Unterstützung vom Staat

6. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Katrin42
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterstützung vom Staat

Habe mich vor kurzem von meinem Mann getrennt, aber nicht scheiden lassen.Wir leben also ab 1.Januar 2013 ständig getrennt!
Nun verdienen ich bei 40 Std. pro Woche 1000 Euro netto.
Steht mir da Unterstützung vom Staat zu?
Desweiteren würde mich interessieren, ob man als ständig getrennt lebend die Steuererklärung zusammen oder getrennt abgibt?
Hoffe es kann mir jemand helfen!
Schon mal Danke!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

In erster Linie ist Ihr Mann Ihnen gegenüber unterhaltspflichtig. Erst wenn dieser nicht leistungsfähg ist, käme ein Anspruch auf Alg 2 in Frage. Dazu müßte Ihre Miete grob gerechnet bei 350 Euro oder mehr liegen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
Katrin42
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Miete liegt bei 480 Euro warm und noch Strom dazu, dann sind das 510 Euro warm!
Können sie was zur Steuerklärung sagen?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Ab dem auf die Trennung folgenden Jahr wird man getrennt veranlagt. Für 2013 können Sie also noch gemeinsam veranlagt werden.
Eine Miete von 480 Euro dürfte für Einzelpersonen nicht dauerhaft vom Jobcenter übernommen werden, außer in sehr teuren Städten wie München.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#4
 Von 
Katrin42
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Miete soll ja nicht ganz übernommen werden, sondern bezuschusst werden.
Das wäre in einem Vorort von Hannover!


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#5
 Von 
Katrin42
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist auch nur eine 2 Zimmer Wohnung.
Das hiesse also, man kann sich das Single Leben gar nicht mehr leisten in Deutschland?

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Wenn sie zu hoch ist, wird sie nur bis zur Grenze der übernahmefähigen Miete bezuschußt. Und dieses Problem haben nicht bloß Singles...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Katrin42,

Bis zur rechtskräftigen Scheidung steht dir evtl Trennungunterhalt zu.


Grober Überschlag:

Rechne beide EK zusammen und teile sie durch zwei.

Der Staat wird genauso rechnen.

Jeder Partner hat einen Selbstbehalt von 1100€

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

@edy

quote:
Jeder Partner hat einen Selbstbehalt von 1100€


Korrektur:

Wenn keine Kinder im Spiel sind, dann sind es seit 01.01.2013 1200 € aus dem bereinigten Netto. Die 1100 € gelten nur, wenn KU noch mit im Spiel wäre.

lg

Robert


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#9
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Robert,

kannst Du mir mal den Punkt aus den LL nennen, der dieses regelt?

Dankeschön!

LG nero

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