Unterhaltszahlung: 21jähriger Sohn

16. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Jule_x3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltszahlung: 21jähriger Sohn

Die Eltern leben seit 4 jahren getrennt.
Er (21 Jahre, Abendrealschüler) hat mit 16 bzw 17 die schule abgebrochen in der 7.Klasse (er hatte mehrere Male wiederholt). Er hatte seit dem nichts mehr gemacht bis dieses Jahr September. Er geht nun zur Abendrealschule um zuerst seinen Hauptschul und dann Realschulabschluss nachzuholen. Er lebt bei seiner Mutter. Vor zwei Wochen kam dann eine Benachrichtigung, dass der Vater die Scheidung eingereicht hat.
Seine Mutter war nun bei einem Anwalt und dieser teilte ihr mit, dass sie keine Unterhaltsansprüche für ihnen Sohn hätte.
Sie hat noch eine Tochter (22 Jahre), die diesen Dezember heiraten wird und schon von zu Hause augezogen ist und eine Ausbildung zur Arzthelferin macht (3. Lehrjahr).
Die Mutter verdient nur 700€ Netto.
Der Vater 2300€.

Meine Frage ist nun, wie sieht das aus?
Hat er wirklich kein Recht auf Unterhalt?

Ihm und seiner Mutter kann es kaum gelingen, so zu leben.

Die Anwältin meinte zu ihr es würde damit zusammenhängen, dass er keinen Unterhaltsanspruch hat, weil er mit 18 Jahren nichts gemacht hat.

Würde mich wirklich über eine Antwort freuen, wir sind ratlos.


-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Jule,

quote:
Seine Mutter war nun bei einem Anwalt und dieser teilte ihr mit, dass sie keine Unterhaltsansprüche für ihnen Sohn hätte.


*Sie* ab Volljährigkeit sowieso nicht. Wenn Ansprüche bestünden, dann müsste der Sohn sie geltend machen. Und zwar gegenüber beiden Elternteilen.

quote:
Er geht nun zur Abendrealschule um zuerst seinen Hauptschul und dann Realschulabschluss nachzuholen.


Dann ist tagsüber Zeit, für seinen Lebensunterhalt arbeiten zu gehen.
Besucher von Abendschulen sind nicht unterhaltsberechtigt.

quote:
Die Mutter verdient nur 700€ Netto.
Der Vater 2300€.


Warum wird kein Trennungsunterhalt verlangt?

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jule_x3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Dann ist tagsüber Zeit, für seinen Lebensunterhalt arbeiten zu gehen.
Besucher von Abendschulen sind nicht unterhaltsberechtigt.

ist ja eine miese reglung, man muss ja auch irgendwann die zeit zur erholung und zum lernen haben. Er ist wegen seiner Depressivität auch nicht in der Lage soviele Dinge zu erledigen.

quote:
Warum wird kein Trennungsunterhalt verlangt?

ich habe ja leider keine Ahnung davon und von einer solchen Option hat die Anwältin auch nichts erwähnt, was kann man denn da regeln?
Wie würde das ablaufen?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi Jule,

quote:
Er ist wegen seiner Depressivität auch nicht in der Lage soviele Dinge zu erledigen.


Ich würde meinen, ein 400-€-Job tuts auch. Dann ist noch genügend Zeit für Erholung. Zusätzlich Kindergeld.

quote:
ich habe ja leider keine Ahnung davon und von einer solchen Option hat die Anwältin auch nichts erwähnt, was kann man denn da regeln?


Du hättest während eurer Trennungszeit Anspruch auf Unterhalt gehabt.
Ob der nach 4 Jahren noch geltend gemacht werden kann, glaub ich eher nicht.
Welche Steuerklassen habt ihr?

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jule_x3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Ich würde meinen, ein 400-€-Job tuts auch. Dann ist noch genügend Zeit für Erholung. Zusätzlich Kindergeld.

das schfft er ja grade nicht. es ist schon schlimm genug, dass er zur schule gehen muss. schwer depressiv, antrieblos.
dass er den schritt in richtung schule geschafft hat ist schon ein großes wunder.

quote:
Du hättest während eurer Trennungszeit Anspruch auf Unterhalt gehabt.
Ob der nach 4 Jahren noch geltend gemacht werden kann, glaub ich eher nicht.
Welche Steuerklassen habt ihr?


ich frage mal nach , aber ich glaube er hat mir mal gesagt, dass sie Steuerklasse 5 hat.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Ah, hab dich verwechselt. du bist Sohnemann höchstpersönlich.:)

quote:
schwer depressiv, antrieblos.


Bist du in Behandlung?
U.U käme ALG2 in Betracht.

quote:
ch frage mal nach , aber ich glaube er hat mir mal gesagt, dass sie Steuerklasse 5 hat.


Im Trennungsjahr dürfen die Steuerklassen behalten werden, im Folgejahr hätten sie geändert werden müssen, so dass deine Mutter die Stkl. II hätte und somit auch mehr Einkommen erzielte.
Deine Mutter sollte einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 16.11.2009 20:15

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jule_x3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Bist du in Behandlung?
U.U käme ALG2 in Betracht.

Ja er war in Behandlung; hat es durch die schule abgebrochen, da auch eine medikamentöse Therapie im Raum stand und die Nebenwirkungen, doch sehr extrem sind.

quote:
Im Trennungsjahr dürfen die Steuerklassen behalten werden, im Folgejahr hätten sie geändert werden müssen, so dass deine Mutter die Stkl. II hätte und somit auch mehr Einkommen erzielte.
Deine Mutter sollte einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen.

Grüßle


Danke für die Info, wie sieht das mit der Steuerklasse nach der Scheidung aus?
Wir er trotz Abendrealschule angerechnet?




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

quote:
Ja er war in Behandlung; hat es durch die schule abgebrochen, da auch eine medikamentöse Therapie im Raum stand und die Nebenwirkungen, doch sehr extrem sind.


War?
U.U. könnte ein Unterhaltsanspruch bestehen, wenn das volljährige Kind außer Stande ist, sich selbst zu unterhalten. Dafür brauchts aber Gutachten und auch Behandlungen.

quote:
wie sieht das mit der Steuerklasse nach der Scheidung aus?


Hab ich dir doch oben schon erklärt, dass im Folgejahr der Trennung die Steuerklassen gewechselt werden müssen.

quote:
Wir er trotz Abendrealschule angerechnet?


*Er*.... Du? Worauf?

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 17.11.2009 09:51

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.803 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen