Unterhaltsvorschusskasse, rückzahlung, Unterhalt

22. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
shlj
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Unterhaltsvorschusskasse, rückzahlung, Unterhalt

Hallo zusammen. Ich habe ein paar Fragen, hoffe jemand könnte mir helfen.

Folgendes,

Person A is verheiratet, hat ein minderjähriges KInd was im Haushalt lebt. Seine Frau hat keine Einkommen. Person A verdient 1670 netto durchnittlich, inclusive einmalzahlungen.
Person A hat auch ein minderjähriges nichteheliches Kind, das bei der Mutter wohnt. Das Kind kriegt unterstützung von dem Vater, Nahrung,Klamotten,usw, was Mutter des Kindes auch bestätigen wird. Mutter des nichteheliches Kindes und das Kind kriegen Geld von Sozialamt.
Die Mutter des KIndes geht am 1.8.2015 zu Unterhaltsvorschusskasse und stellt einen Antraf auf Unterhaltsvorauszahlung. Der Antrag würde im Dezembar 2016 bewilligt, also ganze 16 Monate nach Antragstellung.
Die Unterhaltsvorschusskasse fördert Rückzahlung für den gesamten Zeitraum. Obwohl Person A, mit im Haushalt lebenden Familie, knapp über hartz 4 Grenze liegt, da die Ehefrau keine Einkommen hatte. Können sie das tatsächlich machen, kann man etwas daggegen tun? Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PfostenFrings
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi,
natürlich kann der KV nicht mehr zahlen als er abgeben kann - es gibt einen sog. Selbstbehalt. Hierbei spielt es auch keine Rolle, ob das Kind während der Ehe entstanden ist oder nicht.
Immoment beläuft sich das auf 1.080 EUR/Monat und als Nichterwerbstätiger 880 EUR/Monat als Selbstbehalt. Wenn das Kind volljährig ist steigt der Selbstbehalt auf 1300 EUR/Monat (kannst du hier nachlesen).

LG

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo shlj,

Person A ist den beiden Kindern und nachrangig seiner Ehefrau gegenüber unterhaltspflichtig.

Es gilt also zu prüfen, wie hoch sein zu verteilendes bereinigtes Netto-Einkommen unter Berücksichtigung der erhöhten Erwerbsobliegenheit ist.

Was die Nachforderung angeht, kommt es darauf an, ob Person A in der Vergangenheit in Verzug gesetzt wurde. Falls ja, ist auch die Nachforderung berechtigt.

Zitat (von shlj):
Obwohl Person A, mit im Haushalt lebenden Familie, knapp über hartz 4 Grenze liegt,


Erst die eigene Familie dann das andere Kind ist die gedanklich falsche Reihenfolge. Richtig wäre, erst die Kinder zu gleichen Anteilen, wenn sie in der gleichen Altersgruppe sind.
In der Theorie dann die Ehefrau. Die fällt hier aber raus, weil kein Geld mehr zum Verteilen bleibt.

Berry

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
shlj
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für Ihre Antworte.

Zitat (von Sir Berry):


Erst die eigene Familie dann das andere Kind ist die gedanklich falsche Reihenfolge. Richtig wäre, erst die Kinder zu gleichen Anteilen, wenn sie in der gleichen Altersgruppe sind.
In der Theorie dann die Ehefrau. Die fällt hier aber raus, weil kein Geld mehr zum Verteilen bleibt.

Berry

Hallo Berry, vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.

Das ist das was ich nicht verstehen kann. Wovon soll die Ehefrau gelebt haben in dieser Zeit? Sollte sie dann Sozialhilfe für sich beantragen? Die Person A hat keinen Unterhalttitel oder was vergleichbares, hat nur eine Zahlungsaufforderung bekommen, 16 Monate nach Antragstellung, wobei das Geld (mehr als 2000 e) nicht vorhanden sind, man merkt wahrscheinlich, dass das Geld schon längst ausgegeben ist, und zwar nicht für etwas unnötiges, sondern für Ernährung der im haushaltlebende Familie, die die ganze Zeit knapp über ALG II grentze liegt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Zitat (von shlj):
Danke für Ihre Antworte.


