Hallo,
ich habe schon einige Rechner im Internet gefunden, leider treffen die nicht 100% auf mein Anliegen.
Ich habe vor 4 Jahren ein Haus geerbt, muss dafür aber monatlich 500€ in ein Bausparvertrag (bis 2025) einzahlen um meinen Bruder auszuzahlen.
Vor 2,5 Jahren haben meine Frau und ich ein Kind bekommen und vor 1,5 Jahren geheiratet. Die Ehe funktioniert seit längeren nicht mehr und ich möchte mich vorab über die Unterhaltszahlungen informieren.
- Mein Nettoeinkommen (Vollzeit, Steuerklasse: 3) = 1970€
- Nettoeinkommen meiner Frau (15 Std. die Woche, bei Steuerklasse: 5) = 489€
- Kindergeld erhält meine Frau
Für unser Kind müsste ich laut Düsseldorfer Tabelle 349€ bezahlen.
Jedoch steige ich nicht ganz durch, wieviel Unterhalt ich für meine Frau bezahlen muss und wie lange?
Meine Fixkosten für Haus, Versicherung, Nebenkosten, Auto, Verpflegung etc. habe ich auch noch. Wenn ich den Unterhalt mit 349€ nur für unser Kind abziehe bleiben für mich abzgl. aller Nebenkosten 110€ im Monat übrig, wenn dann die Steuerklasse wieder auf 1 wechselt wäre das mein Ende! Da sind die Unterhaltszahlungen für meine Frau noch nicht mit drin.
Könnt ihr mir da genaueres geben?
Vielen Dank
mfg
Unterhaltszahlungen (2 Jahre Ehe) + Kind
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Matze-pe,
Dein Netto muss noch bereinigt werden.
Danach wird dein bereinigtes Netto unter 1900€ sein.
Vom Betrag der Düsseldorfer Tabelle werden noch 92€
(hälftiges Kindergeld) abgezogen.
Dein Zahlbetrag dürfte dann 241€ Kindesunterhalt sein.
Ob die Frau Trennungsunterhalt bekommt wird man sehen.
lg
edy
-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
Hallo,
danke für deine Info, ob sie Trennungsunterhalt und wieviel bekommt kann man so nicht abschätzen?
In einem Rechner ist bei Eingabe unserer Nettogehälter der Betrag von über 700€ rausgesprungen. Das würde überhaupt nicht gehen.
Oder entscheidet das ganz individudell der Richter?
Viele Grüße
-----------------
""
-- Editiert matze-pe am 03.03.2014 13:31
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
In einem Rechner ist bei Eingabe unserer Nettogehälter der Betrag von über 700€ rausgesprungen. Das würde überhaupt nicht gehen.
Tut es auch nicht. 1970 Euro minus 100 Euro Einkommensbereinigung minus 241 Euro Unterhalt macht 1629 Euro. Der Selbstbehalt beträgt 1100 Euro - folglich können niemals 700 Euro Unterhalt herauskommen.
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Hallo matze-pe,
quote:
Oder entscheidet das ganz individudell der Richter?
Sie wird keinen Trennungsunterhalt bekommen.
lg
edy
-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
Das sieht schon ganz realistisch aus. Da Sie oben den Steuerklassenwechsel ansprachen - wenn Ihr Einkommen dadurch sinkt, was ja der Fall sein wird, dann sinkt halt auch der Unterhalt. Die 1100 Euro Selbstbehalt bleiben hingegen.
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Vielen Dank, wie würde das aussehen wenn ich meinen Job wechsele und ein Nettoeinkommen (Steuerklasse 3) mit 2600€ hätte.
Habe nächste Woche ein Vorstellungstermin, habe mich weiter gebildet und würde (wenn es klappt) eine Höhergruppierte Stelle bekommen.
mfg
-----------------
""
Hallo ,
Ich muss dem Rechner widersprechen!!!
TE bereinigtes Netto mind. 1870€
Abzüglich Kindesunterhalt 241€
Relevantes Netto für Trennungsunterhalt = 1629€
1629€+400€( bereinigt) =2024€/2 =1021€
Selbstbehalt 1100€ gegenüber EX
Die EX bekommt keinen Trennungsunterhalt.
Oder mache ich da einen Denkfehler???
lg
edy
-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
Hallo Edy,
wie müsste man den Trennungsunterhalt berechnen, wenn das bereingte Einkommen über 1100€ wäre, müsste dann der Differenzbetrag gezahlt werden?
Also wenn ich den anderen Job bekommen:
Netto Mann: ca. 2700€
Netto Frau: 485€
bereinigt Mann: 2600€
bereinigt Frau: 435€
Unterhalt Kind (abzgl. Kindergeld): 273€
bereinigt Mann neu: 2327€
2327€+435€ = 2762€
2762€ / 2 = 1381€
Selbstbehalt 1100€
1381€-1100€ = 281€
Müsste ich meiner Freu dann 281€ Trennungsunterhalt bezahlen?
