Unterhaltszahlungen ohne aktives Einkommen ???? ( LBB-Fonds )

11. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Murckel00
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltszahlungen ohne aktives Einkommen ???? ( LBB-Fonds )

Wenn man wegen Schwerbehinderung und Spezialisierung trotz intensiver Bemühungen keinen Arbeitsplatz erhält und deshalb kein aktives Einkommen erzielt, ist man dann trotzdem den 2 volljährigen Kindern weiter Unterhaltsverpflichtet?
Der Anfang der 90 iger Jahre vereinbarte Unterhaltstitel enthält leider keine "Volljährigkeitsklausel".

Muss ich jetzt Fondsanteile verkaufen, obwohl diese als Rentenvorsorge gedacht sind und auch erst 2017 fällig werden?

Herzlichen Dank für Meinungsäußerungen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zuhoerer
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 2x hilfreich)

Du hast seit ueber zehn Jahren den gleichen Unterhaltsbetrag gezahlt ? Oder gab es eine Staffelung ? Warst Du damals schon behindert ? Hat sich Dein Einkommen seit damals veraendert ? Wenn's weniger geworden ist, sofort zum Anwalt und durch rechnen lassen, ob Abaenderungsklage erhoben werden muss. Das mit den Fondsanteilen kann ich leider nicht sagen, aber sicher der Anwalt.

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#2
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Wann sind Kinder 18 geworden? oder wann werden sie 18 Jahre?
Haben sie ihre Ausbildung beendet oder sind sie noch in der Schulausbildung oder studieren sie etc.
Was ist mit der Kindesmutter? ab Volljährigkeit ist auch sie barunterhaltspflichtig. Wenn Kinder BAFÖG beantragen wird eigentlich das Einkommen der Eltern überprüft?
Mach da mal einpaar Angaben mehr.

Gruß Thessa

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