Unterhaltsvorschuss und das Problem als Freund

8. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Hellboy666
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsvorschuss und das Problem als Freund

In meinem Falls geht es um meine Freundin und der deren nicht zahlender Ex in Polen. Der Zahl seit 10 Jahren keine oder nur gelegentlich Alimente für die 13 Jahre alte Tochter meiner Freundin. Die Freundin lebt bei mir in Deutschland.

Daher habe ich frag-einen-anwalt.de gefragt wie was nun der Stand ist, die Antwort von einer RA:

Zitat:
Wenn der Unterhalt nicht geleistet wird oder nicht beitreibar ist, dann besteht die Möglichkeit auf Unterhaltsvorschuss. In diesem Fall ist es zutreffend, dass dieser Vorschuss nur gewährt wird, wenn die Mutter mit dem Kind allein lebt. Ich gehe davon aus, dass dies mit dem Antrag gemeint war.


Jetzt fühle ich mich , ich sage mal von der rechtlichen oder gesetzlich Seite, einen wenig oder besser ganz schön verarscht. Sie zieht jetzt aus und sucht eine getrennte Wohnung, damit der Ex zum zahlen verdonnert wird.

Gerade jetzt wo ein wenig Familienplanung geplant ist.

Meine Frage: wo stehe ich jetzt!
Was ist mit alleine gemeint? Die Wohnung gehört nur ihr?
Darf ich bei ihr übernachten? Oder umgekehrt?

-- Editiert von Hellboy666 am 08.05.2018 08:05

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Hellboy,

was wurde denn gegen die unregelmässigen Zahlungen des Kindesvaters unternommen?

Ist der Vater denn leistungsfähig?

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hellboy666
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
was wurde denn gegen die unregelmässigen Zahlungen des Kindesvaters unternommen?

Wie oben schon angedeutet einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss. Und der bringt uns auseinander...
Zitat:
Ist der Vater denn leistungsfähig?

Ja, hat Familie, und er könnte zahlen....

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Na ja, das mit dem könnte zahlen, das ist immer so eine Sache. Nur, ich halte die Auskunft für falsch. Früher war die Zahlung von Unterhaltsvorschuß davon abhängig, dass man nicht mit jemanden zusammenlebte. Das ist aber abgeändert worden. Schau mal in § 1 des Unterhaltsovrschußgesetzes. Allerdings darf der Vorschußberechtigte nicht neu verheiratet sein.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hellboy666
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie auch immer, der Antrag in Polen ist durch.

Hier geht es um mich, und die Beziehung zu meiner Freundin:

Wie bereits oben von einer RA erwähnt, wird der dieser Vorschuss nur gewährt wird, wenn die Mutter mit dem Kind allein lebt.. Wo stehe ich den jetzt da?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Du solltest einen anderen Anwalt befragen.

Die Gesetzeslage hat sich in den letzten Jahren geändert.

Für den Unterhaltsvorschuß ist nur noch von Bedeutung, das die KM (die ja den Vorschuß bei einem deutschen JA beantragt hat) NICHT VERHEIRATET ist.

Solange ihr nur zusammenlebt, ist es völlig egal.

Sollte der Antrag allerdings in Polen (da wäre aber die Frage, warum man dies tut) gestellt worden sein, dann kann es natülich sein, das die dortige Gesetzgebung eine andere ist und ihr nicht zusammenleben dürft, wenn sie diese Ersatzzahlung in Anspruch nehmen will.

Alleine/ Alleinerziehend bedeutet erstmal schlicht und einfach nur, das man mit keiner weiteren erwachsenen Person in einem Haushalt lebt (und auch nicht verheiratet ist)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hellboy666
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Sollte der Antrag allerdings in Polen (da wäre aber die Frage, warum man dies tut) gestellt worden sein, dann kann es natülich sein, das die dortige Gesetzgebung eine andere ist und ihr nicht zusammenleben dürft, wenn sie diese Ersatzzahlung in Anspruch nehmen will.


Weil man da zufällig in der Heimat war? In die Glaskugel gucken war nicht.

Zitat:
Alleine/ Alleinerziehend bedeutet erstmal schlicht und einfach nur, das man mit keiner weiteren erwachsenen Person in einem Haushalt lebt (und auch nicht verheiratet ist)


Tolle Sache?!?! Da wird man nach 10 Jahren Abstinenz vom Ex (inzwischen wieder Familie hat) auf Antrag wieder alleine zu leben. Wir sind seit einem Jahr zusammen.

-- Editiert von Hellboy666 am 08.05.2018 10:33

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

# 6: so läuft das doch nicht, es geht nicht darum, ob man zufällig in der Heimat war, sondern darum, ob man da einen Antrag gestellt hat. Das ist normalerweise ein Packen von Papieren, durch die man sich durcharbeiten muss, und die man unterschreibt. Das sollte die Lady eigentlich wissen, ob sie so was getan hat. Wenn nein, keine Probs in Deutschland, wenn ja, müsste man die Verzahnungen juristisch überprüfen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Hellboy666
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

So jetzt meine letzte Frage zum Thema.
Wie kann man das durchgehen lassen, nach 10 Jahren nach der Scheidung und inzwischen neu verliebt, dass man den "Allein mit Kind"-Status anprangert???
Ich hätte es vielleicht eingesehen, dass das Unmittelbar nach der Scheidung passiert.

