Wie ist die Sachlage wenn der Vater (nicht mit mir verheiratet) englisher Staatsbuerger ist und fuer den Unterhalt zahlen muss ?
Meine Ueberlegung um langfristig auf einer sicheren Basis finanziell zu sein, ist das Kind in England auf die Welt zu bringen und so fuer das Kind dieselbe Staatsbuergerschaft wie der Vater zu erhalten.
Oder ist es problemlos auch Unterhalt vom Vater zu verlangen wenn das Kind in Deutschland auf die Welt kommt ?
Haben ich und das Kind Anspruch auf Erziehungsgeld und Kindergeld
wenn das Kind einen britishen Pass hat oder ist dies ein komplizierter Prozess ?
Unterhaltszahlung mit England
3. Januar 2002
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Frage vom 3. Januar 2002 | 18:19
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltszahlung mit England
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