Unterhaltszahlung, Gütertrennung, Schulden, frage

11. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)
Unterhaltszahlung, Gütertrennung, Schulden, frage

Hallo,

Meine Freundin hat sich von Ihrem Mann getrennt. Der Mann verdient rund 3000€/Monat. Es ist ein 2 jähriges Kind aus der Ehe entstanden. Der Mann hat ohne das wissen der Frau einen Kredit von 35000€ aufgenommen.

Er selbst bietet an, 1100 freiwillig als Unterhaltszahlung für die Frau und das Kind an. Kindergeld bereit inbegriffen.

Den Zutritt zur gemeinsamen Wohnung verwehrt er. Ebenfalls die Herrausgabe Ihrer persönlichen Dinge die sie bereits vor der Ehe mit gebracht hat.

Zugleich droht er an die in der Ehe angeschafften Dinge zu verkaufen da dieser ja nach der Unterhaltszahlung kein Geld mehr hätte. Weiterhin will er Ihr die hälfte des Kredites auferlegen, also 17000 euro. Diesen Kredit hat er alleine bei der Bank beantragt und unterschrieben.

Weiterhin sagt er wenn sie mit den 1100 Euro gesamtunterhalt nicht zufrieden sei kündigt er seinen Job.

Wie läuft das alles den nun ab? Es ist zwar ein Anwalt eingeschaltet aber gerne würden wir schonmal vorher ein paar Infos und erfahrungen haben.

Mit dem verbleib des Kindes bei der Mutter ist er einverstanden. Die Kindermöbel aber auch nicht aushändigen. Es kommt auch immer die Aussage, ER habe ja nunmal alles bezahlt.

Danken euch schonmal für Infos.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

quote:
Er selbst bietet an, 1100 freiwillig als Unterhaltszahlung für die Frau und das Kind an. Kindergeld bereit inbegriffen.


Der Anwalt berechnet das korrekt. Da hier keiner die Höhe der Kreditrate kennt und Antworten auf Fragen wie: Wurde der Kredit beantragt, als die Scheidung abzusehen war oder lange davor u.a., ist das keine Frage für ein Laienforum.

quote:
Zugleich droht er an die in der Ehe angeschafften Dinge zu verkaufen da dieser ja nach der Unterhaltszahlung kein Geld mehr hätte.


Eine Liste der Gegenstände sollte im eigenen Interesse erstellt werden. Und dem Anwalt übergeben, der macht das schon, die Gegenrechnung.

quote:
Weiterhin will er Ihr die hälfte des Kredites auferlegen, also 17000 euro.


Was da einer nicht alles will. Soll er doch wollen, absurde Idee. :party:

quote:
Weiterhin sagt er wenn sie mit den 1100 Euro gesamtunterhalt nicht zufrieden sei kündigt er seinen Job.


Zeugen gibt es keine für die Aussage?
Ansonsten lassen sich Urteile zu der Frage massig ergoogeln, so einfach kommt keiner aus der Verantwortung.
Wer unterhaltspflichtig ist und dann (deswegen)kündigt, der hat Probleme, aber richtige.



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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
zunächst zur Unterhaltsfrage:
Nehmen wir ein bereinigtes Netto von €2800 an, dann schuldet der Mann dem Kind €289 Unterhalt und der Mutter ca. €1070 Trennungsunterhalt. Das Kindergeld erhält die Frau zusätzlich.
Die Gegenstände die im Eigentum der Frau stehen, muss der Mann herausgeben. Ebenso muss der Zutritt zur Wohnung gestattet werden, erst recht wenn beide Mieter sind.
Für den Kredit haftet nur der Mann. Wie weit dieser Unterhaltsrelevant ist lässt sich nicht beurteilen.
Eine Kündigung des Jobs wäre für den Mann ein großes Risiko, denn dies entbindet ihn keineswegs von der Unterhaltsverpflichtung.
Die Frau braucht dringend einen Anwalt der ihre Ansprüche durchsetzt. Ich halt allerdings die meisten Drohungen des Mannes für heiße Luft, dies passiert recht häufig in solchen Szenarien.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38319 Beiträge, 13977x hilfreich)

Kleine Korrektur von @ amako: wenn die Lady dort nicht mehr wohnt, dann hat sie auch keinen Anspruch, die Wohnung permanent, wann immer sie will, zu betreten.

Ihr Anwalt sollte dem Nochehemann eine Liste der Gegenstände vorliegen, auf die sie (vermeintlichen) Anspruch hat, einen Termin vereinbaren, an dem sie diese Gegenstände abholen kann. Zu diesem Termin hat sie dann natürlich einen Anspruch auf Zugang zur Wohnung.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

Hallo,

Ein Anwalt ist ja bereits involviert. Heute war auch diesbezüglich ein Termin. Diese will ihn nun nochmal kontaktieren und die einkommensnachweise/einkommensteuerbescheid anfordern. Sollte er diese wieder nicht vorbringen wird Klage zur Erteilung der Auskunft eingereicht.

Diese sagte auch wieder das sie eine Liste einreichen soll. Nun aber eine Frage hierzu: es können viele Sachen nicht direkt benannt werden sondern nur "im Raum X, Kiste Y"

Reicht das auch aus? Und was ist dann mit den Dingen die bereits vor der Ehe mitgebracht wurden?

Laut 1361b BGB gilt der "nicht Zutritt" ja nicht sofort bzw nur bei Verlangen. Hier wurde es ja nicht verlangt sondern der Schlüssel wurde gegen den Willen weggenommen. Somit ist/war der Zutritt ja auch nicht mehr möglich. Antrag auf Anordnung dem Zutritt der Wohnung?

Mit dem Kredit teilte sie bereits mit das dieser nur vom Unterzeichner zu tragen ist.

Zeugen für die kundigungsandrohnung braucht man wohl kaum da dies schriftlich war. Ebenfalls waren die anderen aussagen auch schriftlich.

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