Also wird mein Freund sich vermutlich jetzt rechtlichen Beistand holen und seinen Vater auf diesem Wege dazu bringen, regelmäßig und angemessen zu zahlen.

-- Editiert von iltis21 am 17.03.2008 08:37:03

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#5
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
guest-12323.07.2010 14:24:56
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, er bekommt kein Bafög weil der Vater eben Unterhaltspflichtig ist und so viel verdient, bzw. Geld hat, dass er ihm das Stutium finanzieren kann...

Wenn der ihm aber nicht zahlt was ihm zusteht, sieht das ganz schnell ganz düster aus, deswegen muss er das schnellstmöglich regeln.

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#7
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Iltis,

wurde Bafög denn beantragt?
Der Bescheid, ob positiv oder negativ, muss vorliegen.
Denn etwaiige Zahlungen werden vom Bedarf abgezogen.

Wo wohnt dein Freund?
Wieviel zahlt die Mutter?
Wie alt ist dein Freund und wie sah sein bisheriger Werdegang aus?

Grüßle


-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#8
 Von 
guest-12323.07.2010 14:24:56
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

also diese ganzen Fragen kann ich natürlich so nicht beantworten, weil ich das alles nicht mit Sicherheit sagen kann, aber er hat mir eben gesagt er wird sich mit einem Anwalt in Verbindung setzen und dann werden wir sehen was passiert...

Die Mutter zahlt ihren Anteil ganz normal und korrekt, mein Freund hat Abitur gemacht, danach Zivi und eben jetzt Studium.

Ich meine schon dass er Bafög beantragt hat und das Ergebnis war dass er nichts bekommt weil der Unterhalt seiner Eltern gemeinsam höher ist als der Bafög-Satz, aber da lasse ich mich jetzt nicht drauf festnageln...

Danke für eure Antworten.

-- Editiert von iltis21 am 17.03.2008 09:11:03

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#9
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

Ich hoffe , das sich der Vater wenigstens jeden eingeklagten Cent von seinen Sohn wieder holt, wenn er eines Tages bedürftig ist im Alter !!!

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#10
 Von 
guest-12323.07.2010 14:24:56
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hast nicht genau gelesen, was?
Der Vater ist pensionierter Offizier der Bundeswehr... Der wird im Alter nicht bedürftig werden, der ist ja schon in Rente und bekommt bei weitem genug...

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#11
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hi Iltis,

na, dann bleibt nur der o.a. Weg für deinen Freund.

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#12
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

Trotzdem ist es kein Grund ihn auszunehmen !!
Armes Deutschland !! Seht zu , das ihr jungen Leute endlich auf eigene Füße zu stehen kommt !!, aber wieso auch, solange man den " Erzeuger " ausnehmen kann !!

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#13
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

Hier steht nirgends , dass der Sohn den Vater ausnimmt !!!
Schön, dass es einige Leute vorziehen sofort eine praktische Berufsausbildung anzufangen. Aber selbst dann ist der Vater bis zu einem gewissen Punkt noch Unterhaltspflichtig . :love:

Hier haben ja einige Leutchen selber wohl sehr frustrierende Erfahrungen gemacht.... :crazy:

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