Unterhaltszahlung trotz Erziehungsurlaub

30. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
JANG22
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhaltszahlung trotz Erziehungsurlaub

Ich bräuchte mal Hilfe zur Lösung folgenden Falles:

A + B sind gesch. Eheleute und haben 2 Kinder im schulpflichtigen Alter. Der Ehemann A hat wieder geheiratet und ein weiteres Kind mit seiner Ehefrau C. Nach dem C ein Jahr Erziehungsurlaub genommen hat, möchte A nun auch 2 Jahre Erziehungsurlaub nehmen und Ehefrau C geht volltags arbeiten. A hat nun kein eigenes Einkommen mehr und es existiert eine UH-Urkunde. Darf A überhaupt Erziehungsurlaub nehmen, wenn er unterhaltspflichtig ist? Muss evtl. C für die "Stiefkinder" aufkommen und UH zahlen?

Vielen Dank für alle nützlichen Antworten

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JANG22
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank, klingt auch einleuchtend.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JANG22
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank, klingt auch einleuchtend.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.850 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen