Vater beim Jugendamt verschweigen

25. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.01.2010 13:05:56
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater beim Jugendamt verschweigen

Hallo zusammen,
und zwar habe ich folgendes Problem. Ich weiß, dass das was ich jetzt hier erzähle nicht in Ordnung ist und ich habe meine Gründe, weshalb das alles so abgelaufen ist. Ich bin meinem Ex Freund vor 1,5 Jahren fremdgegangen, was ich ihm aber nicht erzählt habe. Dann bin ich schwanger geworden und die Chancen stehen nun 50/50, dass er auch der Vater ist.Mit dem anderen Mann habe ich keinen Kontakt und er weiß auch nichts von dem Kind, was auch so bleiben soll. Nun haben wir uns getrennt und ich möchte ihn auch raushalten in Sachen Geld etc. und er möchte auch rausgehalten werden, obwohl er nicht weiß, dass er nicht der leibliche Vater sein könnte. Auf jeden Fall schickt dir ARGE mich jetzt zum Jugendamt wegen UVS. Dort habe ich "Vater unbekannt" angegeben und halt gesagt, dass mein Kind durch einen Onenightstand entstanden ist. Was ja auch eigentlich so ist. Die wollen jetzt von mir einen Bericht haben, wie das alles abgelaufen ist, wo und wann.. Wie schon gesagt, dass das alles nicht so in Ordnung ist, weiß ich auch. Der vermeindliche Vater kommt "seinen" Sohn auch regelmäßig besuchen. Ich möchte ihn nur aus allem raushalten, weil ich mir eben nicht hundert Prozent sicher bin, ob er auch der Vater ist. Was passiert denn jetzt beim Jugendamt? Komm ich da mit der Geschichte durch oder werden da noch irgendwelche Nachforschungen angezettelt? Ich habe einfach Angst, dass dort ein Vaterschaftstest gemacht wird und mein Ex Freund erfährt, dass er womöglich nicht der Vater ist, die Chance besteht ja nunmal. Ich weiß, dass ich und mein Kind das nicht überleben würden. Und nicht im übertragenem Sinne, sondern ich wirklich um unser Leben fürchte.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
? Ich habe einfach Angst, dass dort ein Vaterschaftstest gemacht wird und mein Ex Freund erfährt, dass er womöglich nicht der Vater ist


Diese Vorgehensweise würde ich in Ordnung finden. Meinst du nicht, dass der evtl. *Kuckucks-Vater* ein Recht darauf hat, zu wissen, ob er Vater ist oder nicht.
Jedenfalls hat das Kind ein Recht zu erfahren, wer sein leiblicher Vater ist.

quote:
Nun haben wir uns getrennt und ich möchte ihn auch raushalten in Sachen Geld etc. und er möchte auch rausgehalten werden,


Dafür wollt ihr den Staat, also uns Steuerzahler, in die Pflicht nehmen.
Ehrlich gesagt, da würde ich auch gern rausgehalten werden.

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12326.01.2010 13:05:56
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich hat er ein Recht darauf, das weiß ich auch. Mir ist mein Verhalten schon sehr bewusst. Wenn es wirklich mal dazu kommen sollte, dass mein Kind mal so krank wird, dann muss ich dann da durch und es ihm sagen. Mir geht es nicht um das Geld. Ich MUSS es machen wegen der ARGE. Wegen mir verzicht ich da gerne drauf, aber das darf ich nicht. Über das was ihr schon gesagt habt, denke ich jeden Tag nach. Ich hätte von Anfang an reinen Tisch machen sollen, hab ich aber nicht, was ich im Nachhinein zutiefst bereue. Übrigens gehen beide nicht arbeiten, von daher wäre da sowieso nichts zu holen. Worum es mir aber wie gesagt sowieso nicht geht. Ich weiß einfach nicht, wie ich aus der Nummer wieder rauskomme. Es ist einfach jetzt zu spät dafür. Es würde mich das Leben kosten, welches mir ja wurscht wäre, aber auch das Leben meines Sohnes und das ist mir nicht wurscht.

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#4
 Von 
Gaestin
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 88x hilfreich)

Hallo Chaoscity,

wenn Dein EX der Vater ist dann:

quote:
er möchte auch rausgehalten werden
geht das gar nicht!

Da Du noch Kontakt hast, versuche an "Material" von Ex zu kommen und kläre für Dich ersteinmal, ob er der Vater ist. Zigarette, Zahnbürste etc. Private Institute findest Du im Netzt, die können Dir sagen, was sie brauchen.

