Unterhaltszahlungen Ehemann an Kinder aus vorheriger Beziehung

28. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb496404-96
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltszahlungen Ehemann an Kinder aus vorheriger Beziehung

Hallo, ich hoffe hier ein bisschen Licht ins Dunkle zu bekommen.
Mein Ehemann hat zwei Kinder (12 und 15 Jahre) aus einer vorherigen Beziehung, ich habe ein Kind (10 Jahre, Pflegegrad 4) mit in die Ehe gebracht und wir haben ein gemeinsames Kind (1 Jahr).
Gestern kam eine Berechnung des Jugendamtes bezüglich des Unterhaltes für seine zwei Kinder, demnach soll er mit seinem Einkommen von 1750€ Netto, 460€ Unterhalt zahlen. Mein Mann ist Alleinverdiener, zu seinem Gehalt kommt noch das Kindergeld für meine und unsere Tochter und das Pflegegeld für meine Tochter, welches aber nicht mit in die Haushaltskasse fließt sondern für Ihre Bedürfnisse und meine Entlastung genutzt wird.
Komisch finde ich in der Berechnung, das er da nur als alleinstehender Mann vom Selbstbehalt her mit drei Kindern berücksichtigt wird. Ich und meine Tochter werden nicht berücksichtigt, obwohl wir ja mit vom Gehalt meines Mannes leben. Ich bin auf Grund der Pflege meiner Tochter nicht arbeiten, bzw zurzeit auch wegen der einjährigen und der Unterhaltsvorschuss für meine Tochter viel mit der Ehe weg.
Wir können die 460 € nicht zahlen, kommen so grad über den Monat, liegen 28€ über den Hartz4 Satz, Pflegegeld darf da nicht mit berechnet werden, weil es zur Sicherstellung der Pflege gedacht ist.
Ich bin richtig verzweifelt, weil ich nicht weiß wie es hier weiter gehen soll, wenn wir 460€ ans Jungendamt zahlen.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Hi,

die vom JA errechnete Summe liegt bereits unter dem Mindestunterhalt.

Deine Tochter wird nicht berücksichtigt, da dein Mann mit dieser nicht verwandt ist. Eure gemeinsame Tochter wird ja berücksichtigt und sicher wird da auch ein geringer Betrag für sie ausgewiesen in der Berechnung.

Du wirst nicht berücksichtigt, da er nicht in der Lage ist den Mindestunterhalt zu zahlen und minderjährige Kind im Unterhaltsrecht vor den erwachsenen Ehepartnern (Ausname wären Mütter mit Kindern unter 3 Jahren, wenn ebe nder Mindestunterhalt gezahlt werden kann) oder volljährigen bzw. in Ausbildung stehenden Kindern kommt.

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Das Netto von 1750 € ist das bereinigt ? ( oder überweist ihm der Arbeitgeber 1750€ ? )

edy

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#3
 Von 
fb496404-96
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

1750€ überweist ihn sein Arbeitgeber. Wobei da 300€ freiwillige Zulage bei ist für das private Auto, weil er damit Auslieferungen durchführt.

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#4
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von fb496404-96):
1750€ überweist ihn sein Arbeitgeber. Wobei da 300€ freiwillige Zulage bei ist für das private Auto, weil er damit Auslieferungen durchführt.


Dann können die 300 Euro m.E. nicht einfach in voller Höhe angerechnet werden. Der Aufwand für die geleisteten Auslieferungen ist in Abzug zu bringen.

Seid ihr sicher, dass alle weiteren berufsbedingten Aufwendungen bei der Berechnung des bereinigten Einkommens in Abzug gebracht werden ? Bei Mangelfällen gibt es meines Wissens keine Pauschale. Und deshalb könnte es ratsam sein, die tatsächlichen Aufwendungen geltend zu machen.

Ein Beratungsgesspräch bei einem Anwalt könnte sich lohnen. Denn es geht schließlich um viel Geld !