-----------------
""
Hallo matze-pe,
deine Rechnung ist o.k
Du solltest dich aber mehr mit der Bereinigung deines EK
beschäftigen.Dazu gehören z.B.0,30€ je gefahrenen km
zur Arbeit,ehebedingte Anschaffungen(Schulden).
Versicherungen vor-/während der Ehe usw.
lg
edy
-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
Danke, dann bin ich schonmal eine ganze Ecke weiter.
Ja die Anschaffungen zusammen habe ich schon mit berechnet, Schulden sind keine vorhanden. Die Autos habe ich auch beide vor der Ehe gekauft.
Die KM müsste ich mitberechnen, beim jetzigen Arbeitgeber sind es nur 4km, beim neuen wären es 50km.
Vielen Dank nochmal
-----------------
""
Netto Mann: ca. 2700€
Netto Frau: 485€
bereinigt Mann: 2600€
bereinigt Frau: 435€
Unterhalt Kind (abzgl. Kindergeld): 273€
bereinigt Mann neu: 2327€
2327€+435€ = 2762€
2762€ / 2 = 1381€
Selbstbehalt 1100€
1381€-1100€ = 281€
Das ist zwar richtig berechnet, aber mit der falschen Schlußfolgerung. Die 1381 Euro sind das, was der Frau zusteht
. Davon ist ihr eigenes bereinigtes Einkommen abzuziehen - macht 946 Euro Unterhalt.
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
TE bereinigtes Netto mind. 1870€
Abzüglich Kindesunterhalt 241€
Relevantes Netto für Trennungsunterhalt = 1629€
1629€+400€( bereinigt) =2024€/2 =1021€
Selbstbehalt 1100€ gegenüber EX
Die EX bekommt keinen Trennungsunterhalt.
Oder mache ich da einen Denkfehler???
Den machen Sie in der Tat. Hier sind es 1021 Euro, die der Frau zustehen - macht abzüglich des bereinigten Einkommens (eher 435 als 400 Euro) 586 Euro. Das macht dann 1043 Euro, was unter dem Selbstbehalt läge - es bleiben 529 Euro.
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Wenn das so stimmt wie "muemmel" es schreibt, wäre es das Ende mit meinen 28 Jahren.
Dann werde ich nichts mit dem Thema Scheidung / Trennung ansprechen, da kann ich mir dann auch gleich den Strick nehmen
-- Editiert matze-pe am 03.03.2014 16:12
quote:<hr size=1 noshade>Dann werde ich nichts mit dem Thema Scheidung / Trennung ansprechen, da kann ich mir dann auch gleich den Strick nehmen
<hr size=1 noshade>
Warum?
Jetzt in der Ehe ist es doch auch schon so, dass ein großer Teil des Einkommens nicht von dir selbst verbraucht wird, sondern vom Partner bzw. für das Kind eingesetzt wird.
Selbst wenn du Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt zahlst, hast du am Ende noch 1100€ ganz für dich allein. Hand aufs Herz: Mehr hast du doch jetzt auch nicht für dich.
Und wenn mittelfristig eine neue Stelle ansteht und ein Trennung unausweichlich ist, dann ist des taktisch geschickt, die Scheidung möglichst schnell durchzuziehen. Einkommenssteigerungen nach(!) der Scheidung wirken sich nur eingeschränkt auf den ExEhegattenunterhalt aus.
-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
Hallo muemmel,
habe den Denkfehler (meinen) erkannt.
quote:
Den machen Sie in der Tat. Hier sind es 1021 Euro, die der Frau zustehen - macht abzüglich des bereinigten Einkommens (eher 435 als 400 Euro) 586 Euro. Das macht dann 1043 Euro, was unter dem Selbstbehalt läge - es bleiben 529 Euro.
liegt's an Fasching?
lg
edy
-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
-- Editiert edy am 03.03.2014 17:02
Ich komme auf folgende Beträge:
Ihr netto: 1970€
Bereinigt: 1870€
Bei einem Kind entspricht das Stufe 2 der DDT, 291€
Ihr Einkommen nach Zahlung des KU: 1579€
abzgl.
Netto Ehefrau: 489€
= 1090€
Davon 3/7 = 467€
Gegenrechnung Selbstbehalt: 1579€ - 467€ = 1120€
Ihr Selbstbehalt bleibt gewahrt.
Zu zahlen sind:
291€ Kindesunterhalt
467€ Trennungsunterhalt
758€ gesamt
Die Berechnung ändert sich wenn:
- Ihre Frau kein Einkommen mehr erzielt
- Ihr eigenes Einkommen steigt oder sinkt
- sie ihre Steuerklasse wechseln
Trennungsunterhalt ist bis zur rechtskräftigen Zustellung des Scheidungsurteils zu zahlen
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
43 Antworten