Irgendwo müssen doch Ausnahmen. Der Übeltäter ist doch immer der nicht zahlende (in dem Fall) der Mann.
Wir haben einen Anwalt angeschrieben.

Ich schreibe hier, wie es ausgeht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Wenn die Guteste bei Ihnen auszieht, damit ihr Ex zahlen muß, was glauben Sie was Sie alles erleben können, wenn Sie selbst mal als Zahlvater in Frage kommen? Wenn Sie selbst dann ausgenommen werden, während die Dame entspannt beim neuen Lover lebt, sehen Sie die Sache vielleicht nochmal anders. Seien Sie doch froh, daß Sie Ihre Flamme und deren Prioritäten kennenlernen bevor Sie selbst als jahrzehntelange Geldquelle betroffen sind.

-- Editiert von bear am 08.05.2018 12:16

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Hellboy666
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bear):
Wenn die Guteste bei Ihnen auszieht, damit ihr Ex zahlen muß, was glauben Sie was Sie alles erleben können, wenn Sie selbst mal als Zahlvater in Frage kommen? Wenn Sie selbst dann ausgenommen werden, während die Dame entspannt beim neuen Lover lebt, sehen Sie die Sache vielleicht nochmal anders. Seien Sie doch froh, daß Sie Ihre Flamme und deren Prioritäten kennenlernen bevor Sie selbst als jahrzehntelange Geldquelle betroffen sind.

Mag sein, was sie hier schreiben, das man ja sein, wenn das direkt nach der Scheidung passiert! Aber nicht wenn der Ex 10 Jahre und inzwischen eigene Kinder hat, nicht zahlen tut.
Was würden Sie tun, wenn der Ex von ihrer Frau jahrelang keine Alimente zahlt und sie erst jetzt einen Antrag auf "Unterhaltsvorschuss" tätigen tut.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Hellboy666
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bear):
Wenn die Guteste bei Ihnen auszieht, damit ihr Ex zahlen muß, was glauben Sie was Sie alles erleben können, wenn Sie selbst mal als Zahlvater in Frage kommen? Wenn Sie selbst dann ausgenommen werden, während die Dame entspannt beim neuen Lover lebt, sehen Sie die Sache vielleicht nochmal anders. Seien Sie doch froh, daß Sie Ihre Flamme und deren Prioritäten kennenlernen bevor Sie selbst als jahrzehntelange Geldquelle betroffen sind.

Mag sein, was sie hier schreiben, das man ja sein, wenn das direkt nach der Scheidung passiert! Aber nicht wenn der Ex 10 Jahre und inzwischen eigene Kinder hat, nicht zahlen tut.
Was würden Sie tun, wenn der Ex von ihrer Frau jahrelang keine Alimente zahlt und sie erst jetzt einen Antrag auf "Unterhaltsvorschuss" als einzige Chance tätigen tut.

-- Editiert von Hellboy666 am 08.05.2018 13:18

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Den Antrag in Deutschland stellen. Denn da ist die einzige Bedingung für den Unterhaltsvorschuß der Nachweis, das der Vater keinen Unterhalt zahlt und das die beantragende Mutter nicht verheiratet ist.

Zusammenleben darf sie mit wem auch immer sie gerne möchte.

Und warum man bei deutscher Staatsbürgerschaft und deutschem Kind keinen Antrag in Deutschland stellt, sondern in Polen, wo die Gesetze anscheindend anders sind kann nur die Freundin beantworten. Sinnvoll ist es sicher nicht

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ich weiß nicht, und darauf gab es auch bisher keine Antwort, ob sie in Polen den Kindesunterhalt geltend gemacht hat, beim Vater oder ob es da auch so eine Unterhaltsvorschußkasse gibt wie bei uns, ob da ein Antrag gestellt worden ist, wenn es diese Kasse denn da gibt. Es wäre wirklich sinnvoll, dies einfachen Infos mal rüber zu bringen, das kann doch nicht so schwer sein. Dann kann man vielleicht wirklich weiter helfen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Unterhaltsvorschuss erhalten ALLEINERZIEHENDE.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/unterhaltsvorschuss/unterhaltsvorschuss/73558?view=DEFAULT


Das UhVorschG sagt aber etwas anderes aus.

Dort ist im §1 (1) geregelt, dass der Anspruch besteht, wenn der Elternteil ledig, verwitwet, geschieden oder dauerhaft getrennt lebend ist.

Unten wird noch erwähnt, dass es keinen Unterhaltsvorschuß gibt ,wenn man mit dem anderen Elternteil zusammenlebt.

Ich habe recht viele kennengelernt, die Unterhaltsvoschuß bekommen haben. Viele davon lebten mit dem neuen Partner zusammen ohne das der Unterhaltsvorschuß wegfiel. Nur bei eienr Heirat musste man diese Änderung bekanntgeben und die Leistungen wurden eingestellt.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Hellboy666
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Ich habe recht viele kennengelernt, die Unterhaltsvoschuß bekommen haben. Viele davon lebten mit dem neuen Partner zusammen ohne das der Unterhaltsvorschuß wegfiel. Nur bei eienr Heirat musste man diese Änderung bekanntgeben und die Leistungen wurden eingestellt.

Das ist die Antwort, die ich hören wollte. Zumindest gemäß der Rechtslage in D!
Sucht man via Google "Unterhaltsvorschuß neuen Partner" kommt einem die Erleuchtung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Was hat sie denn nun in Polen beantragt, das wissen wir immer noch nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen