Unterhaltszahlung an volljähriges Kind

22. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Roberta13
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 9x hilfreich)
Unterhaltszahlung an volljähriges Kind

Hallo liebe Leser und Ratgeber,

die Tochter (20) möchte nach dem Abitur für ein Jahr ins Ausland gehen. Sie hat sich für ein Projekt beworben, wo sie kein Geld bekommt, sondern noch Sponsoren für ihren Aufenthalt benötigt. (ca. 7.000 bis 10.000 EUR)

Die Mutter ist nicht leistungsfähig also hat die Tochter bereits vorsorglich Forderungen an den Vater gestellt, dass er für einen Teil der Kosten aufkommen soll. Da es sich aber um keine Ausbildung oder ähnliches handelt, ist der Vater der Meinung, nicht zahlen zu müssen. Das sieht die Tochter nicht ein. Leider kommen wir mit Diskussionen nicht weiter, da wir keine Niederschrift zu diesem Thema finden können.

Wie ist eure Meinung?

Ist der Vater in diesem Falle unterhaltspflichtig?

Gruß
Roberta

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Da Tochter sich weder in schulischer noch beruflicher Ausbildung befindet,sondern sich für ein Projekt beworben hat (was auch immer dieses sein mag) ist Dad raus aus der Unterhaltssache.

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"gruß azrael"

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#2
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

So wie du schon erwähnt hast, es handelt sich hier nicht um eine AUSBILDUNG!!Es ist Ihre Pflicht, schnellst möglich eine Ausbildung durchzuziehen und abzuschließen.Wenn sie dies nicht tut, muss sie leider Gottes für Ihren Unterhalt allein aufkommen.Wie lange müssten dann manche Väter und Mütter wohl zahlen? Dieses Auslandsprojekt ist absolut Ihr Ding!!!

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#3
 Von 
Mister XYZ
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 31x hilfreich)

Sehe ich ähnlich.
Kann man den Auslandsaufenthalt denn nicht irgendwie als Aus-/Weiterbildung (Fremdsprache pp.) deklarieren ? Ggf. mit Prognose auf eine unmittelbar an die Auslandsverwendung anschließende Ausbildung in ähnlicher Richtung.
Motto: Gib dem Kind (Projekt) einen anderen Namen.

Nur so könnten Sie m.E. die gem. einschlägiger Rechtssprechung geforderte Unterhaltsbedürftigkeit eines volljährigen Kindes beweisen, wenn das Kind aus der Schule entlassen wird und nicht in eine Ausbildung geht.

Gruß
mister xyz

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#4
 Von 
Kaly
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Ich hätte da mal eine Frage.habe einen Sohn der 19j.ist.Das Zusammenleben ist seid längerem nicht mehr möglich.Er geht noch hin und wieder zur Schule.keine beteiligung am Familienleben.Wollen das er auszieht.Wir sind Unterhaltspflichtig,was müßten wir denn Zahlen?

Gruß s

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" "

Sorry.....Gehört hier nicht hin!!!!!!!!!!

-- Editiert von samson01@freenet.de am 30.03.2006 15:17:40

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#5
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Um die 640,- Euro,solange er Schule oder Erstausbildung macht.Einzelheiten zur Berechnung findest du hier:

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php

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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#6
 Von 
der wissbegierige
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Kind wird demnächst 18 Jahre alt und beinnt eine Ausbildung. Es hat bereits signalisiert, diese erste Lehre vorzeitig abzubrechen, da diese nur eine Notlösung war (hatte keine andere Lehrstelle gefunden). Muß ich nach dem Abbruch der ersten Lhere dennoch weiterzahlen, bis es (das Kind) ein eingenes sozialversicherungspflichtiges Einkommen erzielt. Egal wie, welche Rechtnorm, welchen Gesetzes ist anzuwenden.

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"pretender"

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