Hallo,
mein Sohn (volljährig) hat mir eine Anmeldebescheinigung von einer Fernschule ILS vorgelegt, um seinen Hauptschulabschluss nach zu holen. Laut Aussage Jugendamt ist dies allerdings eine nicht herkömmliche Ausbildung, da diese "nebenbei" gemacht werden kann. Ich weiss das mein Sohn nur faul zu Hause rumliegt und eigentlich nichts tut. Er will einfach nur die Hand aufhalten. Bin ich noch unterhaltsverpflichtet oder nicht??
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"Grüße aus den Bergen
Frank"
Unterhaltszahlung bei volljährigen sohn
14. September 2007
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Frage vom 14. September 2007 | 11:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltszahlung bei volljährigen sohn
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#1
Antwort vom 14. September 2007 | 15:15
Von
Status: Student (2193 Beiträge, 319x hilfreich)
Grunsätzlich gilt ab Volljährigkeit:
Keine Ausbildung - kein Unterhalt.
Sehr fraglich,ob er damit vor Gericht durchkäme,insbes. wenn er eigentlich *nichts* tut...
Ich würde nicht zahlen und abwarten.
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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"
#2
Antwort vom 14. September 2007 | 17:55
Von
Status: Master (4936 Beiträge, 783x hilfreich)
Ich kann mich leise dran erinnern, dass es auf Treffpunkt Eltern sowas gab. Da machte die Tochter den Abschluss abends an der Volkshochschule. Und Unterhalt gabs keinen, weil a) keine allgemeinbildende Schule und b) tadsüber Zeit zum Arbeiten war...
Also sehe ich keinen Unterhaltsanspruch.
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"gruß azrael"
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