Vater gefunden - Unterhaltsvorschuss

10. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.06.2010 22:30:53
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater gefunden - Unterhaltsvorschuss

Guten Tag, bislang hatte ich noch keine Antwort auf meine Frage gefunden, daher hoffe ich hier einen kleinen Rat zu bekommen.

Folgendes:

Ich habe einen 5-jährigen Sohn und erhalte Unterhaltsvorschuss, da der Kindesvater noch nicht festgestellt wurde. Angenommen der Vater würde jetzt noch festgestellt werden, inwieweit müsste dieser den Unterhaltsvorschuss zurückbezahlen? Schließlich wusste er ja 5 Jahre lang nicht, dass er einen Sohn hat.

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

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50 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Also jetzt plötzlich, kurz vor Auslaufen des Unterhaltsvorschusses fällt Dir ein, wer der Vater ist?

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12310.06.2010 22:30:53
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Subjektive Einstellungen zu meinem Fall sind hier nicht gefragt. Es wäre also sehr freundlich und vor allem hilfreich, wenn mir jemand einen rein objektiven Rat geben könnte.

Wem die Beantwortung sonst schwer fällt:
Der Vater weiß jetzt durch einen privaten Test, dass er der Vater ist. Nur wissen wir jetzt nicht, inwieweit wir damit auch zum Jugendamt gehen sollten oder nicht, ohne dass er sich damit komplett verschuldet.

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

#Wem die Beantwortung sonst schwer fällt:
Der Vater weiß jetzt durch einen privaten Test, dass er der Vater ist. Nur wissen wir jetzt nicht, inwieweit wir damit auch zum Jugendamt gehen sollten oder nicht, ohne dass er sich damit komplett verschuldet.#
Bei diesem Sachverhalt fällt es mir erst recht schwer zu antworten.
Es ist nunmehr bekannt, dass er der Vater ist und er drückt sich um seine Zahlungsverpflichtung und der Steuerzahler kann dafür aufkommen! :schock:

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12310.06.2010 22:30:53
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielleicht gibt es ja noch den Ein oder Anderen, der dazu in der Lage ist, mir rein sachlich auf meine Frage zu antworten.

Ich wäre sehr dankbar.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wie wärs, wenn er sofort den laufenden Unterhalt zahlen würde, rein juristisch und ganz sachlich? Soweit ich weiss, bist Du auch verpflichtet, dem Jugendamt die neue Erkenntnis darzutun.

wirdwerden

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-- Editiert am 10.06.2010 20:58

-- Editiert am 10.06.2010 21:01

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Vielleicht gibt es ja noch den Ein oder Anderen, der dazu in der Lage ist, mir rein sachlich auf meine Frage zu antworten.Ich wäre sehr dankbar.


Aber sicher, und zwar hier: Anwalt-Telefonberatung!

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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

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#7
 Von 
guest-12310.06.2010 22:30:53
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie wäre es, wenn du deine Langeweile im Knuddels Chat oder Hausfrauenforum ausleben würdest, anstatt anderen Usern deine persönlichen Meinungen unsachlich und ohner juristischer Grundlage aufzudrängen?

Vielen Dank.



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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend,

m.M.n. muss der nun festgestellte KV den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen, wenn er in der Zeit leistungsfähig war.

Im Weiteren würde ich empfehlen, den Ratschlag zu befolgen, und den KV unverzüglich dem JA bekannt zu machen. Anderenfalls könnten strafrechtliche Komnsequenzen die Folge sein.

LG nero

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12310.06.2010 22:30:53
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das müssen wir jetzt auch tun, das ist vollkommen klar. Ich wüsste nur gerne vorab, mit welchen Kosequenzen wir rechnen müssen. Daher die Frage an das Forum.

Vielleicht gibt es ja den Ein oder Anderen der in einer ähnlichen Situation war und aus Erfahrung berichten kann, in wie weit sich der KV auf eine Rückzahlung gefasst machen kann.

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Bei Themen, wo Müttern nach 5 Jahren einfällt, wer der mögliche und dann bestätigte Vater ist, werden die üblichen Schreiber hier ziemlich maulfaul.

Ist so`n schöner Sommerabend heute...

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"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Disso
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 65x hilfreich)

Finde es auch ein wenig merkwürdig, dass der Mutter erst nach 5 Jahren einfällt, wer der Vater ist.

Ich denke, der Vater wird nachzahlen müssen. Und wurde hier nicht auch schon mal angemerkt, dass eine Mutter, wenn sie wider besseren Wissens den Vater verschweigt und dann staatliche Leistungen in Anspruch nimmt, sich strafbar macht?

vg, Disso

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Nu isse weg.

Das übliche eben.

Is`n wirklich schöner Sommerabend heute.