Hallo Berry, vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.

Das ist das was ich nicht verstehen kann. Wovon soll die Ehefrau gelebt haben in dieser Zeit? Sollte sie dann Sozialhilfe für sich beantragen? Die Person A hat keinen Unterhalttitel oder was vergleichbares, hat nur eine Zahlungsaufforderung bekommen, 16 Monate nach Antragstellung, wobei das Geld (mehr als 2000 e) nicht vorhanden sind, man merkt wahrscheinlich, dass das Geld schon längst ausgegeben ist, und zwar nicht für etwas unnötiges, sondern für Ernährung der im haushaltlebende Familie, die die ganze Zeit knapp über ALG II grentze liegt.


Mal ein Beispiel aus der Praxis. Das Jugendamt konnte ja noch gar nicht prüfen, ob und wieviel Vermögen / Gehalt die Person zur Verfügung hat.

Der Anwalt meiner Ex-Frau schickte mir einen Brief, dass ich während der Scheidung >1100€ an sie zahlen soll. Kann man so machen. Was am Ende dabei herauskommt ist, wie oben schon andere beschrieben haben, etwas anderes.

Er sollte einen Brief aufsetzen mit seinen letzten 12 Gehaltszettel, Verbindlichkeiten (nur bestimmte werden anerkannt) und den Kontoauszügen mit dem Geld, welches er an sie (das Kind) zahlt. Bzw. wenn noch andere Kinder und neue Ehefrau, auch angeben.

Kostet Zeit und Nerven, aber ich bin mir ziemlich sicher, 2000€ auf Einmal nachzahlen glaube ich nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Das ist das was ich nicht verstehen kann. Wovon soll die Ehefrau gelebt haben in dieser Zeit? Sollte sie dann Sozialhilfe für sich beantragen?

Nach dem Willen des Gesetzgebers: Ja
Das Geld muss erst für die minderjährigen Kinder eingesetzt werden (eheliche und nicht-eheliche gleichberechtigt). Wenn dann noch Geld übrig ist, kann die derzeitige Ehefrau versorgt werden. Wenn für die Ehefrau nichts übrig bleibt, nachdem die Kinder versorgt sind, muss die Ehefrau halt Sozialleistungen beantragen - klingt hat, ist aber so.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Wobei das Einkommen des Vaters zu bereinigen ist, das sollte man dann doch besser einen Fachmann (Anwalt) machen lassen.

Bei einem Einkommen von rd. 1650 EUR mtl. mit drei Personen, denen man zum Unterhalt verpflichtet ist, sollten Sie prüfen, ob sie nicht auch Wohngeld beantragen könnten oder ALG II zur Aufstockung. Damit wäre das Leben der Gattin auch gesichert.

Ich verstehe im übrigen nicht, worin der Unterschied liegt, Sie kaufen dem Kind Kleidung und Nahrung etc., das können Sie dann einstellen und Unterhalt zahlen.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
shlj
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):

Ich verstehe im übrigen nicht, worin der Unterschied liegt, Sie kaufen dem Kind Kleidung und Nahrung etc., das können Sie dann einstellen und Unterhalt zahlen.


Vielen Dank!

