Wilde Ehen leben auf Kosten des Fiskus
Was bei verheirateten Paaren nicht geht, ist bei wilden Ehen problemlos möglich: Unterstützt ein Partner den anderen finanziell, kann er diese Unterhaltszahlungen steuerlich absetzen. Bis zu 7.188 EUR pro Jahr erkennen die Finanzbehörden als außergewöhnliche Belastungen an.
Positiv: Die Unterstützungszahlungen sind jetzt noch leichter absetzbar. Bisher akzeptierte der Fiskus solche Zahlungen nämlich nur, wenn der eine Partner seine Bedürftigkeit mittels eines Kürzungs- oder Ablehnungsbescheids von seiten des Arbeits- oder Sozialamtes nachwies. Nach einem Schreiben aus dem Bundesfinanzministerium ist ein solcher Beleg nun nicht mehr notwendig (Az. IV C 4 - S 2285 – 16/03).
Nach neuem Recht braucht der Unterhaltsempfänger lediglich den Behörden schriftlich mitteilen, dass er mit dem Steuerpflichtigen in einem Haushalt lebt und keine öffentlichen Mittel erhält. Zudem muss er auflisten, welche Vermögenswerte er besitzt und über welche sonstigen Einkünfte er verfügt. Achtung: Eigene Einkünfte des Geldempfängers über 624 Euro im Jahr mindern den absetzbaren Höchstbetrag der Unterstützungszahlung von 7.188 EUR.
biallo.de
Unterhaltszahlung - Wilde Ehe - Info
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Rechtmäßige Ehen leben auch auf "Kosten des Fiskus". In den Genuß der Splittingtabelle zu kommen ist ein weitaus größerer Vorteil.
Mann und Frau leben zusammen; sind nicht verheiratet und haben ein gemeinsames Kind (1 Jahr alt). Vor 2 Monaten ging die Beziehung auseinander. Er, Maurer mit ca. 1000 Euro brutto zog aus dem gemieteten Haus aus und bezog eine 300 Euro Mietwohnung. Frau und Kind leben weiter im Haus. Frau geht zum Sozialamt, das wiederum an den Mann herantritt und Geld von ihm zurückfordert. Er zahlt für sein erstes Kind aus erster Ehe 200 Euro, für das Kind aus der neuen Beziehung 200 Euro, für einen Kredit 200 Euro, Miete 300 Euro. Unter dem Strich bleiben ihm 300 Euro, wovon er nun auch noch an das Sozialamt zahlen muß. Er will nicht zu einem Anwalt, aus Angst, diese Kosten zusätzlich nicht bezahlen zu können. Was kann er tun?
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1. Er kann Prozesskostenbeihilfe beantragen, bzw. sich einen Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht hlen und damit zum Anwalt gehen ( Wenn er zuwenig verdient und damit berechtig tist )
2. Was verdient der Gute denn?
Anna
Engelchen, zu Beginn der Textaufgabe stand, daß er brutto 1000 euro verdient. ...schon mal sehr verdächtig und denke, daß er wohl von Schwarzarbeit lebt ;-) ...zumal er netto 1.200 euro zur Verfügung hat und das Sozialamt dann auch noch was will
...also irgendwo muß ein Feher in der Aufgabe sein !!! außerdem würd ich da doch mal die Prozeßkostenhilfe in Anspruch nehmen, aber aufpassen, daß die Ex einen nicht wegen Schwarzarbeit anzeigt und mich auch net zu laut beschweren, sonst kommt doch noch einer drauf, das zu überprüfen ;-)
Eyyyyyyyyyyyyyyyy...... hat sich bald "ausgeengelchent !!!!
Mit Textaufgaben hatte ich schon immer meine Schwierigkeiten ;-)) Allerdings ... als Meister in dieser Disziplin kann ich dich auch nicht grad bezeichnen ;-))
Aber jetzt, wo dus so sagst ( hab mich um die Zahlen gar net so genau gekümmert....)
Sein Kredit, sofern er nicht eheprägend ist, interessiert übrigens niemanden, seine Miete mit 300 EU ist völlig OK, 360 EU sind im Selbstbehalt enthalten.
200 EU pro Kind? Ist das aufgerundet? Ansonsten n krummer Betrag, den ich nicht einzuordnen vermag.
Aber Michi Schatzi, wir kennen ja auch die Hintergrundinfos dieses Herrren nicht.... vielleicht lebt er mit einer betuchten Dame zusammen, die ihn finanziell unterstützt.... wie kann er ansonsten 1200 EU für Unterhalt, Kredit und Miete aufbringen? Dann könnte es natürlich sein, dass ihm sein SB gekürzt wurde. Ober irgendwas anderes ist hier berechnet, wovon die liebe Teufelin und der manchmal auch ganz liebe Michael nichts wissen. Und da wir unsere Kristallkugel heute noch nicht geputzt haben, lohnt es auch nicht, zu spekulieren, gelle !??
Gruß und Kuss
Anna
MOMENT, was hast Du an meinen Textaufgabenfähigkeiten auszusetzen ??? paß bloss auf, daß ich net gleich teuflisch wild werd, wenn Du mir da meine Qualitäten absprichst.
Also ich würde sagen, was will das Sozialamt denn von dem Guten fordern, wenn er EUR 1.000 brutto hat ?? nach Abzug von Sozialvers. und ggf. sogar noch Steuern, sowie EUR 400 Unterhalt (oder wegen mir auch nur 384 - 398 ;-) dürfte da nimmer viel übrig sein.
ALLERDINGS kenn ich den Steuertrick noch net (und das obwohl ich ja unbedingt meinen Steuerbescheid als Grundlage nehmen wollt) bei dem man nach EUR 1.000 brutto nach Ausgaben von EUR 900 immernoch EUR 300 zur Verfügung hat.
Glaube aber daß EUR 1.000 (pro Tag, Monat oder Jahr) auch nicht, dem Bautarif entsprechen dürfte
Und jetzt?
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