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"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Ist schon traurig wie effektiv man neue User die sich hilfesuchend an das Forum wenden vergrault. Wäre es denn so schwer gewesen, der Frau ein paar hilfreiche Antworten zu geben anstatt sie ohne alle Fakten und Hintergründe zu kennen pauschal zu verurteilen?

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

@ Acrylium, wenn jemand genau in dem Augenblick, in welchem die Unterhaltsvorschusskasse die Zahlungen einstellt, den Vater findet; sich dann nur um die Vermögensverhältnisse des Vaters ernsthaft Sorgen macht, und was dem armen Menschen alles so böses passieren könnte, dann kommt man schon ins Grübeln. So viel Nächstenliebe gibt es bei der Fallkonsstellation (jemanden seit mindestens 5 Jahren nicht gesehen, seit 5 Jahren keine finanzielle Versorgung des gemeinsamen Kindes) einfach nicht. Sie hat bei der Unterhaltsvorschusskasse unterschrieben, dass sie sofort Bescheid gibt, wenn eben der Vater auftaucht. Und was tut sie, richtig, gar nichts! Ausser sich um den armen Vater zu sorgen, zu dem sie seit Jahren keinen Kontakt mehr hat.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Dass sie in den vergangenen Jahren keinen Kontakt zum Vater hatte ist doch reine Spekulation. Dass sie die nun gefundene Vaterschaft der Unterhaltsvorschusskasse demnächst mitteilt hat sie doch auch schon geschrieben.

Wieso sollte sie sich keine Gedanken darüber machen, was finanziell nun auf den armen Kerl nun dadurch, dass sie ihn als Vater identifiziert hat, zu kommt? Vielleicht möchte sie ihn ja nun einfach nicht in den finanziellen Ruin stürzen, weil sie sich mitverantwortlich für die nun entstandene Situation fühlt?

Ich finde einfach hier wird zuviel über die Motive und Hintergründe dieser Frau spekuliert anstelle ihr einfach sachliche Hilfe zu geben. Sie mit vielen anderen in einen Topf zu werfen und ohne genaueres zu wissen vor zu verurteilen, halte ich jedoch ganz entschieden für falsch.

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Es ist ihr klar gesagt worden, dass er zurückzahlen muss. Und das ist nun mal sein Problem, nicht ihres. Dieses "wir" was so selbstverständlich da auftaucht. Und wieso hat sie ihn ausgerechnet beim Auslaufen des Unterhaltsvorschusses aufgetrieben? Nicht vorher? Wieso erst jetzt der Test?

Offensichtlich will sie ja die Meldung beim Jugendamt davon abhängig machen, dass er für sein Kind für die ersten 5-6 Jahre nicht aufkommen muss. Und sowas nennt man schlicht und ergreifend Betrug.

Hinzu kommt nochwas: wenn sie denn bei der Geburt alle möglichen Väter angegeben hätte, dann hätte sich das Jugendamt um die Feststellung des Vaters gekümmert. Offensichtlich hat sie vorsichtshalber eben zumindest den wirklichen Vater, nicht angegeben! Warum nur?

wirdwerden

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-- Editiert am 11.06.2010 09:48

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Es gibt Mütter, die Unterhaltsvorschuss und zusätzlich Unterhalt vom KV einkassieren. :devil:

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"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Ja warum? Wieso? Weshalb? Ganz schön viele unbekannte Faktoren über die wir rein gar nichts wissen. "Offensichtlich" ist da deshalb rein gar nichts. Das ist alles nur Spekulation was Du da als "offensichtlich" bezeichnest. Ich könnte mir eine handvoll ziemlich guter Gründe vorstellen, die dies alles ganz anders erklären würden ohne dass die Frau in so schlechtem Licht da steht.

In dubio pro reo... sollte in diesem Forum ein Begriff sein, oder? ;-)

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
In dubio pro reo... sollte in diesem Forum ein Begriff sein, oder? ;-)



Das GVG ist ebenfalls bekannt......die Gerichtssprache ist d e u t s c h

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"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Disso
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 65x hilfreich)

quote:
Und wieso hat sie ihn ausgerechnet beim Auslaufen des Unterhaltsvorschusses aufgetrieben? Nicht vorher?


mmh, das hast Du jetzt schon mehrmals geschrieben. Unterhaltsvorschuss gibt es doch bin zum 12ten Lebensjahr, oder?

quote:
Hinzu kommt nochwas: wenn sie denn bei der Geburt alle möglichen Väter angegeben hätte, dann hätte sich das Jugendamt um die Feststellung des Vaters gekümmert. Offensichtlich hat sie vorsichtshalber eben zumindest den wirklichen Vater, nicht angegeben! Warum nur?


das scheint mir hier auch der Knackpunkt zu sein. Es ist offensichtlich, dass die Mutter wusste, wer der Vater ist oder zumindest sein könnte. Warum sie ihn nicht angegeben hatte, ist natürlich reine Spekulation, dass Betrug (am Steuerzahler) vorliegt hingegen aber nicht. Deshalb...

quote:
In dubio pro reo...


