Hallo!
Ein Freund von mir ist seit einigen Monaten Student. Er hat es nach langem Kampf endlich geschafft von seinem Vater (der Mann hat genug Geld) endlich Unterhalt gezahlt zu bekommen.
Nun sind jedoch Semesterferien und der Vater hat die Zahlungen einfach so reduziert mit der Begründung, sein Sohn habe ja jetzt frei und könne sich Arbeit suchen.
Selbstverständlich kann er das nicht weil Semesterferien Praktikumszeiten sind...
Ich habe meinem Freund jetzt gesagt er soll sich einen Rechtsbeistand holen weil sein Vater sicherlich nicht frei bestimmen kann wann er ihm wie viel zu zahlen hat.
Ist diese Annahme korrekt und kann er eventuell auch noch weiteres Geld einklagen falls ihm durch den Zahlungsverzug Kosten entstanden sind?
MfG
Vater reguliert Unterhalt selber
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Iltis,
so geht das natürlich nicht.
Unterhalt muss in den Semesterferien weiterlaufen.
Dein Freund soll sich mit einem Beratungsschein vom Amtsgericht von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
Schau mal hier:
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php
Die Mutter, zahlt sie wenigstens?
Grüßle
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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ähem wieviel zahlt der Vater denn ???
Erstmal danke für die Antwort.
Ja, die Mutter zahlt ihren Teil vom Unterhalt, aber der Vater macht quasi was er will, er hat auch vorher schon lange nicht gezahlt mit der Begründung sein Sohn solle sich Arbeit suchen.
Wieviel der Vater zahlt weiß ich jetzt nicht, aber der ist pensionierter Offizier, der hat genug Geld um zu zahlen.
Also wird mein Freund sich vermutlich jetzt rechtlichen Beistand holen und seinen Vater auf diesem Wege dazu bringen, regelmäßig und angemessen zu zahlen.
-- Editiert von iltis21 am 17.03.2008 08:37:03
--- editiert vom Admin
Naja, er bekommt kein Bafög weil der Vater eben Unterhaltspflichtig ist und so viel verdient, bzw. Geld hat, dass er ihm das Stutium finanzieren kann...
Wenn der ihm aber nicht zahlt was ihm zusteht, sieht das ganz schnell ganz düster aus, deswegen muss er das schnellstmöglich regeln.
Hallo Iltis,
wurde Bafög denn beantragt?
Der Bescheid, ob positiv oder negativ, muss vorliegen.
Denn etwaiige Zahlungen werden vom Bedarf abgezogen.
Wo wohnt dein Freund?
Wieviel zahlt die Mutter?
Wie alt ist dein Freund und wie sah sein bisheriger Werdegang aus?
Grüßle
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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
Hallo,
also diese ganzen Fragen kann ich natürlich so nicht beantworten, weil ich das alles nicht mit Sicherheit sagen kann, aber er hat mir eben gesagt er wird sich mit einem Anwalt in Verbindung setzen und dann werden wir sehen was passiert...
Die Mutter zahlt ihren Anteil ganz normal und korrekt, mein Freund hat Abitur gemacht, danach Zivi und eben jetzt Studium.
Ich meine schon dass er Bafög beantragt hat und das Ergebnis war dass er nichts bekommt weil der Unterhalt seiner Eltern gemeinsam höher ist als der Bafög-Satz, aber da lasse ich mich jetzt nicht drauf festnageln...
Danke für eure Antworten.
-- Editiert von iltis21 am 17.03.2008 09:11:03
Ich hoffe , das sich der Vater wenigstens jeden eingeklagten Cent von seinen Sohn wieder holt, wenn er eines Tages bedürftig ist im Alter !!!
Hast nicht genau gelesen, was?
Der Vater ist pensionierter Offizier der Bundeswehr... Der wird im Alter nicht bedürftig werden, der ist ja schon in Rente und bekommt bei weitem genug...
Hi Iltis,
na, dann bleibt nur der o.a. Weg für deinen Freund.
Grüßle
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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
Trotzdem ist es kein Grund ihn auszunehmen !!
Armes Deutschland !! Seht zu , das ihr jungen Leute endlich auf eigene Füße zu stehen kommt !!, aber wieso auch, solange man den " Erzeuger " ausnehmen kann !!
Hier steht nirgends , dass der Sohn den Vater ausnimmt !!!
Schön, dass es einige Leute vorziehen sofort eine praktische Berufsausbildung anzufangen. Aber selbst dann ist der Vater bis zu einem gewissen Punkt noch Unterhaltspflichtig .
Hier haben ja einige Leutchen selber wohl sehr frustrierende Erfahrungen gemacht....
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