Unterhalzskürzung bei Lehrbeginn??

2. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
kajana
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalzskürzung bei Lehrbeginn??

Hallo ...

Ich bin seit 1998 geschieden ,habe 2 kinder 11 und 16 J. aus dieser Ehe, für die mein Ex-mann Unterhaltspflichtig ist.
Mittlerweile lebe ich wieder in einer "Eheänlichen" Lebensgemeinschaft und der Ex ist wieder verheiratet.
mein Sohn hat nun im Sommer 06 seinen Hauptschulabschluß gemacht und ist nun in der Berufsschule und macht eine Lehre.
Allerdings "verdient" er gerade mal 100.-E plus pro geleisteten Arbeitstag im Betrieb 10.- E .
Jetzt haben wier (zum zig-sten mal!!!) wieder einen Brief seines Anwaltes bekommen in dem er eine Neuberechnung aufgrund der " Lehr-Einkünfte" fordert!!
Kann er wirklich wegen den paar Kröten den Unterhalt kürzen?
Muß dazu sagen das ich schon von anfang an um jeden Cent für die Kinder Kämpfen mußte..
Und wir das Geld auch wirklich brauchen.

Wäre über Infos echt froh...

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Papa-Ralf
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das kann er verlangen.

Unterhaltsberechtigt ist nämlich nur, wer bedürftig ist.

Und wer eigenes Einkommen hat - ist eben nicht mehr bedürftig.

Sei doch foh, dass der Sohn nicht mehr abhängig ist von Vaters Kohle.

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#2
 Von 
kajana
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Papa-Ralf

Wnn mein Sohn mehrere Hunderter Verdienen würde wäre ich sicher Froh... Aber jetzt siehts so aus das er endlich mal etwas ( max. 150-160 Euro)mon. bekommt...davon kostet allein die Fahrkarte schon 31,- die er nun braucht.
für ihn würde das bedeuten das er das geld das der Vater abzieht ich leider bei ihm abziehen muß!! Mein neuer partner verdient auch nicht gerade viel und ist für seine Ex-Frau und Kind Unterhaltspflichtig...
Im mommemt kostet es leider echt viel eine Ausbildung zu machen...Bücher hefte,Werk-materialien...
und dem Vater gehts finanziel recht gut!! was wir leider nicht behapten können...

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#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Fragen:
Habt ihr auf die Briefe des Anwalts reagiert?
Was zahlt Dad an Unterhalt?
Welches Einkommen hat Sohnemann netto?

-----------------
"gruß azrael"

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#4
 Von 
kajana
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Brief kam heute erst an... aber ich werd wohl zu nem Anwalt gehen müssen...hoffe das ich einen guten finde und schnell einen Termin bekomme.

Sohn Verdient diese 150-160 Euro Netto.Je nachdem wieviel arbeitstage im Monat sind (Er geht überwiegend in die Berufsschule.
UH weiß ich so auf die schnelle nicht genau...bekomme für beide Kinder 547.- e...
waren glaub knappe 300 für den großen und ca.250 für die kleine(11)

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#5
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Jetzt haben wier (zum zig-sten mal!!!) wieder einen Brief seines Anwaltes bekommen in dem er eine Neuberechnung aufgrund der Lehr-Eink�nfte fordert!!


Ich fragte deswegen.

Wenn Sohnemann 150,- im Monat netto verdient, werden 90,- berufsbedingte Aufwendungen abgezogen, der Rest (=60,-] durch 2 geteilt (=30,-) und das kann Dad vom Unterhalt abziehen.

Genauso, wie du jahrelang das Recht auf Höherstufung und Anpassung des Unterhaltes hattest, hat der Vater ebenfalls das Recht, den Unterhaltsanspruch durch das Einkommen eures Sohnes zu mindern.

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kajana
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

@ azrael

ok , Danke... das ist mal ne klare aussage.
ich reg mich nur darüber so auf weil ich wie gesagt seit Jahren um jeden pfennig kämpfen musste und ich weiß das mir um einiges mehr zugestanden wäre.. Er hat aber immer alle möglichen tricks und lücken benutzt um weniger zahlen zu müssen... (z.b. über ein Jahr krankschreiben lassen =Unterhalt wurde dann bei scheidung auf das "krankengeld"berechnet...dann wieder voll arbeiten gegangen... bis ich das rausbekommen habe..fast ein jahr später...fast zwei jahre kampf um die nachzahlung und am ende erst nicht bekommen...da hatte er dann wieder einen neuen weg gefunden wie er sich drücken konnte)
Er hat wieder geheiratet... zwei verdiener also...aber angeblich zahlt er seiner frau ein "Darlehn" zurück das er für die Scheidungskosten von Ihr bekommen hat...usw...
Er hat einen guten Anwalt...und ich einfach keine lust auf Jahrelangen Rosenkrieg!
Aber mal sehen was dabei rauskommt...denn diesmal such ich mir einen guten Anwalt...Jetzt langts mir dann doch auch...
Aber Danke für die Info...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Ich kann deinen Frust gut verstehen. Such dir einen fähigen Anwalt für Familienrecht!

quote:
Er hat wieder geheiratet... zwei verdiener also...aber angeblich zahlt er seiner frau ein Darlehn zur�ck das er f�r die Scheidungskosten von Ihr bekommen hat...usw...


Da würde ich den Anwalt mal nachhaken lassen, das müsste er ja anhand eines Vertrages und geleisteter Zahlungen nachweisen können ;)

"gruß azrael"

-- Editiert von azrael am 02.01.2007 21:53:11

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#8
 Von 
kajana
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke azrael..

genau das werde ich nun auch tun...nur woher weiß ich welcher Anwalt auch gut ist?
Gibts da irgendeine " Best -off-List" für Anwälte :???:

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#9
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Da kann ich dir leider nicht weiter helfen. Vielleicht kann dir hier noch jemand anders was sagen. Viel Glück!

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-975
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 123x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Wo steht denn, dass die neue Frau für den Sohn aufkommen soll???

Das Kindergeld bekommt übrigens nicht der Sohn, sondern die Eltern. Muttern wird es ausgezahlt, dem Vater anteilig angerechnet.

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"gruß azrael"

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