Vater angeben bei Jobcenter Jugendamt?

17. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Sonny12
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 11x hilfreich)
Vater angeben bei Jobcenter Jugendamt?

Guten Tag,

folgender Sachverhalt.

Eine Bekannte (21 Jahre) hat letztes Jahr ihre Tochter zur Welt gebracht. Sie bezieht ALG-II. Ihr Ex Freund ist in keiner Geburtsurkunde oder so bei der Tochter als Vater und auch bei keiner Behörde angegeben, da er zur Vaterschaftsanerkennung einen gültigen Personalausweis vorlegen muss, er dies aber nicht kann, da kein Geld, keinen festen Wohnsitz, somit Wohnungslos ist.

Er interessiert sich auch nicht wirklich dafür.

Jetzt wurde die Bekannte vom Jobcenter aufgefordert folgende Unterlagen einzureichen bezüglich der Prüfung der übergangenen Unterhaltsansprüche, nachzureichen:

vollständig ausgefüllte Anlage UH3
Vaterschaftsanerkennung für Kind
Nachweis über Antragsstellung für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (zu beantragen bei Jugendamt)


Da ihr Ex Freund keine Vaterschaftsanerkennung machen kann da er keinen gültigen Personalausweis besitzt und ohne Geld selbigen nicht beantragen kann sowie Wohnungslos und ohne festen Wohnsitz ist, möchte meine Bekannte ihn nicht angeben um Probleme etc aus dem Weg zu gehen und da er sich auch so nicht kümmert.


Sie würde jetzt also nur die UH3 Anlage sowie den Nachweis über Antragsstellung für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz abgeben wollen beim Jobcenter.

Geht dies alles so oder was muss sie beachten oder muss sie den Vater angeben?

Sie möcte ihn nicht angeben da er ja am ende Anspruch hat und Rechte bezüglich der Tochter obwohl er sich nicht kümmert etc.

Des Weiteren ist er Konsument von Drogen (Canabis). Schon aus diesem Grund möchte sie es nicht.

Hoffe auf hilfreiche Antworten.

Vielen Dank.


-- Editiert von Moderator am 17.05.2015 15:11

-- Thema wurde verschoben am 17.05.2015 15:11

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32847 Beiträge, 17253x hilfreich)

Selbstverständlich muß sie den Vater angeben.
Sie möcte ihn nicht angeben da er ja am ende Anspruch hat und Rechte bezüglich der Tochter obwohl er sich nicht kümmert etc. Schön, daß jemand so offen zugibt, dem Kindsvater seine Rechte vorenthalten zu wollen - legal ist das natürlich nicht.

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#2
 Von 
Sonny12
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Selbstverständlich muß sie den Vater angeben.
Sie möcte ihn nicht angeben da er ja am ende Anspruch hat und Rechte bezüglich der Tochter obwohl er sich nicht kümmert etc. Schön, daß jemand so offen zugibt, dem Kindsvater seine Rechte vorenthalten zu wollen - legal ist das natürlich nicht.


Selbst wenn sie ihn angeben würde, würdeer keine Vaterschaftsanerkennung machen können dazu ein gültiger Personalausweis Voraussetzung ist.

Dies kann er aber nicht aus o.g. Gründen. Weiterhin hat er ja dann rechte bezüglich der Topchter obwohl er sich gar nicht kümmert etc


Bitte ausführliche Hilfestellungen bzw. Problemlösungsvorschläge, wenn möglich.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32847 Beiträge, 17253x hilfreich)

Dies kann er aber nicht aus o.g. Gründen. Ja und? Trotzdem ist der Vater. Es gibt kein Gesetz, das besagt, Väter ohne Ausweis dürfe man verschweigen.
Weiterhin hat er ja dann rechte bezüglich der Topchter obwohl er sich gar nicht kümmert etc Wie oft wollen Sie diesen Satz eigentlich noch wiederholen? Was ich davon halte, schrieb ich schon - lesen Sie es doch mal.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38384 Beiträge, 13987x hilfreich)

So naiv kann doch wohl keiner sein.

1. Wer Geld haben will, der muss auch die Voraussetzungen dafür erüllen. Und dazu gehört nun mal die Angabe des zur Zahlung von Unterhalt Verpflichteten. Ob der Anspruch dann durchsetzbar ist, das ist eine andere Frage.