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#5
 Von 
fb496404-96
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, das Einkommen ist nicht bereinigt, das wusste wir bis eben garnicht, es wurde sein Nettoeinkommen als Berechnungsgrundlage genommen.

Wir werden Montag beim Jugendamt anrufen und um einen Termin bitten, um die komplette Berechnung gemeinsam mit der Sachbearbeiterin durch zu gehen.

Zitat (von Marcus2009):
Zitat (von fb496404-96):
1750€ überweist ihn sein Arbeitgeber. Wobei da 300€ freiwillige Zulage bei ist für das private Auto, weil er damit Auslieferungen durchführt.


Dann können die 300 Euro m.E. nicht einfach in voller Höhe angerechnet werden. Der Aufwand für die geleisteten Auslieferungen ist in Abzug zu bringen.

Seid ihr sicher, dass alle weiteren berufsbedingten Aufwendungen bei der Berechnung des bereinigten Einkommens in Abzug gebracht werden ? Bei Mangelfällen gibt es meines Wissens keine Pauschale. Und deshalb könnte es ratsam sein, die tatsächlichen Aufwendungen geltend zu machen.

Ein Beratungsgesspräch bei einem Anwalt könnte sich lohnen. Denn es geht schließlich um viel Geld !

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#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von fb496404-96):
1750€ überweist ihn sein Arbeitgeber. Wobei da 300€ freiwillige Zulage bei ist für das private Auto, weil er damit Auslieferungen durchführt.


Also die 300€ sind in den 1750€ enthalten?

Wichtig: vorerst beim JA nichts unterschreiben.

Evtl. ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Familienrecht vereinbaren.

edy

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#7
 Von 
fb496404-96
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, die stehen unter seinem vertraglichen Gehalt als freiwillige Zulage.

Zitat (von edy):
Hallo,

Zitat (von fb496404-96):
1750€ überweist ihn sein Arbeitgeber. Wobei da 300€ freiwillige Zulage bei ist für das private Auto, weil er damit Auslieferungen durchführt.


Also die 300€ sind in den 1750€ enthalten?

Wichtig: vorerst beim JA nichts unterschreiben.

Evtl. ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Familienrecht vereinbaren.

edy

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Künstlerin
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 105x hilfreich)

Wichtig ist auch, dass ihr evtl. Anspruch auf Hartz IV habt, sofern der Unterhalt tituliert ist. Bei der Berechnung müsste der dann vom verfügbaren Einkommen abgezogen werden. Auch solltet ihr mal prüfen, ob euch vielleicht Kinderzuschlag und/oder Wohngeld für Deine und Eure gemeinsame Tochter zusteht. Das würde die Haushaltskasse zumindest etwas entlasten.

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#9
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Also ganz klar, die 300 Euro dürfen nicht einfach in voller Höhe angerechnet werden. Und vermutlich kann man darüber hinaus noch weitere berufsbedingte Aufwendungen geltend machen.

Zitat (von fb496404-96):
Wir werden Montag beim Jugendamt anrufen und um einen Termin bitten, um die komplette Berechnung gemeinsam mit der Sachbearbeiterin durch zu gehen.


Du solltest vielleicht im Auge behalten, dass das Jugendamt die Interessen des Kindes vertritt. So wie das für mich aussieht, ist die Berechnung des Unterhalts schlichtweg fehlerhaft. Das Jugendamt hat ganz offensichtlich nicht das geringste Interesse daran, eure möglichen Abzüge zu erforschen ! Deshalb würde ich DIESEM Rat nicht so unbedingt vertrauen.

Dem Rat von Edy kann ich mir nur anschließen. Erst mal beim JA NICHTS unterschreiben. Die Leute legen euch einen unbefristeten Titel vor .. und wenn dein Mann den unterschreibt, dann zahlt ihr !

Bei dieser Gemengelage würde ich mich auf jeden Fall von einem Anwalt BERATEN lassen. Der soll die Berechnung prüfen ... und dann sieht man weiter.

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