In meinem Falls geht es um meine Freundin und der deren nicht zahlender Ex in Polen. Der Zahl seit 10 Jahren keine oder nur gelegentlich Alimente für die 13 Jahre alte Tochter meiner Freundin. Die Freundin lebt bei mir in Deutschland.
Daher habe ich frag-einen-anwalt.de gefragt wie was nun der Stand ist, die Antwort von einer RA:
Zitat:Wenn der Unterhalt nicht geleistet wird oder nicht beitreibar ist, dann besteht die Möglichkeit auf Unterhaltsvorschuss. In diesem Fall ist es zutreffend, dass dieser Vorschuss nur gewährt wird, wenn die Mutter mit dem Kind allein lebt. Ich gehe davon aus, dass dies mit dem Antrag gemeint war.
Jetzt fühle ich mich , ich sage mal von der rechtlichen oder gesetzlich Seite, einen wenig oder besser ganz schön verarscht. Sie zieht jetzt aus und sucht eine getrennte Wohnung, damit der Ex zum zahlen verdonnert wird.
Gerade jetzt wo ein wenig Familienplanung geplant ist.
Meine Frage: wo stehe ich jetzt!
Was ist mit alleine gemeint? Die Wohnung gehört nur ihr?
Darf ich bei ihr übernachten? Oder umgekehrt?
-- Editiert von Hellboy666 am 08.05.2018 08:05