Wird zukünftig auf das definitiv umgestellt.
Es geht darum, dass Person A jetzt 2200 Euro nachzahlen muss, für den Zeitraum von 16 Monate, was die Behörde für bearbeitung gebraucht hat. Wenn die den Antrag inerhalb 2-3-5 Monate erledigt und einen Bescheid ausgestellt hätten, könnte Person A rechtzeitig reagieren und sich der Situation anpassen. Aber nein ... Nur dieser Zeitraum von letzten 16 Monaten ist problematisch, zukünftig wird es nicht der Fall sein, da die Ehefrau wieder Einkommen hat.
Die Mutter des Kindes und das nichteheliches Kind kriegen sozialleistungen, deswegen verlang die Stadt eine Rückzahlung, entweder von dem Vater, oder von der Mutter des Kindes, wobei keiner das Geld hat. Wenn einer vom sozialleistungen lebt, hat er keine 2200 die er bezahlen kann, bei einer Famile, die mit ihren einkommen knapp an der Hartz 4 grenze liegt, ist das Gleiche.
Weil die Mitarbeiter des Unterhaltsvorschusses nichtskönner sind, und 16 Monate für Bearbeitung brauchen, steck jetzt Person A in schwierigkeiten, obwohl er seine Pflicht erfüllt hat.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Es kann nur etwas zurück verlangt werden, was zu dem Zeitpunkt auch da war. Deswegen würde ich die Berechnung der Stadt nochmals von einem Fachmann püfen lassen. Die 2.200 EUR müssen Sie ja nicht auf einen Schlag zahlen, da kommt Ihnen die Kasse gewiss mit einer Ratenzahlung entgegen. Sollte Ihnen die Mutter des nichtehelichen Kindes tatsächlich eine Bescheinigung geben, dass Sie Naturalunterhalt in Form von Lebensmittel, Kleidung etc. geleistet haben, dann würde ich diese Bescheinigung auf alle Fälle an mich nehmen und dem Anwalt zeigen, evtl. kann man da etwas mit der Forderung verrechnen. Ist nur so ein Gedanke.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Hier hat jemand offensichtlich nicht einen Cent für sein Kind gezahlt? Oder wie muss ich mir das vorstellen? So, jetzt ist die Unterhaltsvorschußkasse eingesprungen. Wir bewegen uns primär im öffentlichen Recht. Da ergeht dann ein Bescheid, gegen den man Widerspruch einlegen kann. Das sollte man auch tun, wenn man meint, man hätte die letzten 16 Monate nichts für sein Kind zahlen müssen. Und erst hier kommen wir ans Rechnen ins Familienrecht. Da geht es darum, ob sich der Vater im Verzug befand, erst ab dem Zeitpunkt darf die Vorschußkasse Geld fordern, und wie das Geld, was übrig ist, zwischen den Kindern zu verteilen ist. Und, laufender Unterhalt geht immer vor. Vor der Tilgung von Rückständen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Wann bist du denn zum ersten Mal aufgefordert worden Unterhalt zu zahlen?

Für mich klingt das ganze so, als ob die Mutter nie Unterhalt gefordert hat, sondern direkt Unterhaltsvorschuss beantragt hat.
Wenn es keine Aufforderung zur Zahlung gab, hat er auch nichts nachzuzahlen.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Shihaya):
Für mich klingt das ganze so, als ob die Mutter nie Unterhalt gefordert hat, sondern direkt Unterhaltsvorschuss beantragt hat.


Das ist nach meiner Kenntnis so aber nicht möglich.

Ich hab jemanden mal bei der Antragstellung unterstüzt, da mussten wir (sie) erklären, dass und wann sie den Verpflichteten zur Zahlung oder Einkommensauskunft aufgefordert hatte.

Kann zwar regional unterschiedlich sein, ich gehe jedoch angesichts leerer Kassen nicht davon aus, dass die Unterhaltsvorschusskasse nur auf Zuruf zahlt.

Diese Frage
Zitat (von Shihaya):
Wann bist du denn zum ersten Mal aufgefordert worden Unterhalt zu zahlen?
ergänzt um "oder Auskunft über Einkommen und Vermögen zu geben" muss der TS beantworten.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
shlj
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Shihaya):
Wann bist du denn zum ersten Mal aufgefordert worden Unterhalt zu zahlen?

Für mich klingt das ganze so, als ob die Mutter nie Unterhalt gefordert hat, sondern direkt Unterhaltsvorschuss beantragt hat.
Wenn es keine Aufforderung zur Zahlung gab, hat er auch nichts nachzuzahlen.

Gruß

Shihaya


Das stimmt. Die Mutter hat irgendwann im Jahr 2015 Sozialleistungen beantragt, dadurch müsste sie auch einen Antrag auf Unterhaltvorschuss stellen, damit die Sozialleistungen bewilligt werden. Davor hat das Kind bei mir gelebt. Das Kind ist immer noch mindestens an 3 Wochenenden im Monat bei mir (Freitag abends bis Sonntag abends)

Weiteres, als das KInd noch bei mir war, und es schon fest stand, dass es zu der Mutter umzieht, habe ich auch einen Kredit genommen, damit das Zimmer renoviert wird und die Erstaustattung gekauft werden kann, was auch bei der Berechung NICHT verechnet worden ist. Nachweise und eine schriftilche Bestätigung der Kindesmutter habe ich auch begefügt.