Wenn Du dann weißt, ob Dein Ex der KV ist oder nicht, kannst entscheiden, wie Du weiter vorgehst, denn das
quote:
Ich weiß, dass ich und mein Kind das nicht überleben würden. Und nicht im übertragenem Sinne, sondern ich wirklich um unser Leben fürchte.

würde mir auch Angst machen!
Sollte Dein EX der KV, musst Du ihn angeben, Du machst Dich sonst strafbar!
Offensichtlich wurde die Vaterschaft noch nicht anerkannt, deshalb würde ich vor dem Hintergrund (Angst ums Leben) sofort klären, wer der KV ist und wenn Ex es nicht ist, den Kontakt auch abbrechen, auch wegen dem Kind.

gaestin


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#5
 Von 
gast10
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 55x hilfreich)

meines Wissens nach sind heimliche Gentests zwischenzeitlich bei Strafe verboten. Vor einiger Zeit war dies groß in Mode, damit Väter die Echtheit ihrer Kinder selber prüfen konnten. Da dies aber das Persönlichkeitsrechte des Kindes verletzen, wurde das unter Strafe gestellt. Genauso verletzt es aber in umgekehrter Folge das Persönlichkeitsrecht des Mannes, von ihm heimlich einen Gentest anfertigen zu lassen. Die TEin würde sich dadurch noch mehr in Schwierigkeiten bringen. Wenn man von der ARGE lebt, wird wohl auch kaum Geld dafür übrig sein, den Test zu bezahlen.

Wenn der vermeintliche ggf. tatsächliche Vater ihn besuchen kommt, sollte man ihm eigentlich sagen, dass er womöglich nicht der Vater ist und das es für das Wohl des Kindes ratsam wäre, einen Vaterschaftstest durchführen zu lassen.

Das soll doch hoffentlich nicht wieder so eine Ehrenmordgeschichte werden? Vom Tonfall der Erzählung nach aber schon, wenn einem das eigene Leben schon egal ist und man eigentlich mit rechnet, für einen OneNightStand mit dem Tod bestraft zu werden.

Da sollte man vielleicht, sofern man türkischer Abstammung wäre, bei folgender Adresse Rat suchen:
http://www.türkische-moschee-niederkassel.de/Camii-Gewalt-Zwangsheirat-Ehrenmorde.html
da gibts auch eine Telefonnummer die man anrufen kann. Ich hoffe, die sind so seriös, wie sie vorgeben.
die Religionskritische Seite open-speech.com hat auch einige religiöse Aussteiger, die so eine Art Selbsthilfegruppe bilden. Vielleicht können auch die dann ein paar Tipps geben.

Es soll Männer und Väter geben, die auch ein nicht biologisches Kind als eigenes Kind betrachten und aufziehen und gerne mit ihm zusammen sind. Aber je früher sie die Wahrheit wissen, umso besser ist es. Wenn das Kind mal 12 oder 13 Jahre alt ist, und aus irgendeinem Grund bekannt wird, dass der vermeintliche Vater es dann doch nicht ist, ist das Abwenden des Vaters vom Kind mit hoher Wahrscheinlichkeit gegeben und noch für alle Beteiligten mehr belastend als in der Anfangsphase.

Versteckspielen geht nicht auf Dauer, es belastet auch das eigene Gewissen und das verrät einen irgendwann, und wenns über Umwege sein sollte.

Ist der Vater angeblich unbekannt, eine Mitarbeiterin der ARGE sieht aber irgendwann rein zufällig die Personen beieinander in vertrautem Umgang, gibts Nachforschungen und Strafen, Anzeige wegen Betrugs und Erschleichen von Leistungen, einfach alles sehr unangenehme Dinge.

Möglicherweise kann ein Frauenhaus Hilfe bieten, die Caritas ggf. auch, bei Ehrenmord-Ängsten raten die meisten Magazine sonst nur dazu, weit weit weg zu ziehen, weil einen wirklichen sicheren Schutz gibt es davor leider nicht.
Dem Jugendamt gegenüber sollte man versuchen, die Situation mündlich zu erklären und eine berechtigte Angst oder Androhung nahelegen. Aber auch der Umgang mit dem Jugendamt muss vorsichtig gemacht werden, diese sind zuerst auf das Wohl des Kindes bedacht und könnten bei einer Gefährdungslage ggf. das Kind wegnehmen. Oder sie laden den "Vielleicht"-Vater einfach ein, Stellung zu beziehen. Daher denke ich, wäre es wichtig, erst noch Expertenrat von Hilfsorganisationen (z.B. den genannten) einzuholen, hier ist nur ein Laienforum und dies vor Allem in rechtlichen Fragen, wobei dieses Thema hier tieferer Natur zu sein scheint.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12314.06.2010 10:35:19
Status:
Praktikant
(588 Beiträge, 336x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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