Unterhaltsvorschuss zurückzahlen trotz ALG2?

8. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
drai
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Unterhaltsvorschuss zurückzahlen trotz ALG2?

Hallo, ich habe mal eine Frage. Zum besseren Verständnis mit Variablen. Ein Bekannter X hat zwei außereheliche Kinder Y/Z. Mit seiner Frau A bildet er eine Hartz4-Gemeinschaft. Dadurch ist es ihm ja unmöglich Unterhalt an die beiden Kinder Y/Z zu zahlen.

Das Jugendamt leistete nun an die Kindesmutter B sechs Monate lang Unterhaltsvorschuss. Nun erhielt der Vater X der Kinder Y/Z vom Jugendamt ein Schreiben, welches ihn auffordert, den Unterhaltsvorschuss in Höhe von rund 1.500 Euro zurückzuzahlen. Bei Verzug wird mit rechtlichen Folgen und Pfändung gedroht.

Ist das rechtens? Der Vater X erhält doch Hartz4 (nach deren Maßstäben er ja sowieso nichts mehr hat zum leben) und wenn er den Unterhalt nicht zahlen kann, ist es ihm doch noch weniger möglich, diesen Vorschuss zurückzuzahlen.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
ist der Vater ALG II Empfänger oder seine Frau? Oder beide?

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

Vielleicht sollte er sich mal mit dem Jugendamt in Verbindung setzen und dem Sachbearbeiter seine Verdienstbescheinigungen zukommen lassen

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@Bernhard,
das allein wird ihm nicht viel nützen, wenn lediglich seine Frau ALG II Bezieherin ist.

Aber selbst wenn das der Fall ist, müsste bei der Berechnung des ALGs seiner Frau auch seine Unterhaltspflicht angerechnet worden sein.

Ergo müsste die Kohle für den Unterhalt rein theoretisch vorhanden sein.

Richtig übel wirds nur, wenn bei der Unterhaltsberechnung für die Kinder noch eheprägende Schulden etc... angerechnet wurden.
Diese spielen nämlich jetzt bei der Berechnung des ALGs seiner Frau keine Rolle und dadurch kann es zu echten 'Engpässen' kommen.

Obwohl sich in der Beziehung durch Hartz IV einiges verbessert hat - in diesem Falle wäre es immernoch das alte Spiel: Sozialrecht kontra Familienrecht.....

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#4
 Von 
drai
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Teufelin, hallo. Bernhard. Der Vater und seine Frau sind beide ALGII Empfänger.

Besuch beim Jugendamt ist schon geschehen. Sachbearbeiter drohte wie gesagt mit Pfändung, könnte aber davon absehen, wenn der Vater sich bereit erklärt, den Vorschuss in kleinen Raten abzuzahlen. Nur reicht ALGII kaum zum Leben für die beiden, wovon soll da noch Geld abgedrückt werden?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo drai,dann kann ja auch nichts zu pfänden sein......

Für die Zukunft:
Der Vater muss ganz schnell den Titel abändern lassen. Das hat er wohl versäumt - somit bauen sich Monat für Monat die Schulden weiter auf und Pfändungen wären - sofern es trotz ALG II etwas zu holen gibt - rechtens!

Den rückständigen Unterhalt muss er zahlen, sofern ein Titel existiert.
Er kann nur immer wieder versuchen, mit dem Jugendamt zu sprechen und beispielsweise um Stundung zu bitten oder eben in kleinen Raten zu zahlen.

Ist er unverschuldet in diese Situation gekommen?

Das JA weiß selber, dass bei ihm momentan wahrscheinlich nichts zu holen ist. Durch den ausgeübten Druck aber lassen sich viele einschüchtern und zahlen doch.
Oder aber: Die Unterhaltspflichtigen, die sich nur drücken - und gar nicht arbeietn wollen, kommen dadurch aus den Puschen und bemühen sich doch um einen Job, bzw. zahlen, weil sie eben doch gar nicht so arm sind, wie es scheint.

Er sollte guten Willen zeigen und seine Bemühungen um einen neuen Job nachweisen.
Dann kommt i.d.R. auch das JA entgegen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
simone007
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 2x hilfreich)

in razen muss dies gezahlt werden.wurde bei uns so auch gemacht.Das Ja kann pfänden.Zeige doch einen guten Willen und zahle monatlich 20,00 Euro,das wird doch wohl zu schaffen sein.
simone

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drai
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hey danke für die Antworten. Aber einiges wurde hier bisschen missverstanden. Es sind keine Unterhaltsschulden gegenüber der Kindesmutter, sondern der Kindesvater soll den vom Jugendamt gezahlten Unterhaltsvorschuss zurückzahlen. Da nützt es doch auch nichts, wenn man den Titel abändert, oder irre ich mich da?

Er wurde seit Beginn des Bezuges von ALGII vor 6 Monaten vom JA aufgefordert Eigenbemühungen zu zeigen, die er auch monatlich zeigt. Von der Seite ist das JA also auch nicht zu "erweichen".

Und an Simone. Alleine aus gutem Willen entsteht doch kein Geld. Für uns mögen 20 Euro läppisch sein, aber für meinen Bekannten ist das echt viel Geld, was er zudem er nicht hat.

3x Hilfreiche Antwort

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