...in diesem Fall eher nicht.

quote:
Wäre es denn so schwer gewesen, der Frau ein paar hilfreiche Antworten zu geben


die hat sie doch (auch) bekommen. Und Ihr bisheriges Verhalten könnte ja durchaus auch bei der Behörde für Probleme für die KM führen. Ist doch besser für diese, hier damit konfrontiert zu werden, als erst beim JA/Gericht, oder? Beim JA könnte sie nicht einfach wieder so verschwinden...

vg, Disso

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

Um auch mal die eigentliche Frage zu beantworten, nach § 1613 Abs. 2 Nr. 2a BGB ist der Vater grundsätzlich verpflichtet rückwirkend ab Geburt Unterhalt zu zahlen.

Sofern der Vater schlüssig und glaubwürdig darlegen kann, dass er tatsächlich erst jetzt von seiner Vaterschaft erfahren hat und er außerdem in beengten finanziellen Verhältnisse lebt, lägen aber wohl die Voraussetzung des 1613 Abs. 3 vor, dass dass man nicht rückwirkend ab Geburt sondern nur rückwirkend für die letzten 1-2 Jahre Unterhalt fordern würde/könnte.

Grüße, Borion

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

@ Disso: da liegst Du nicht ganz richtig. Unterhaltsvorschuß gibt es bis zu 72 Monaten, und maximal, unabhängig davon, wieviele Monate man diesen schon erhalten hat, bis zum 12. Geburtstag. Also, in unserem Fall ist jetzt Schluss, zumindest in einigen Monaten.

Die Unterhaltsvorschusskasse wickelt den Unterhalt nach öffentlichem Recht ab. Da kann der gesamte Vorschuss zurückgefordert werden.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Disso
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 65x hilfreich)

@wirdwerden

Danke für die Korrektur :-)

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

quote:
Die Unterhaltsvorschusskasse wickelt den Unterhalt nach öffentlichem Recht ab. Da kann der gesamte Vorschuss zurückgefordert werden.


Diese Aussage ist schlicht falsch. Nur die Leistungsbewilligung ist öffentlich rechtlich. Die Unterhaltsforderung ist Privatrecht unter Anwendung der maßgeblichen BGB Vorschriften (§ 7 Unterhaltsvorschussgesetz). So sind bei Streitigkeiten über die Leistungsbewilligung bzw. Rückforderungen die Verwaltungsgerichte zuständig, während der Unterhalt vor den ordentlichen Gerichten (Familiengerichten) eingeklagt wird.

Grüße, Borion

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12314.06.2010 10:35:19
Status:
Praktikant
(588 Beiträge, 336x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wetten, dass das Jugendamt die Vorschussleistung per Verwaltungsakt zurück holt?

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

quote:
Wetten, dass das Jugendamt die Vorschussleistung per Verwaltungsakt zurück holt?


Die Fragestellerin bat um Mitteilung, ob der Vater rückwirkend ab Geburt bürgerlich rechtlich zu Unterhalt verpflichtet ist.

Ob sie ggf. selbst öffentlich rechtlich zur Rückzahlung der gewährten Sozialleistungen verpflichtet ist, ist eine ganz andere Frage die sie bisher nicht gestellt hat.

Grüße, Borion

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12314.06.2010 10:35:19
Status:
Praktikant
(588 Beiträge, 336x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
so etwas kommt eben dabei heraus, wenn das Drumherum immer viel interessanter ist als die eigentliche Frage




Da ist schon etwas 'dran'. Allerdings hätte Fragestellerin nie erfahren, dass es ihr 'blühen' kann, den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen zu müssen.
§ 5 Ersatz- und Rückzahlungspflicht

(1) Haben die Voraussetzungen für die Zahlung der Unterhaltsleistung in dem Kalendermonat, für den sie gezahlt worden ist, nicht oder nicht durchgehend vorgelegen, so hat der Elternteil, bei dem der Berechtigte lebt, oder der gesetzliche Vertreter des Berechtigten den geleisteten Betrag insoweit zu ersetzen, als er
1.
die Zahlung der Unterhaltsleistung dadurch herbeigeführt hat, dass er vorsätzlich oder fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben gemacht oder eine Anzeige nach § 6 unterlassen hat, oder
2.
gewusst oder infolge Fahrlässigkeit nicht gewusst hat, dass die Voraussetzungen für die Zahlung der Unterhaltsleistung nicht erfüllt waren.



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"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Tja, womit wir wieder im öffentlichen Recht wären. Dumm gelaufen, die ganze Sache, gelle meri?

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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