Weiteres,
EInen Monat nach dem Umzug des Kindes und Antragstellung, hat die Kindesmutter eine Ablehnung bekommen, da sie keine voraussetzungen dafür erfüllt hat. Kurz nach der Antragstellung bin ich auch aufgefordert meine Unterlagen zuzuschicken, was ich auch gemacht habe. paar Wochen danach, habe ich angerufen und die Mitarbeiterin, die dafür züständig war, teilte mir mit , dass die Frau keine Voraussetzungen erüllt und das es abgelehnt worden ist. Die Mutter des Kindes hat auch eine offizielle Ablehnung bekommen. 16 Monate danach, ohne dass sie etwas unternommen hat, kriegt sie eine bewilligung, und ich eine Zahlungsaufforderung. Auf meine Nachfrage wie das möglich wäre, sagte die nette Frau zu mir : " Ist nun mal so", so haben wir entschieden und das bleibt so...", hat mich danach rausgeworfen.

-- Editiert von shlj am 26.02.2017 01:29

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Hier fehlt vieles an Infos. Fakt ist, dass Du über mehr als ein Jahr nicht bezahlt hast. Da Du Unterlagen eingereicht hast, werden die auch gerechnet haben, die Berechnung kann man ja nachfordern, wenn sie nicht vorliegt. Nur, was absolut an der Realität vorbei geht, dass ist die Dauer der Bearbeitung. Da wissen wir vieles nicht, wobei ich nicht abschätzen kann, ob diese Lücke für die Rückforderung von Bedeutung ist.

Fakt ist, dass eine Unterhaltsrente in Geld zu leisten ist. Da kommt man nicht dran vorbei. Und da die Unterhaltsvorschußkasse vor dem Job-Center anzurufen ist, ist auch klar, dass die Mutter den Antrag zwingend stellen musste. Mir ist allerdings schleierhaft, wieso sie die Voraussetzungen nicht erfüllt haben soll. Die Anspruchsvoraussetzungen sind doch nicht wirklich an irgend etwas gebunden, außer, dass der zum Unterhalt verpflichtete seinen Verpflichtungen nicht nach kommt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
shlj
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

§ 25 Absatz 5 ist die Antwort auf Ihre frage. Das ist auch als Begründung angegeben.

Alle Unterlagen habe ich rechzeitig abgegeben und um eine Prüfung gebeten, ob ich überhaupt Zahlungsfähig bin.
Das Ganze wäre kein Problem, wenn ich rechtzeitig wissen könnte, denn dann könnte ich problemlos, anstatt Nahrung zu kaufen und Finanzielle hilfe wenn nötig zu leisten, direkt euf eine ofizielle Zahlung umstellen, was jetzt 16 Monate danach nicht mehr machbar ist. Die Frau hat eine Ablehnung bekommen, das wurde mit auch am Telefon mitgeteilt, dadurch hat es für uns erledigt.

Aber wie gesagt, 16 Monate danach, plötzlich kommt eine Bewilligung und eine Zahlungsaufforderung. Ich kann das nicht nachvollziehen, wie das möglich wäre, dass jemand etwas was vor 16 Monate abgeleht worden ist, einfach aus der Schublade rausnimmt und dann plötzlich bewilligt, obwohl das alles schon längst erledigt sein sollte. Das sind keine 2 Monate, auch keine 4, das sind 16! Meiner Meinung nach, habe ich keine Fehler gemacht. Meine Schuld ist es nicht, mir wurde gesagt, dass es sich erledigt hat. Muss auch nochmal sagen, dass ich die ganze Zeit, mit im Haushalt lebenden Familie, knapp über Hartz 4 Grenze war.

Also, mir gefällt es, dass Sie Ihren Ton ein kleines bisschen verändert haben.

-- Editiert von shlj am 26.02.2017 12:13

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