2. Das Kind hat einen Anspruch auf Kenntnis des Vaters. Wie dann ohne Ausweis das urkundentechnisch durchgesetzt wird, das ist eine andere Frage. Da kümmern sich auch andere drum.

3. Perso bekommt man auch ohne festen Wohnsitz. Man muss sogar einen in Deutschland haben, ansonsten ist das ein ordnungswidriges Verhalten, Bussgeld bis zu 5000 €, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.

4. Wenn sie Infos zurückhält, um die Subventionen von uns allen zu erhalten, dann könnte durchaus der Straftatbestand des Betruges erfüllt sein. Folge: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.

5. Was mich erstaunt: wieso weiss sie so genau über den derzeitigen Status des Vaters bescheid? Wo kriecht den der Obdachlose derzeit unter? Bei ihr?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119587 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat:
Bitte ausführliche Hilfestellungen bzw. Problemlösungsvorschläge, wenn möglich.

A) Sich gesetzetreu verhalten und den Namen nennen
B) Rechtswidrig den Namen verschweigen (und wenn es auffällt mit den Konsequenzen leben)
C) Antrag zurückziehen, dann muss sie weder Namen nennen noch gegen Gesetze verstoßen



Das Kind hat ein Recht darauf zu erfahren wer sein Erzeuger ist.
Der Vater hat ein Recht darauf als Vater benannt zu werden.

Die Mutter hat hier keinerlei Recht dieses zu verwehren.



Natürlich kann sie vorbringen, das sie den Namen nicht kennt (ist halt bekanntermaßen nicht üblich, das beim Quickie auf dem Parkplatz oder so Namen ausgetauscht werden).

Wäre nur dumm wenn sich der Vater irgendwann mal berappelt und dann bei den Ämtern vorstellig wir un dverwundert hört das sie seinen Namen angeblich nicht kennt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38384 Beiträge, 13987x hilfreich)

@ Harry: viel üblicher ist doch Nachfolgendes. "Ich weiss nicht, wer der Papa ist," oder wie hier "er hat keinen Ausweis, ich weiss nicht , wo er ist..." und wenn dann die 72 Monate der Unterhaltsvorschusskasse aufgebraucht sind, dann plötzlich kommt die Erinnerung. Daddy kann nicht in Anspruch genommen werden, da keine Inverzugsetzung da war, und wenn rückwirkend nur für einen Teil der Leistungen. Und man lebte glücklich und zufrieden mit dem Kind zusammen .....

wirdwerden

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32847 Beiträge, 17253x hilfreich)

Es spielt keine Rolle was Sie angibt, ein Wohnungsloser wird das niemals mitbekommen. Auch wird der keine Probleme bekommen oder gar belästigt werden. Ohne Wohnsitz, ohne Einkommen, ohne irgendwas Ein Wohnungsloser, vorausgesetzt, er ist kein illegaler Einwanderer, kann ganz schnell wieder einen Wohnsitz und eine Meldeadresse haben - auch im Obdachlosenheim muß man sich nämlich anmelden und kriegt dann jede Menge Behördenpost...

1x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38384 Beiträge, 13987x hilfreich)

Außerdem wüsste ich nicht, wie man ohne Perso ALG II bekommt. Die Sache stinkt doch zum Himmel. Denn Daddy wird ja wohl auch von uns allen leben, oder?

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 17.05.2015 16:19

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32847 Beiträge, 17253x hilfreich)

Denn Daddy wird ja wohl auch von uns allen leben, oder? Das ist jetzt rein spekulativ - es gibt eine Menge Obdachlose, die, landläufig gesprochen, zu verpeilt sind wegen Alkohol, Drogen oder psychischen Krankheiten, um ihre Behördengeschichten geregelt zu kriegen. In dem Falle (wenn er das geregelt bekäme) würd er ja vermutlich auch in einem Wohnheim leben und nicht wo-auch-immer.
Hier sollte es um das Kind gehen, und das Kind an Anspruch zu Erfahren wer die Eltern sind. Na sicher doch. Nur hat mich das "Von-dem-hörst-Du-eh-nie-wieder-was" gestört - Obdachlosigkeit, und schon gar in der Form des Platte-Machens, muß ja nun kein Dauerzustand sein.

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