Vater des Sohnes nicht auffindbar

18. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
Sandra72123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 6x hilfreich)
Vater des Sohnes nicht auffindbar

Hallo,

ich habe bis Mitte 2007 Unterhaltsvorschuss für meinen Sohn erhalten.

Mein Ex-Mann (Kubaner) hat dem JA wohl nur sporadisch gezahlt.

Wir hatten auch vor längerer Zeit Gerichtstermine und dort hatte er dann versprochen, dass er bald wieder Arbeit haben würde und zahlen würde. Dies geschah nicht.

Vor etwas mehr als 3 Jahren habe ich dann auf Anraten des JA Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung gestellt, bei der Polizei.

Diese wurde von der Staatsanwaltschaft abgewiesen, weil dem Vater meines Sohnes nicht nachgewiesen werden konnte, dass er genug verdient hatte um Unterhalt zu zahlen, er war damals unbekannt verzogen.

Ich habe dann ca. 3 Jahre nichts mehr vom JA gehört.

Jetzt hat sich das JA bei mir gemeldet und gefragt, ob ich vielleicht wüsste wo er ist.

Ich rufe ab und zu mal seine Eltern an, um zu erzählen, wie es dem Enkel geht. Dort wurde einmal erwähnt, dass er in die USA gezogen sei.

Dies sagte ich auch dem JA und dass ich leider keine Adresse oder sonstiges habe.

Das JA wollte dann, dass ich die Eltern frage, ob die eine Sozialnummer von ihm haben.

Das habe ich dann getan. Mir wurde gesagt, dass er sich schon länger nicht mehr dort gemeldet hätte und sie mir nicht helfen könnten.

Was kann man denn noch machen? Wie lange hat man Zeit bis der Anspruch verjährt.

Kann das JA verlangen, dass ich alle paar Wochen dort anrufe und nachfrage? Oder ist das nicht deren Aufgabe?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

quote:
Oder ist das nicht deren Aufgabe?


[color=green]Ja[/color], wenn Sie eine Beistandschaft des Jugendamts beantragen.

http://www.bmfsfj.de/doku/Publikationen/beistandschaft/root.html

Das hat keine Nachteile für Sie und es wird sich auf niemand in Ihre persönlichen Sachen einmischen. Die Beistandschaft dient auf Antrag wirklich nur der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche.

Dies ist zwar leider erfahrungsgemäß ein "zahnloser Tiger" in Fragen der Durchsetzung der Ansprüche, aber Sie haben das Problem nicht mehr.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Vielleicht in Ergänzung: es sollte ein Titel erstritten werden, so als Einstieg, also ein Gerichtsurteil über den Mindestbetrag an Unterhalt. Damit nichts verjährt. Das geht auch mit öffentlicher Zustellung. Dann wäre das erledigt. Und dann heißt es abwarten.

Es gibt einige Programme im WWW, die es in vielen Fällen ermöglichen, jemanden, der in den USA lebt, auch dort zu finden, mach dich da mal schlau. Selbst wenn Du die "social" hättest, allein hilft das auch nicht weiter.

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 18.05.2013 17:08

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Auch um den Titel kümmert sich der Beistand.
http://www.trennungsfaq.de/jugendamt.html

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sandra72123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Eine Beistandschaft habe ich damals mit der Beantragung des Unterhaltsvorschusses abgeschlossen.

Dies ist also geklärt.

Wie lange ist denn die Verjährungsfrist, wenn kein Urteil vorliegt?

Soweit ich mich noch erinnere, hat man sich ja damals bei dem Gerichtstermin mit ihm geeinigt, dass er (der Vater) ab einem bestimmten Zeitpunkt, ab dem er Arbeit haben sollte, zahlt. Aus der Arbeit ist ja dann nichts geworden.

Und inwiefern muss ich mich selber kümmern? Also kann das JA verlangen, dass ich z.B. einmal monatlich bei den Eltern nachfrage, ob die etwas gehört haben?



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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sandra72123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 6x hilfreich)

An Hamburgerin01

Ich hatte noch etwas vergessen: DAS JA sagte mir, wenn wir diese Sozialnummer herausbekommen, könnte er gefunden werden. Das hat sich für mich schon so angehört, dass es sicher ist, ihn damit ausfindig zu machen.

Wieso soll denn die Sozialnummer alleine nicht genügen?

Wir hätten ja dann den Namen und das Geb.-Datum. Genügt das mit der Nr. doch nicht?

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119481 Beiträge, 39731x hilfreich)

Die Sozialversicherungsnummer hat in den USA eine ganz andere Bedeutung als in Deutschland.
Dort wird diese Nummer für viele Dinge des täglichen Lebend benötigt (Kontoeröffnung, Kreditkarte, etc.)

Insofern ist diese durchaus gut geeignet jemanden ausfindig zu machen.


Aber das ist nicht die Aufgabe der Mutter hier a la Rockford tätig zu werden ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Nochmals: die "social" hilft, aber mehr auch nicht. Die Programme, die es da gibt, sind da doch recht zuverlässig.

Das JA will offensichtlich wissen, wo er lebt, um den gezahlten Unterhaltsvorschuss geltend machen zu können. Die Interessen des Kindes vertritt es nicht mehr, wenn die Beistandsschaft beendet ist, was ja wohl hier der Fall ist. Und ein Titel scheint auch nicht zu existieren. Deshalb ja meine Empfehlung, einen Titel zu erwirken. Wenn kein Titel existiert, dann verjähren die Unterhaltsansprüche binnen drei Jahren.

Und mal ganz ehrlich, wenn man ohnehin mit den Großeltern telefoniert, dann kann man doch mal fragen, wo sich der Kindsvater aufhält, bzw. ob die Social bekannt ist. Schließlich geht es hier um die Rückzahlung von Steuergeldern, dass da nachgeforscht wird, ist doch auch im Interesse der Mutter.

wirdwerden

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