Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt auch weiterhin beziehen wenn man Neuheiratet?

27. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Andrea
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt auch weiterhin beziehen wenn man Neuheiratet?

Ich habe drei Kinder im Alter von 4,6 und 9 Jahren.Ich bin geschieden und habe seit fast 3 Jahren einen neuen Lebensgefährten ,ich möchte ihn gerne heiraten.Für meine Kinder bekomme ich vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss,da mein Ex-Mann nicht arbeiten kann weil er Frührentner ist.Nun meine Frage kann man irgendwie weiterhin die Leistungen vom Jugendamt beziehen für meine drei Kinder oder geht der Unterhaltsvorschuss ohne jede Ausnahme einfach weg.Da Ich sterilisiert bin und wir zusammen ein Kind haben möchten geht es ebend nicht ohne heiraten um eine künstliche befruchtung durchzubekommen,ich möchte ihn aber auch so gerne heiraten weil ich ihn liebe.
Aber meine Frage geht darum ob man irgendwie das recht hat auch weiterhin den Unterhaltsvorschuss zu bekommen oder ob es generell rechtlich nicht zulässig ist diese Leistung weiterhin zu beziehen,wenn man neu heiratet.
Ich hoffe es weiß jemand und kann mir helfe.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Ganz klare Antwort:

Bei Neuheirat fällt der Unterhaltsvorschuss weg.

Aber nur weil Du sterilisiert bist und trotzdem ein Kind haben möchtest, mußt Du nicht heiraten. Sicher, für die künstliche Befruchtung ist dies notwendig. Die Sterilisation kann aber auch durch Operation rückgängig gemacht werden und dazu muß man nicht verheiratet sein.

Hoffe geholfen zu haben.

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#2
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Runa hat recht. Bei Neuheirat fällt der Anspruch auf UV komplett weg.
Schade auch, das man sich über solche Entscheidungen(Heirat etc.) evtl. durch finanzielle Sachen leiten lassen will.
Schließlich kommt Dein Partner doch dann in eine günstigere Steuerklasse.
Gelder vom Staat sollten den wirklich bedürftigen bleiben(meine persönliche Meinung).

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#3
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Den Unterhaltsvorschuss gibt es pro Kind sowieso nur für längstens 6 Jahre (solange die Kinder noch nicht 12 sind), dann ist definitiv Schluss.
Ich weiß nun nicht, wie lange du diesen schon beziehst. Wenn die Zahlung schon seit 4 Jahren laufen sollte, dann kannst du ja noch 2 Jahre mit dem Heiraten warten.

Ansonsten gebe ich meinen Vorrednern recht.

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#4
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#5
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Genau Kanalmeister, das wurde jetzt bereits 3 mal erwähnt. Sorry!

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#6
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

@anna

Genau, aber das macht nichts, so sammelt Kanalmeister Punkte für sein "Unsterblich" :)

@kanalmeister

Auch wenn Andrea wieder heiratet, gibt es "UVG" immer noch. Das heißt nämlich: "UnterhaltsvorschussGESETZ"

Das wird man nur wegen der Heirat von Andrea nicht abschaffen. Nichts für ungut.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Hallo Runa....

das ist nicht richtig so. Bei Heirat gilt das Elternteil nun mal nicht mehr alleinerziehend, und somit entfällt der UV.
Evtl. greift dann das Sozialamt ein,,,,,hierfür wird jedoch das Einkommen des neuen Mannes mit einbezogen. Hier ein Teiltext aus dem UVG:

"kein Leistungsanspruch?
Der Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ist ausgeschlossen, wenn
-beide Elternteile zusammenleben
-in der häuslichen Gemeinschaft von Kind und alleinerziehendem Elternteil auch ein Stiefvater oder eine Stiefmutter lebt"

Bei neuer Heirat entfällt der UV.

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#8
 Von 
hns
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 9x hilfreich)

@Merline
die Runa nimmt Kanalmeister nur ein bisschen auf die Schippe. Lies mal ganz genau. Lach mal mit. Du schreibst ja selbst auch UV nd nicht UVG.

Hach, dies Forum ist herrlich lustig manchmal.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Na gut*lächel*hab es dann auch gemerkt.....aber wie heißt es so schön?
Besser spät als nie.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@ kanalmeister

hab mir sagen lassen, dass man ab 2000 Beiträgen wieder bei null anfängt.
Also: noch knapp 200 Beiträge!
Du schaffst es!
Tschaka!

;-)

Gruß,
nachgefragt

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#12
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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